Erneuerbare Energien Rückwirkende Strompreisbremse wohl verfassungswidrig
Das Bundeswirtschaftsministerium plant ersten Überlegungen zufolge, die hohen Gewinne vieler Stromerzeuger rückwirkend zum 1. März abzuschöpfen. Ein juristisches Gutachten sieht dadurch das Rückwirkungsverbot als Teil des Rechtsstaatsprinzips berührt, für das nur eng begrenzte Ausnahmen gelten würden. Und davon treffe keine zu.
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