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Wärmemarkt : SPD will Vermieter an CO2-Kosten beteiligen

Zum Jahreswechsel wird in Deutschland ein CO2-Preis eingeführt, der für den Klimaschutz für viele das Heizen teurer macht. SPD-Ministerien wollen die zusätzlichen Kosten zwischen Mietern und Vermietern teilen. In der Immobilienbranche kommt das nicht gut an.

von dpa

veröffentlicht am

Wenn der CO2-Preis ab 2021 das Heizen mit Öl und Gas verteuert, sollten aus Sicht der SPD-geführten Ministerien für Finanzen, Umwelt und Justiz Vermieter die Hälfte der zusätzlichen Kosten tragen. Das geht aus einem Entwurf gemeinsamer Eckpunkte der Ressorts hervor. Die Ministerien schlagen darin vor, „die Umlage der CO2-Kosten auf die Mietenden auf maximal 50 Prozent zu begrenzen“ – Vermieter dürften also höchstens die Hälfte der Kosten, die ab 2021 zunächst Jahr für Jahr ansteigen, auf die Miete aufschlagen. Aus der Immobilienbranche kam Protest, betroffene CDU-Ministerien, das Bau- und das Wirtschaftsministerium, äußerten sich zunächst nicht.

Ein Sprecher von Bundesumweltministerin Svenja Schulze sagte, mit dieser Initiative zeigten die Ministerien, dass sie die „soziale Abfederung“ von Klimaschutz sehr ernst nähmen. Man freue sich auf Rückmeldungen der anderen Ressorts. Der CO2-Preis verteuert ab 2021 sowohl Benzin und Diesel als auch Heizöl und Erdgas. Zunächst liegt er bei 25 Euro pro Tonne und steigt dann Jahr für Jahr an. Ziel ist, fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv zu machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzuregen. Mieter haben das bei Heizungen allerdings in der Regel nicht selbst in der Hand – ob die alte Ölheizung ausgetauscht wird, entscheidet der Vermieter.

Im Klimaschutzprogramm hatte die schwarz-rote Koalition vereinbart, „eine begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung“ zu prüfen“. Das reize Vermieter an, in klimaschonende Heizungen und gute Isolierung zu investieren, und Mieter, beim Heizen zu sparen. Brennstofflieferanten sollen verpflichtet werden, auf der Rechnung den Anteil des CO2-Preises auszuweisen. Die neue Regelung sollte aus Sicht der Ministerien mit Beginn des CO2-Preises ab 1. Januar 2021 gelten – und nicht nur für Wohnungen, sondern auch für Gewerbemieten.

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