Gesundheit & E-Health
KHVVG Ausnahmeregelungen nur für die Grundversorger
Ausnahmeregelungen ja, aber nicht dauerhaft und nur auf Leistungen der Grundversorgung begrenzt. Damit und mit einigen anderen Punkten will der Bund den Ländern in den Verhandlungen um die Krankenhausstrukturreform entgegenkommen. Bei der Finanzierung des Transformationsfonds sieht die Bundesregierung hingegen keinen Änderungsbedarf.
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