Sofort nach Verkündung des Urteils (Az.: 2 BvL 6/13) begann der politische Streit um die Schuld für diese Niederlage. „Sie ist das Ergebnis des Chaos, das Union und FDP in der Atompolitik angerichtet haben“, sagte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Die Steuer sei 2010 beschlossen worden, um die Laufzeitverlängerungen für AKW akzeptabler zu machen. Die Sozialdemokraten griffen auch Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) persönlich an.
Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Carsten Schneider sagte, das vom Verfassungsgericht als grundgesetzwidrig eingestufte Gesetz sei Schäubles Werk und „voller handwerklicher Fehler“. Der Minister könne die mehr als sechs Milliarden Euro nicht aus dem laufendem Haushalt nehmen, sodass diese für die Sanierung von Schulen oder den Ausbau von Kita-Plätzen fehlten. Schäuble müsse nun einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, der den Bedenken des Verfassungsgerichts Rechnung trage. „Fest steht: Die Atomwirtschaft muss auch ihren finanziellen Beitrag leisten“, sagte Schneider.
Der Vorwurf der handwerklichen Fehler ist offenbar berechtigt: Das Bundesverfassungsgericht hielt dem Gesetzgeber vor, Bund und Länder hätten außerhalb der Kompetenzzuordnung des Grundgesetzes „kein Steuererfindungsrecht“. Zu diesem harten Vorwurf kamen Deutschlands höchste Richter, weil das Bundesfinanzministerium und die damalige schwarz-gelbe Koalition die Kernbrennstoffsteuer als Verbrauchsteuer deklariert hatten. „Die Kernbrennstoffsteuer hat aber überhaupt keinen Bezug zum privaten Verbraucher. Er verbraucht Strom, nicht Kernbrennstoff“, sagte Rechtsanwalt Lüdicke. Das sah Karlsruhe genauso. „Um die Steuer verfassungsfest einführen zu können, hätte der Gesetzgeber das Grundgesetz ändern müssen“, so Lüdicke. „Aber dafür hätte es damals keine Mehrheiten gegeben.“