Digitale Kreditvergabe : Kreditzugang ist mehr als ein Score
Louiza Savchenko, Chief Legal Officer und Board Member bei der Luxemburger Impact-Investing-Fondsgesellschaft MK Global Kapital, meint: Digitale Kreditvergabe kann Menschen und kleinen Unternehmen einen Zugang zu Kapital erleichtern. Dafür müssen Anbieter und Investoren neben Rendite und Ausfallraten aber auch die Datenbasis und die Risiken automatisierter Ausschlüsse bewerten. Und das funktioniert nur durch menschliche Kontrolle.
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Digitale Kreditvergabe entscheidet, wer Kapital bekommt. Meist steht Effizienz im Vordergrund: Entscheidungen fallen schneller, Kosten sinken, Prozesse skalieren. Für Finanzmarktakteure zählt das, für Sustainable Finance reicht es nicht. Wer Kapital zu Kundengruppen und Unternehmen lenken will, die Standardverfahren schwer erfassen, muss zeigen, dass digitale Kreditvergabe mehr leistet als schnelle Entscheidungen. Entscheidend ist, ob der Kreditprozess solide Geschäftsmodelle besser erkennt oder jene ausschließt, die in Datenmodellen weniger sichtbar sind.
Regulatorisch rückt die Frage in den Fokus. Nach dem EU AI Act gelten KI-Systeme, die Kreditwürdigkeit natürlicher Personen bewerten oder Kredit-Scores erstellen, als Hochrisiko-KI. Betrugserkennung ist ausgenommen. Zugleich holt die EU-Kommission Stellungnahmen zu Leitlinien ein. Für Unternehmensfinanzierungen gilt das nicht automatisch. Maßgeblich ist, ob und wie Bonitätsdaten natürlicher Personen bewertet werden.
Dennoch verschiebt sich der Maßstab: Wo Kreditentscheidungen digital vorbereitet, vorselektiert oder automatisiert werden, werden verlässliche Daten, nachvollziehbare Entscheidungen und menschliche Kontrolle zu Governance-Fragen, jenseits von Verbraucher-Scorings.
Datenlücken sind kein Bonitätsurteil
Wer Kredite vergibt, braucht Daten. Sie schützen Kreditgeber vor Ausfällen und Kreditnehmer vor Überschuldung. Schwierig wird es, wenn fehlende oder untypische Daten zu schnell als Risiko gelten. Eine Datenlücke kann ein Hinweis sein, darf aber nicht allein entscheiden, wer als kreditwürdig gilt.
In Schwellen- und Transformationsmärkten passen Einkommen und Geschäftsmodelle nicht immer in übliche Kreditunterlagen. Umsätze können saisonal schwanken, Zahlungen bar oder teils informell erfolgen, Sicherheiten nur unvollständig belegt sein. Digitale Nachweise fehlen oft. Wer so wirtschaftet, ist nicht automatisch weniger kreditwürdig, sondern in Datensätzen schlechter sichtbar. Wird Sichtbarkeit mit Bonität verwechselt, können solide Betriebe ohne Kapital bleiben.
Kleinen Unternehmen fehlen oft Bankhistorien, aufbereitete Abschlüsse oder Daten, auf die etablierte Modelle ausgelegt sind. Händler mit schwankendem Cashflow, Agrarbetriebe mit saisonalen Einnahmen und Dienstleistungsunternehmen ohne längere Geschäftshistorie sind deshalb nicht weniger kreditwürdig. Solche Unternehmen lassen sich mit Standarddaten allein nicht angemessen beurteilen.
Das heißt nicht, Kreditstandards zu senken. Verantwortliche Kreditvergabe prüft Rückzahlungsfähigkeit, Geschäftsmodell, Cashflow, Sicherheiten und Überschuldungsrisiko sorgfältig. Sie muss aber fehlende Bonität von fehlender Sichtbarkeit unterscheiden. Hier zeigt sich, ob Financial Inclusion überprüfbar wird oder nur eine ESG-Behauptung bleibt.
Kontrolle durch Menschen gehört zur Risikosteuerung
In stark automatisierten Prozessen wirkt die Prüfung durch Menschen schnell wie ein Kostenfaktor. Dabei schützt sie vor Risiken. Wenn nur wenige Daten vorliegen, können persönlicher Kontakt, lokale Einschätzung oder dokumentierte Zweitprüfung darüber entscheiden, ob eine Ablehnung sachgerecht ist oder ein digitales Verfahren jemanden zu früh ausschließt.
Bei kleinen Unternehmen lässt sich Kreditwürdigkeit nicht immer aus Standarddaten ableiten. Wer Betriebsmittel, Leasing oder Anlagegüter finanziert, muss verstehen, wie Einnahmen entstehen, welche Kosten tragbar sind und welchen Wert Sicherheiten haben. Digitale Vorprüfung kann helfen. Sie darf aber nicht allein entscheiden, wenn wichtige Informationen im Datensatz fehlen.
Darum braucht jeder digitale Kreditprozess klare Eingriffsmöglichkeiten: Können Ergebnisse überprüft, Unterlagen nachgereicht und auffällige Cashflows geprüft werden? Wie werden Sicherheiten bewertet, Ablehnungen begründet und Beschwerden ermöglicht? Wird ausgewertet, ob bestimmte Gruppen häufiger wegen Datenlücken herausfallen?
Das betrifft Banken ebenso wie Plattformen, Leasinganbieter, Nichtbanken und Investoren. Je stärker Kreditprozesse skaliert werden, desto wichtiger ist, dass Daten verlässlich sind, Menschen Entscheidungen nachprüfen können und Überschuldung verhindert wird.
Investoren müssen Ablehnungen mitmessen
Investoren sollten Financial Inclusion nicht nur an Kreditvolumen, Zielgruppen oder SDG-Bezügen messen. Wer soziale Wirkung ausweist, muss auch die Kreditprozesse hinter den Zahlen prüfen. Wie viele Anträge werden abgelehnt, und warum? Welche Rolle spielen Datenlücken, digitale Hürden oder automatisierte Vorentscheidungen? Werden Entscheidungen überprüft, Beschwerden erfasst und Überschuldung aktiv verhindert? Woran zeigt sich, ob Kapital die produktive Realwirtschaft erreicht?
Diese Fragen gehören in die Due Diligence für wirkungsorientierte Kredite, Mikrofinanz, Leasing und KMU-Finanzierung. Neben Rendite, Ausfallraten, Liquidität und Sicherheiten zählt auch, wie Entscheidungen abgesichert werden: Wer ist zuständig? Wie werden Modelle überwacht? Sind Zweitprüfungen dokumentiert, Kosten transparent, Inkasso angemessen und personenbezogene Daten geschützt?
Das „S“ in ESG wird dort konkret, wo es überprüfbar ist. Es genügt nicht, dass Technologie Zugang verspricht. Anbieter und Kapitalgeber müssen zeigen können, wer erreicht wird und wer nicht. Sonst wird Financial Inclusion schnell zu einer Wachstumserzählung, die nur sozial klingt.
Die Antwort ist nicht, digitale Prozesse zurückzubauen, sondern sie besser zu steuern. Mit ihnen lassen sich viele Kundengruppen schneller und günstiger erreichen; für manche wird Kapital so erst zugänglich. Effizienz darf nicht allein zählen. Wer digitale Kreditvergabe verantwortet oder finanziert, muss beides zeigen: Kapital ermöglicht wirtschaftliche Teilhabe, und digitale Verfahren dürfen einen Ausschluss nicht automatisieren.
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