DiGA : Die nächste Generation braucht eine Perspektive
Die Politik will digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) stärker in die Versorgung integrieren – und belastet sie zugleich mit neuen Preisabschlägen. Die geplante Kürzung nach Nutzungsabbrüchen sei problematisch, schreibt Dennis Geisthardt vom vfa im Standpunkt. Statt weiterer Eingriffe brauche es verlässliche Regeln, passende Evidenzanforderungen und einen Fast-Track für neue digitale Versorgungsfunktionen.
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Im Markt für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) kommt keine Ruhe auf. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurden zusätzliche Mengenabschläge beschlossen. Noch bevor ihre Wirkung beurteilt werden kann, steht der nächste Eingriff zur Diskussion: ein weiterer Preisabschlag in Höhe der Quote der Nutzungsabbrüche innerhalb der ersten vier Wochen.
Gleichzeitig will die Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministeriums digitale Anwendungen stärker in die Versorgung integrieren. Das ist kurzsichtig und wirkt wie unkoordiniertes politisches Stückwerk. Strategie, operative Ausführung und Vergütung müssen in dieselbe Richtung zeigen. Unternehmen brauchen eine Perspektive, wenn sie in klinische Evidenz, technische Entwicklung und neue Versorgungskonzepte investieren sollen.
Der nun vorgeschlagene zusätzliche Abschlag, der im aktuellen Änderungspaket zur Notfallreform eingebracht wurde, wirft die Frage auf, was ein Nutzungsabbruch über den Wert einer digitalen Therapie aussagt. Eine Abbruchquote erklärt weder die Gründe für das Ende der Nutzung noch den bis dahin erzielten Nutzen. Überbrückt eine Anwendung etwa die Wartezeit auf einen Therapieplatz, kann der Beginn der anschließenden Behandlung ihre Nutzung beenden. Das spricht nicht automatisch gegen den Nutzen der Anwendung oder den Mehrwert für die Patientinnen und Patienten.
Instrumente zur Vergütungssteuerung gibt es bereits
Hinzu kommt: Die Regelung definiert den Abbruch anders als die erst kürzlich beschlossene anwendungsbegleitende Erfolgsmessung (AbEM). Das verursacht zusätzlichen Erhebungs- und Abrechnungsaufwand. Die rückwirkende Festlegung der Quote erschwert zudem die finanzielle Planung.
Mit den Mengenabschlägen und der Vorgabe, mindestens 20 Prozent der Vergütung an den Anwendungserfolg zu knüpfen, bestehen bereits Instrumente zur Vergütungssteuerung. Bevor der nächste Eingriff folgt, sollten ihre Wirkung und ihr Zusammenspiel ausgewertet werden.
Fast-Track sollte an medizinischen Funktionen ausgerichtet sein
Wer digitale Versorgung ausbauen will, muss zugleich nach vorn blicken. Ein wichtiges Entwicklungsfeld ist aus Sicht der forschenden Pharmaindustrie die digitale Arzneimitteltherapiebegleitung. Sie kann die regelmäßige Einnahme unterstützen, Nebenwirkungen erfassen und Schübe etwa bei Rheuma oder Migräne mit dem Therapieverlauf verbinden. Solche Anwendungen müssen offen für alle geeigneten Therapieoptionen bleiben und die ärztliche Therapiefreiheit wahren. Für die Bewertung dieser Angebote bietet der heutige Fast-Track noch keinen durchgängig passenden Weg.
Auch kontinuierliches Monitoring und diagnostische Unterstützung stellen eigene Anforderungen an Bewertung und Versorgungsintegration. Das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) verbessert die technischen Voraussetzungen, einen passenden Zugang regelt es noch nicht. Der DiGA-Fast-Track verdient deshalb Weiterentwicklung: Sein Zugang sollte sich stärker an der medizinischen Funktion orientieren.
Die Grundlage ist und bleibt Verlässlichkeit, für bestehende wie für neue Anwendungen. Nur wenn Anforderungen an Nutzennachweis, Technik und Vergütung frühzeitig feststehen und aufeinander abgestimmt sind, lassen sich Studien und Produktentwicklung langfristig planen. Neue Vorgaben sollten deshalb vorab auf ihre Markttauglichkeit und ihr Zusammenwirken mit bestehenden Maßnahmen geprüft werden. Rückwirkende Abschlagszahlungen erscheinen daher ebenso fehlgeleitet wie starre oder zu kurz gedachte regulatorische Rahmenwerke.
Widersprüchlich und kurzsichtig
Funktionsbezogen heißt dabei nicht: weniger Evidenz. Der Nutzennachweis muss belastbar und patientenrelevant bleiben, aber zur Problematik passen, die eine Anwendung lösen soll. Bei Diagnostik, Monitoring und Therapiebegleitung ist das jeweils eine andere. Wo Evidenz schrittweise aufgebaut wird, braucht es verbindliche Ziele und Fristen.
Eine positive Bewertung allein schafft noch keine Versorgung. Erhobene Daten müssen in bestehende Praxissysteme einfließen, die Verantwortung für ihre Bewertung muss geklärt sein und erbrachte Leistungen brauchen eine angemessene Vergütung. Erst dann wird aus einer digitalen Funktion ein nutzbares Versorgungsangebot.
Wir halten den eingeschlagenen Kurs daher für widersprüchlich und kurzsichtig. Die bestehenden Instrumente sollten zunächst ausgewertet werden. Zugleich braucht es einen Zugang, der neue digitale Versorgungsfunktionen angemessen bewertet und in die Versorgung bringt. Weitere Marktregulierungen, insbesondere wenn sie isoliert betrachtet werden, gefährden die Versorgung nachhaltig. Die politische Aufgabe reicht über die nächste Preisentscheidung hinaus: Wer digitale Versorgung stärken will, muss ihre Weiterentwicklung ermöglichen.
Dennis Geisthardt ist Leiter des digital.hub im Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa).
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