Energie-Klima icon

Energie & Klima

Analyse Sauber auf der Ersatzbank

Mit einer neuen EU-Verordnung über Kapazitätsmärkte wäre ein goldener Handschlag für alte Kohlekraftwerke nicht mehr möglich. Bisher scheint das die Bundesregierung nicht zu stören.

veröffentlicht am 24.02.2017

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen

In Deutschland muss man zwischen der Kapazitätsreserve nach Paragraph 13e Energiewirtschaftsgesetz und der Sicherungsbereitschaft nach Paragraph 13g Stilllegung von Braunkohlekraftwerken unterscheiden. Die Sicherungsbereitschaft hatte die Bundesregierung 2015 beschlossen als klar wurde, dass Deutschland seine Emissionsminderungsziele – 40 Prozent weniger als 1990 – sonst keinesfalls erreichen würde. Die Kosten der Sicherungsbereitschaft werden über die Netzentgelte auf den Strompreis umgelegt.


Die besonders klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke in der Sicherungsbereitschaft würde die EU-Verordnung über den Strommarkt nicht mehr betreffen. In der Verordnung ist nämlich eine Übergangsfrist von fünf Jahren für alte Kraftwerke vorgesehen. Beim geplanten Inkrafttreten des Winterpakets im Jahr 2020 wäre die auf fünf Jahre angelegte Sicherungsbereitschaft bereits wieder ausgelaufen.


Kraftwerke in der Kapazitätsreserve dienen vor allem im Winter dazu, Extremsituationen am Strommarkt auszugleichen. Der Bedarf wird von der Bundesnetzagentur ermittelt und ausgeschrieben. Auch die Vergütung für die Betreiber wird über die Netzentgelte umgelegt. Voraussetzung für die Aufnahme in die Kapazitätsreserve ist eine Anlaufzeit von weniger als zwölf Stunden, weshalb die meisten Kohlekraftwerke nicht dafür geeignet sind. Auch hier wäre Deutschland von der neuen EU-Richtlinie also kaum betroffen.


Die Bundesregierung ist im Grundsatz für den Vorschlag von Emissionsgrenzen von Kraftwerken in Kapazitätsmechanismen, teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage mit. „Wir brauchen Konsistenz mit den Energie- und Klimazielen.‎ So sieht vor allem der Emissionshandel vor, dass fossile Kraftwerke für ihre CO2-Emissionen zahlen müssen. Eine finanzielle Förderung von Kohlekraftwerken würde dem widersprechen.“‎


Auch aus industriepolitischer Sicht sei der Vorschlag richtig: „Subventionen in Kohlekraftwerken führen dazu, dass ein höherer CO2-Preis notwendig wird, um die gleiche Mengen an Emissionsminderungen zu erreichen. Die Kosten dafür würde die europäische Wirtschaft tragen müssen“, sagte die Sprecherin.


Die Sicherheitsbereitschaft ist nach Auffassung der Bundesregierung sowieso kein Kapazitätsmechanismus im Sinne von Artikels 23 des Vorschlags zur Strommarktverordnung. „Sie subventioniert nicht die Stromerzeugung aus klimaschädlichen, fossilen Energieträgern. Sondern sie dient gerade umgekehrt dazu, die Treibhausgasemissionen der deutschen Stromversorgung zu senken, indem Braunkohlekraftwerke in die Sicherheitsbereitschaft überführt und anschließend endgültig stillgelegt werden.“


Ein goldener Handschlag für weitere alte Kohlekraftwerke wäre durch die EU-Verordnung aber nicht mehr möglich. Das scheint die Bundesregierung auf sich zukommen zu lassen: „Es gibt derzeit keine Überlegungen, die Regelungen zu anderen Reserven zu verändern. Für solche Überlegungen ist es noch zu früh. Der Verhandlungsprozess zum Winterpaket hat gerade erst begonnen und es könnte zu Änderungen bei der Vorgabe kommen“, teilt die Sprecherin mit.

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen