Das
Bundesforschungsministerium (BMBF) unterstützt mit der Förderrichtlinie
„Nachwuchsgruppen Globaler Wandel: Klima, Umwelt und Gesundheit“ innovative
Projekte. Sie sollen erstmalig eingehend untersuchen, welche gesundheitlichen
Risiken auf den Klimawandel und Veränderungen der Umwelt zurückzuführen sind
und wie Menschen ihre Gesundheit schützen können. Dazu sollen auch wissensbasierte Anpassungs- und Vorsorgemaßnahmen entwickelt werden.
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Gefördert werden wissenschaftliche Nachwuchsgruppen, welche die Zusammenhänge von Klima, Umwelt und Gesundheit erforschen und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Folgende Forschungsthemen sind möglich:
- Auswirkungen von Extremwetter wie Hitze-, Trocken- oder Starkregenperioden sowie Auswirkungen von Temperaturerhöhungen auf das Auftreten und/oder die Verbreitung von Krankheiten (übertragbare und nicht-übertragbare Erkrankungen wie klima- oder umweltbezogene Infektionskrankheiten, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Hauterkrankungen) oder auf die mentale Gesundheit und Leistungsfähigkeit
- Zusammenhänge zwischen Klimawandel und Umweltverschmutzung und deren Auswirkungen auf Erkrankungen (hitzebedingter Anstieg des bodennahen Ozons, Auswirkungen von Waldbränden)
- Effekte klimabezogener Veränderung der Flora und Fauna auf Erkrankungen der Bevölkerung (verlängerte Blütezeit allergieauslösender Pflanzen)
- Einfluss von und Synergie-Effekte durch verändertes Verhalten auf Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz (im Hinblick auf die Ernährung oder die Bewegung)
- Forschung zu klima- und umweltbedingten Gesundheitsrisiken sowohl für Deutschland als auch in Zusammenarbeit mit anderen, besonders vulnerablen Ländern und Regionen wie die am wenigsten entwickelten Länder
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Antragsverfahren
In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens 2. August zunächst Projektskizzen in englischer Sprache vorzulegen. Die Projektskizze (bestehend aus den über easy-Online generierten Formblättern und der Vorhabenbeschreibung) ist über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu erstellen und einzureichen. Peter Crain