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Kohleausstieg Teurer Braunkohleabschied auch nach 2030 möglich

Will der Gesetzgeber Braunkohlekraftwerke nach 2030 entschädigungslos früher stilllegen, muss er das bis zu acht Jahre vor dem ursprünglich geplanten Abschaltdatum anzeigen. So regelt es der öffentlich-rechtliche Vertrag mit den Betreibern. Umweltschützer können der Regelung Vorteile abgewinnen.

veröffentlicht am 25.06.2020

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