Mit einer Zusammenlegung der beiden deutschen Gasmarktgebiete NetConnect Germany (NCG) und GASPOOL bis zum 1. April 2022 will die Bundesregierung die Liquidität des deutschen Gasmarkts erhöhen. Darüber hinaus soll mit der Zusammenlegung eine dauerhafte Trennung der deutschen Marktgebiete im Rahmen einer grenzüberschreitenden europäischen Regelung verhindert werden. Die rechtliche Grundlage dafür soll die Novelle der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) schaffen, die das Bundeskabinett am 24. Mai beschlossen hat. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.
Zusammenlegung der Marktgebiete
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte am 3. November 2016 einen Marktdialog zur Weiterentwicklung der deutschen Marktgebiete geführt. In den Schlussfolgerungen dazu wurde einer Zusammenlegung keine Priorität eingeräumt, im Gegenteil hieß es: „Auch teilt die Bundesnetzagentur die Vermutung vieler Markteilnehmer, dass derzeit die Kosten einer Marktgebietsintegration den Nutzen übersteigen könnten […] Die Bundesnetzagentur wägt deshalb die Vorteile eines stabilen regulatorischen Rahmens zum jetzigen Zeitpunkt höher als die möglichen Vorteile weiterer nationaler oder grenzüberschreitender Marktgebietsintegrationen.“
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) vor diesem Hintergrund. Vor einer Integration der Marktgebiete müsse dringend eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden, so der Verband in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf.
Weitere Regelungen der GasNZV-Novelle
Mit der GasNZV-Novelle verfolgt die Bundesregierung auch das Ziel, die Anzahl der Akteure auf den Flexibilitätsmärkten zu erhöhen. Dazu sollen die Fernleitungsnetzbetreiber verpflichtet werden, untertägige Kapazitäten auch an Nichtkopplungspunkten ihres Netzes anzubieten. Kapazitäten in Speicheranlagen sollen zudem im Rahmen von Auktionen vergeben werden, statt wie bisher nach der zeitlichen Reihenfolge der Anfragen. Darin wird eine Chance für eine Steigerung der Wettbewerbsintensität zwischen jenen Flexibilitäten, die über Speicher und jenen, die über Netzkopplungspunkte angeboten werden, gesehen.
Die Einführung untertägiger Kapazitäten an Nichtkopplungspunkten wird vom VKU als „überfällig“ begrüßt. Die Abschaffung der „first come first served“-Regel an Speichern wird hingegen kritisch gesehen. Ein strikter Auktionskalender könne dazu führen, dass Akteure nicht mehr bedarfsgerecht buchen können, so der Verband. Dies könne zu einer weiteren Kostenbelastung von Speichern führen, die sie tendenziell weiter aus dem Markt drängen, obwohl sie für die Sicherung der Gasversorgung essentiell sind.