NRW fordert eine weitere Entlastung von Netzentgelten und Umlagen für Pumpspeicher. Für eine entsprechende Bundesratsinitiative hat die Landesregierung eine Mehrheit bekommen. Außerdem könnte sich NRW vorstellen, Pumpspeicher wegen der netzstabilisierenden Funktion als Netzersatzanlage anzuerkennen und deshalb mit einer Garantie-Rendite aus den Netzentgelten zu versehen.
Der ausgeschiedene Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat das Thema Pumpspeicher nach Ansicht von NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) „sträflich vernachlässigt“. Remmel hofft jetzt auf die neue Ministerin Brigitte Zypries (SPD).
Für besonders aussichtsreich hält Remmel den Bau von Pumpspeichern in ehemaligen Kohlebergwerken wie Prosper-Haniel in Bottrop. Der Flächenverbrauch wäre wesentlich geringer als bei oberirdischen Projekten, ebenso der Widerstand von Anwohnern und Naturschützern.
Nach einem Gutachten für die Landesregierung wäre Prosper-Haniel technisch gut geeignet. Der Steinkohlebergbau läuft hier 2018 aus. Der Betreiber RAG wäre an einer Nachnutzung interessiert, so das NRW-Umweltministerium.
Pumpspeicher nutzen die Schwerkraft, um Energie zu speichern: In Zeiten, in denen ausreichend Strom im Netz ist, wird Wasser von einem Unterbecken mit Energieaufwand in ein höher gelegenes Oberbecken gepumpt. Wird hingegen Strom im Netz benötigt, strömt das Wasser aus dem Oberbecken wieder hinab und treibt dabei eine Turbine an, die wieder Strom erzeugt.
Diese Technologie ist in Deutschland bereits seit vielen Jahrzehnten erprobt und erreicht im Vergleich zu anderen Langzeitspeichertechnologien die höchsten Wirkungsgrade. Die momentanen Rahmenbedingungen machen es aber schwer, Pumpspeicherkraftwerke wirtschaftlich zu betreiben. Weil durch den Ausbau der Photovoltaik die Strompreisspitzen in der Mittagszeit gedämpft wurden, lässt sich mit Pumpspeichern schlechter Geld verdienen.
Außerdem müssen die Betreiber der Pumpspeicher für den Strom zwei Mal die Netzentgelte abführen. Zumindest eine Verbesserung ergibt sich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017: Wenn der Strom aus dem Speicher ins Netz eingespeist wird, fällt keine EEG-Umlage mehr an.