Notfallreform : Bessere Steuerung spart keine Vorhaltung
Die überfällige Notfallreform kann Fehlsteuerung reduzieren, unnötige Wege vermeiden und Patienten schneller in die passende Versorgung führen, schreibt die frühere Patientenbeauftragte und Sprecherin des Herzzentrums Lübeck, Claudia Schmidtke. Sie dürfe jedoch nicht mit einfacher Sparlogik verwechselt werden. Denn auch wenn weniger Menschen ungeordnet in Notaufnahmen kommen, müssen dort Personal, Diagnostik, Fachkompetenz und digitale Infrastruktur vorgehalten werden.
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Die Reform der Notfallversorgung ist richtig. Deutschland braucht eine bessere Steuerung akuter Behandlungsbedarfe, eine verlässliche Verzahnung von 116 117 und 112, leistungsfähige Akutleitstellen, Integrierte Notfallzentren und klare Wege für Menschen, die akut Hilfe suchen. Wer Schmerzen hat, stürzt, Luftnot bekommt oder bei Angehörigen eine bedrohliche Veränderung erlebt, braucht keine Zuständigkeitsdebatte zwischen Sektoren, sondern schnelle Orientierung, sichere Ersteinschätzung und eine Versorgung, die medizinisch passt.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2024 in deutschen Krankenhäusern rund 13 Millionen ambulante Notfälle behandelt – 35.600 pro Tag, fünf Prozent mehr als 2023 und der höchste Stand seit Beginn der Erfassung 2018. Notaufnahmen sind für viele Menschen zentrale Anlaufstelle, wenn andere Zugänge nicht schnell, sichtbar oder verlässlich genug sind.
Gerade deshalb ist es gut, dass die geplante Reform die bessere Steuerung von Patientenströmen in den Mittelpunkt stellt. Viele Menschen suchen Notaufnahmen nicht auf, weil sie die Systemlogik ignorieren, sondern weil sie dort rund um die Uhr ärztliche Einschätzung, Diagnostik, Labor, Bildgebung und Behandlung erwarten können. Die Antwort darauf ist keine pauschale Kritik an Patienten, sondern eine bessere Struktur: verständlich, medizinisch sicher und verfügbar.
Entscheidend ist, dass die Rettungskette funktioniert
Wie eine solche Struktur operativ gedacht werden kann, zeigt der schleswig-holsteinische Entwurf für ein neues Rettungsdienstgesetz. Notfallversorgung beginnt nicht erst an der Tür der Notaufnahme, sondern beim Notruf, in der Leitstelle, im Rettungsdienst, mit telemedizinischer Unterstützung, digitaler Vernetzung, Ersteinschätzung und verbindlicher Weiterleitung. Gerade ein Flächenland zeigt: Entscheidend ist, dass die Rettungskette funktioniert.
Auch hier lohnt der Blick auf die Zahlen. Bundesweit kamen 2024 im Durchschnitt 156 ambulante Notfallbehandlungen auf 1.000 Einwohner. In Hamburg waren es 213, in Berlin 208, in Schleswig-Holstein dagegen 119. Diese niedrigere Quote ist keine Entwarnung: In Flächenländern können sich komplexe, unklare und zeitkritische Fälle auf wenige zentrale Standorte konzentrieren. Entscheidend sind Erreichbarkeit, Versorgungsauftrag und Vorhaltung.
Damit Steuerung akzeptiert wird, darf sie nicht als Abweisung erlebt werden. Wer nicht in die Notaufnahme gehört, braucht eine Alternative, die erreichbar ist und kompetent übernimmt.
Saubere Trennung vorab oft nicht möglich
Wie anspruchsvoll Steuerung ist, zeigt die GKV-Versichertenbefragung: Ein Viertel der gesetzlich Versicherten suchte binnen zwölf Monaten im medizinischen Notfall eine Krankenhausnotaufnahme auf. Von ihnen wurden rund 60 Prozent ambulant behandelt, 40 Prozent stationär aufgenommen. Als Gründe für den Gang in die Notaufnahme statt in eine Praxis wurden unter anderem geschlossene Arztpraxen mit 38 Prozent und die Einschätzung einer dringend erforderlichen Behandlung mit 68 Prozent genannt.
In der Akutsituation lässt sich eben häufig nicht vorab sauber trennen, ob ein Fall ambulant bleibt, stationär aufgenommen werden muss oder diagnostisch aufwendig ist. Steuerung ist notwendig. Aber sie muss den gesamten Pfad verantworten – vom ersten Kontakt bis zur tatsächlichen Versorgung. An dieser Stelle liegt die entscheidende Ergänzung zur Reformdebatte: Gute Steuerung kann Fehlsteuerung reduzieren, unnötige Wege vermeiden und Patienten schneller in die passende Versorgung führen. Aber sie darf nicht mit einer einfachen Sparlogik verwechselt werden.
Nicht automatisch weniger Vorhaltekosten
Wenn weniger Menschen ungeordnet in Notaufnahmen kommen, verschwindet die notwendige Vorhaltung nicht. Personal, Diagnostik, Fachkompetenz, Schockraumfähigkeit und digitale Infrastruktur müssen für den kritischen Fall rund um die Uhr bereitstehen. Eine Notaufnahme kann nicht morgens auf Labor, CT oder Schockraumstrukturen verzichten, weil sie nur leichte Fälle erwartet. Genau hier zeigt sich die Grenze jeder Steuerungsdebatte: Weniger Fehlsteuerung bedeutet nicht automatisch geringere Vorhaltekosten.
Der Gesetzentwurf geht mit Akutleitstellen, besserer Vernetzung von 116 117 und 112, Integrierten Notfallzentren und digitaler Ersteinschätzung in die richtige Richtung. Er adressiert auch Vorhaltekosten beim aufsuchenden Dienst und im Rettungsdienst. Für ambulante Notfälle in Krankenhausnotaufnahmen bleibt jedoch weiterhin die Frage, wie Vorhaltung und Versorgungsauftrag sachgerecht berücksichtigt werden. Gerade dort entstehen Kosten unabhängig davon, ob ein Fall am Ende ambulant oder stationär behandelt wird.
Nötig ist mehr Transparenz
Schon ein 2015 von der DGINA, der heutigen Deutschen Gesellschaft für Notfallmedizin, beauftragtes Gutachten bezifferte durchschnittliche Vollkosten ambulanter Notfälle auf 126 Euro bei Erlösen von 32 Euro. Neuere bundesweit belastbare Vollkostenanalysen liegen bislang nicht vor. Genau deshalb braucht es aktuelle Transparenz über Kosten, Vorhaltung und Versorgungsauftrag.
Gelingt die Steuerung, wird der Handlungsbedarf noch sichtbarer: Es kommen weniger niedrigdringliche Fälle ungeordnet in die Notaufnahme. Das entlastet Abläufe, ersetzt aber nicht die Vorhaltung. Denn auch unter den ambulant verbleibenden Notfällen gibt es komplexe, unklare und diagnostisch aufwendige Fälle, für die Personal, Diagnostik und Infrastruktur rund um die Uhr bereitstehen müssen.
Die G-BA-Notfallstufen bilden unterschiedliche Anforderungen an stationäre Notfallstrukturen bereits über Zu- und Abschläge ab. Für ambulante Notfälle in Krankenhausnotaufnahmen braucht es darüber hinaus eine Finanzierungslogik, die Vorhaltung und Versorgungsauftrag verlässlicher abbildet.
Nicht gegen ambulante Versorgung ausspielen
Das bedeutet nicht, die Reform gegen die ambulante Versorgung auszuspielen. Im Gegenteil: Eine bessere Notfallversorgung gelingt nur, wenn Akuttermine, Videosprechstunden, aufsuchende Dienste, Notdienstpraxen, Kooperationspraxen, eine gut erreichbare 116 117 und ein als medizinische Leistung verstandener Rettungsdienst ineinandergreifen. Wer Menschen aus der Notaufnahme heraussteuert, muss sicher sein, dass die Alternative kompetent und verantwortlich übernimmt.
Die Notfallreform ist richtig. Damit daraus echte Entlastung wird, muss sie zwischen vermeidbarem Volumen und bleibender Vorhaltung unterscheiden. Wenn Steuerung gelingt, verschwinden nicht die Strukturen für echte Notfälle – sie werden umso wichtiger. Deshalb muss auch die Vorhaltung für ambulant verbleibende, komplexe und diagnostisch aufwendige Notfälle sachgerecht abgebildet werden. Erst dann wird aus besserer Steuerung auch bessere Notfallversorgung – für Menschen, die in einer akuten Situation schnelle, sichere und kompetente Hilfe brauchen.
Prof. Dr. Claudia Schmidtke ist Fachärztin für Herzchirurgie mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin und Sprecherin des Universitären Herzzentrums Lübeck. Für die CDU saß sie von 2017 bis 2021 im Bundestag, von Januar 2019 bis Dezember 2021 war sie Patientenbeauftragte der Bundesregierung.
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