GeDIG : Den Datenschatz der GKV effektiv nutzen

Andreas Strausfeld
Andreas Strausfeld ist CEO des IT-Dienstleisters Bitmarck. Foto: Bitmarck

Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen hat das Potenzial, einige Bremsen der Digitalisierung des Gesundheitswesens zu lösen. Jetzt entscheiden die Details: Andreas Strausfeld, CEO des IT-Dienstleisters Bitmarck, beschreibt im Standpunkt, welche Stellschrauben am Entwurf des Gesetzes noch gedreht werden müssen, um mit effektiv genutzten Daten die Versorgung im Sinne der Patientinnen und Patienten zu verbessern.

von Andreas Strausfeld, Bitmarck

veröffentlicht am

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Die Digitalisierung des Gesundheitswesens geht voran, doch die Rahmenbedingungen machen es weder den Krankenkassen noch ihren Partnern leicht. Rechtliche Vorgaben werden in der Branche als größte Hürde gesehen. Als weitere bremsende Faktoren kommen der Kostendruck in der GKV und die hohen Anforderungen an den Datenschutz hinzu. Das hat beispielsweise eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Lünendonk ergeben.

Ich bin optimistisch, dass das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) entscheidende Schritte einleiten kann, um die Bremsen zu lösen. Das Gesetz, das aktuell als Kabinettsentwurf vorliegt und im Herbst verabschiedet werden soll, adressiert zahlreiche Schmerzpunkte der GKV-Branche.

Ein Aspekt ist besonders hervorzuheben: Datennutzen und Datenschutz sollen in Balance gebracht werden, ohne letzteren einzuschränken. Das ist der richtige Weg, denn den großen Datenschatz der GKV zu heben, bietet riesige Chancen für bessere Vorsorge und Versorgung. Aber um die Chancen vollends nutzen zu können, sind noch Anpassungen am aktuellen Kabinettsentwurf nötig.

Datennutzung stärken – im Sinne der Versicherten

Wer die Daten der GKV effektiv nutzen will, kommt an Künstlicher Intelligenz (KI) nicht vorbei: Denn die Daten liegen nicht nur in einer riesigen Menge, sondern auch teilweise unstrukturiert in verschiedenen Systemen vor. Hier gibt das GeDIG den Krankenkassen die Möglichkeit, Reallabore zur Erprobung von KI mit echten Daten einzurichten.

Doch leider können solche Reallabore mit den vorliegenden rechtlichen Einschränkungen ihr Potenzial nicht voll entfalten. Der größte Knackpunkt: Datenpooling, also die Zusammenführung der Daten mehrerer Krankenkassen in einem gemeinsamen Reallabor, erlaubt das GeDIG nicht – obwohl es vorsieht, dass Kassen gemeinsam ein Reallabor realisieren.

Der Grund dafür erschließt sich nicht, auch nicht aus der Perspektive des Datenschutzes. Unberechtigte Datenzugriffe können mit gängigen Maßnahmen verhindert werden. Andererseits nimmt man durch den Ausschluss von Datenpooling Verzerrungen in Kauf. Anders formuliert: Die Datengrundlage ist unter Umständen schlichtweg zu klein für aussagekräftige Ergebnisse.

Rahmen für Innovationen eingeschränkt

Besonders bedauerlich ist, dass eine sehr sinnvolle Regelung aus dem Referentenentwurf wieder verschwunden ist: die Möglichkeit, dass der Umfang der Genehmigung für ein Reallabor auf Antrag erweitert werden könnte.

Konkret bedeutet das, dass Krankenkassen auf neue Anwendungsfälle, die sich angesichts der rasanten Entwicklung im Bereich Daten und KI auch nach dem Antrag ergeben können, nicht mehr reagieren können. Stattdessen sollen sie nun zu Beginn darlegen, von welchen gesetzlichen Regelungen sie mit dem Reallabor abweichen wollen. Eine absurde Regelung, die nahezu hellseherische Fähigkeiten erfordert und den Rahmen für Innovationen stark einschränkt.

Gleichzeitig berücksichtigt der GeDIG-Entwurf noch nicht ausreichend, dass für Reallabore Investitionen nötig sind. Wenn man mit diesem Instrument die Versorgung verbessern will, müssen Krankenkassen den finanziellen Spielraum dafür bekommen. Reallabore sollten daher vom Verwaltungskostendeckel ausgenommen werden.

Krankenkassen brauchen klare Befugnis für eine qualitätsorientierte Beratung

Zu einer konsequent datenbasierten Versorgung gehört auch, den Krankenkassen ihren gesetzlichen Auftrag, als Gesundheitslotsen ihrer Versicherten zu agieren, noch weiter zu erleichtern. Zwar dürfen diese heute schon auf Grundlage von Datenanalysen ihren Versicherten individuelle Präventionsmaßnahmen empfehlen. Eine gesetzliche Befugnis für eine grundsätzliche qualitätsorientierte und datenbasierte Beratung fehlt allerdings.

Diese Lücke sollte das GeDIG schließen, gerade mit Blick auf die Pläne für ein Primärversorgungssystem, dass die elektronische Patientenakte ins Zentrum stellt und mit neuen, digitalen Versorgungspfaden für notwendige Orientierung sorgt. Die Frage, welche Lotsenfunktion den Krankenkassen hierbei zukommt, sollte klarer beantwortet werden.

Das GeDIG ist das entscheidende Gesetz in dieser Legislaturperiode für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Der vorliegende Entwurf ist in vielen Punkten stimmig. Aber jetzt kommt es darauf an, im weiteren Verlauf der parlamentarischen Beratung genauer auf die entscheidenden Details und deren Implikationen für die praktische Umsetzung zu schauen – im Sinne der bestmöglichen Versorgung der Patientinnen und Patienten.

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