EU-Anti-Entwaldungsverordnung (EUDR) : Zur Sorgfalt verpflichtet

Christoph Schork
Christoph Schork (Foto) und Thomas Sikorski arbeiten im ESG-Team der Rechtsanwalts-Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek Foto: Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist das umfangreichste „ESG“-Gesetz in Deutschland, aber nicht die einzige Neuerung: Mit der Entwaldungsverordnung hat die EU Umwelt- und Menschenrechtsrisiken in Lieferketten der im Binnenmarkt tätigen Unternehmen den Kampf angesagt, loben Christoph Schork und Thomas Sikorski vom ESG-Team der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. Um die Herausforderungen zu bewältigen, können Unternehmen systemische Parallelen für das Risikomanagement nutzen.

von Christoph Schork, Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek

veröffentlicht am

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