Solarpanele, so weit das Auge reicht. Auf dem Dach eines Mietshaus-Komplexes des Berliner Wohnungsbauunternehmens Stadt und Land im Stadtteil Hellersdorf blitzt es blau in der Sonne. Auf 50 Häusern hat der Ökostromanbieter Lichtblick aus Hamburg Solaranlagen errichtet – und diesen Strom den 3000 Mietern als Mieterstrom angeboten. Die Anlage ist schon 2012 gebaut worden, damals galt das sogenannte Grünstrom-Privileg noch. Das war eine Regelung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), mit der eine Direktversorgung von Grünstrom außerhalb des EEG möglich war. Als die Anlage 2014 in Betrieb ging, war das Grünstrom-Privileg abgeschafft.
Aber vorläufig konnte Lichtblick den Strom ähnlich wie Eigenstrom in einem Einfamilienhaus vermarkten, also teilweise von der EEG-Umlage befreit. Mit dem EEG 2017 ist auch diese Variante entfallen. Aber die Bundesregierung will Mieterstrom fördern, und hat sich im Paragraphen 95 eine Verordnungsermächtigung vorbehalten, mit der eine EEG-Umlagen-Befreiung wieder möglich wäre. Davon will sie nun allerdings keinen Gebrauch machen, sondern den Mieterstrom lieber direkt fördern.
Für Lichtblick und das Pionier-Mieterstrom-Projekt in Hellersdorf wäre auch das eine feine Sache. Denn bisher hat Lichtblick mit diesem Projekt so gut wie nichts verdient. Für die Mieter in Hellersdorf ist es zwar ein schönes Gefühl zu wissen, „dass der Kuchen mit Solarstrom von unserem Dach gebacken wird“, wie eine Bewohnerin es dem Tagesspiegel vor einiger Zeit erzählte. Aber wichtig ist ihnen schon auch, dass der Strom vom Dach billiger ist als der Grundversorgungstarif. Lichtblick bietet den Mietern einen Preis von 25 Cent pro Kilowattstunde. Der Grundversorgertarif in Berlin liegt bei knapp 30 Cent.
Direkte Förderung für Mieterstrom
Mit dem Vorschlag, einer direkten Förderung von Mieterstrom vom Dach, haben sich die Koalitionsfraktionen mehr oder weniger dem Regelungsvorschlag des Wirtschaftsministeriums (BMWi) angeschlossen. Das Ministerium wiederum orientiert sich an der Analyse des Beratungsunternehmens Prognos AG und der Kanzlei Boos Hummel & Wegerich, die im Auftrag des BMWi in einem Gutachten mögliche Varianten einer Mieterstrom-Förderung untersucht hatten. Sie rieten von einer weiteren indirekten Förderung durch eine EEG-Umlagen-Befreiung ab. Denn der Grundsatz, dass der Erzeuger des Stroms auch der Verbraucher sein muss, um in den Genuss der Eigenstromförderung zu kommen, könne bei Mieterstromprojekten nicht erfüllt werden.
Es sei denn, die Mieter bilden eine Genossenschaft, bauen und betreiben die Anlage selbst. Das ist ein denkbares Modell, aber schwierig in der Umsetzung, weil Mieter in der Regel eine zufällig zusammengewürfelte Einheit sind, die über unterschiedliche Einkommen verfügen und über wenig Interesse zu Stromexperten zu werden. Funktionieren kann dieses Modell bei Baugenossenschaften, die ohnehin schon entsprechend zusammen arbeiten.
Prognos und die Kanzlei plädierten in ihrem Gutachten dafür, den Mieterstrom vom Dach so zu fördern, wie das bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) bereits gemacht wird. Zumal diese direkte Förderung mit einem Zuschlag auch schon beihilferechtlich von der Europäischen Union genehmigt worden ist. Konkret funktioniert das dann vermutlich so: Für die Kilowattstunde Mieterstrom fallen 12 Cent Förderung an, das entspricht in etwa der EEG-Förderung für kleine Solaranlagen, die nicht ausgeschrieben werden müssen. Davon werden rund 8,5 Cent abgezogen, die der bereits aktuell erfolgenden indirekten Förderung entsprechen. Mieterstrom ist von der Stromsteuer befreit, muss, weil im Hausnetz geliefert wird, auch keine Netzentgelte abführen und wird mit einer verminderten EEG-Umlage belastet. Daraus ergibt sich dann der genaue Förderbetrag für den Mieterstrom.
Ein paar Tausend Mieterstromprojekte
Bisher gibt es ein paar Tausend Mieterstromprojekte. Meistens bieten Energieversorger wie Lichtblick, Naturstrom, Polarstern, die Stadtwerke Burg oder auch etablierte konventionelle Versorger wie RWE oder EnBW den Wohnungsbauunternehmen den Bau und Betrieb der Anlage an. Die Wohnungsbauunternehmen sind dann nur Türöffner, um den Mietern den Strom günstiger anbieten zu können. Auch Contracting-Unternehmen wie Urbana, Techem oder die Berliner Energie-Agentur bieten vergleichbare Modelle an.
In seltenen Fällen haben Wohnungsbauunternehmen das Geschäft selbst übernommen. Für sie ist das allerdings ein hohes Risiko, weil ihre Gewerbesteuerbefreiung, die sie für das Kerngeschäft Vermietung in Anspruch nehmen können, auf dem Spiel stehen könnte, wenn sie als Stromvertrieb ein neues Gewerbe anbieten. Sie haben das meist über unabhängige Tochterunternehmen gelöst, die gewerbesteuerpflichtig sind, die Vermietung aber unabhängig davon betreiben. Übrigens wollte die Regierung auch für dieses Problem noch eine Lösung finden. Bisher gibt es darüber aber keine verlässlichen Informationen.
Womöglich hat der energiepolitische Sprecher der Unions-Fraktion Thomas Bareiß (CDU) das Geschäft noch einmal etwas schwerer gemacht. Er verlangte in den Koalitionsrunden nach Informationen von Tagesspiegel-Background, dass die Förderung nur für Anlagen bis zu 100 Kilowatt Leistung gelten solle, das wäre eindeutig weniger als die Lichtblick-Anlage in Berlin-Hellersdorf. Da bliebe nur noch, die Anlagen für jedes Haus als Einzelanlagen zu definieren und den Abrechnungsaufwand deutlich zu erhöhen.
Dennoch findet Marcel Keffenheim von Greenpeace Energy: „Wenn man den Vorschlag des Wirtschaftsministeriums in einigen Punkten präzisiert, könnten Energieversorger oder lokale Genossenschaften gut damit arbeiten und hätten für ihr Projekt eine wirtschaftliche Perspektive.“ Und zumindest darin sind sich alle im Bundestag vertretenen Parteien einig, dass sie das auch wollen.