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Kohleausstieg : Gericht: Räumung im Hambacher Forst rechtswidrig

Rechtswidrig, weil vorgeschoben, war die Begründung für die Räumung eines Protestcamps im Hambacher Forst, urteilte am Mittwoch das Verwaltungsgericht Köln. Die Begründung für den Weiterbetrieb des Tagebaus Garzweiler II im Kohleausstiegsgesetz ist zudem verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten im Auftrag der Klima-Allianz.

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