Das Auswahlverfahren ist zweistufig:
Erste Verfahrensstufe:
Die über die Onlineplattform eingegangenen Vorhabenskizzen werden gesammelt und durch das BMUB bewertet. Das BMUB trifft eine Vorauswahl von aussichtsreichen Vorhabenskizzen. Dabei werden die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die außenpolitische und entwicklungspolitische Kohärenz berücksichtigt. Alle Interessenten werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Zweite Verfahrensstufe:
Diejenigen, die aussichtsreiche Vorhabenskizzen eingereicht haben, werden schriftlich zu einem förmlichen Vorhabenvorschlag aufgefordert. Sie können im unmittelbaren Anschluss eine Förderung erhalten, um das Vorhaben zu erarbeiten. Gefördert werden können zum Beispiel Studien, Prüfmissionen oder Planungsworkshops mit Partnerinstitutionen. Über entsprechende Anträge wird innerhalb eines Monats entschieden. Die verbundführenden Organisationen haben acht Monate Zeit, um die Vorhabenvorschläge einzureichen. Über den Vorschlag wird nach abschließender Prüfung durch das BMUB entschieden.
Antragsteller können sein:
- Durchführungsorganisationen des Bundes
- Nichtregierungsorganisationen
- Wirtschaftsunternehmen
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen von Institutionen in den Partnerländern (unter anderem akkreditierte nationale Umsetzungsorganisationen bei internationalen oder multilateralen Organisationen)
- sowie internationale und multilaterale Organisationen und Einrichtungen, wie zum Beispiel Entwicklungsbanken, Organisationen und Programmen der Vereinten Nationen
Förderung:
Gefördert werden können alle Ausgaben, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Vorhabenziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung ohne diese Förderung nicht möglich ist. Zuwendungen auf Kostenbasis sind nicht vorgesehen.
Eine angemessene Eigenbeteiligung und Partnerleistungen sowie die Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel zur Finanzierung der förderfähigen Ausgaben sind in der Regel Voraussetzung für eine Bewilligung.
Die Ausgabeneffizienz und sparsame Verwendung der Mittel sind anzugeben.
Alle wichtigen Dokumente für die Antragsstellung finden Sie auf der Homepage der Internationalen Klimaschutzinitiative.
Detaillierte Informationen finden Sie in der IKI Förderinformation 2017 und in den Guidelines für deutsche Zuwendungsempfänger.
Das Programmbüro der IKI wird in enger Kooperation mit dem BMUB in der zweiten Augusthälfte 2017 Webinare anbieten, um die Anforderungen weiter zu erläutern. Die genauen Termine werden auf dieser Seite veröffentlicht.
Kontakt
Programmbüro Internationale Klimaschutzinitiative
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin
E-Mail: programmbuero(at)programmbuero-klima.de
Telefon: +49 (0)30 338 424 – 218
Telefax: +49 (0)30 338 424 – 302