GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz : Ein Kuhhandel zulasten von Kindern
Heute sollen die Anpassungen am GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet werden, mit ihnen auch eine kurzfristig eingefügte Änderung bei den Hybrid-DRG. Damit fällt man auf einen Stand zurück, den man überwunden zu haben glaubt, beklagt die niedergelassene Kinderchirurgin Susanne von der Heydt im Standpunkt. Kinder würden bei einfachen Eingriffen nun unnötigerweise im Krankenhaus übernachten müssen, ihre Belange seien bei der Gesetzgebung ausgeblendet worden.
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Stellen Sie sich einen zweijährigen Jungen mit einem Leistenbruch vor. Heute kommt er morgens mit seinen Eltern in ein ambulantes Operationszentrum, wird von einem sehr erfahrenen Team in einer kurzen Narkose operiert und schläft seinen Mittagsschlaf wieder im eigenen Bett, mit seinem Kuscheltier, in seinem Zuhause.
Mit den fachfremden Änderungsanträgen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, die heute mit der Notfallreform im Bundestag beschlossen werden sollen, wird genau diese familienfreundliche Behandlung ab Januar finanziell bestraft. Angemessen bezahlt wird künftig nur noch, wenn Patienten, eben auch das Kind, über Nacht im Krankenhaus bleiben.
Ich bin niedergelassene Kinderchirurgin im Berliner Wedding. Was gerade passiert, ist eine Rolle rückwärts: für alle Patientinnen, aber gerade für die Kinder, für ihre Eltern und damit für die Gesundheitsversorgung insgesamt.
Ein Kuhhandel um 550 Millionen Euro
Für Erwachsene ist eine Nacht in der Klinik lästig. Für ein kleines Kind und seine ganze Familie ist sie eine echte Belastung. Es erwacht aus der Narkose in einer fremden Umgebung, mit fremden Geräuschen und fremden Menschen. Ein Elternteil verbringt die Nacht auf einer Klappliege und muss sich freinehmen. Geschwister zu Hause müssen betreut werden. Also fallen gleich beide Elternteile bei der Arbeit aus. Und all das, obwohl es medizinisch völlig unnötig ist. Wir operieren zugewandt und familienfreundlich ambulant einen klar definierten Leistungskatalog: Leistenbrüche, Hodenhochstände, Materialentfernungen nach Knochenbrüchen und andere Operationen.
Im Sommer haben die Länder ihre Zustimmung zum GKV-Spargesetz im Bundesrat davon abhängig gemacht, dass ihre Krankenhäuser mehr Geld bekommen. Der Bund sagte 550 Millionen Euro zu. Woher dieses Geld kommen sollte, war teilweise bis heute offen. Jetzt soll – völlig willkürlich – bei den sogenannten Hybrid-DRGs gespart werden. Diese Pauschalen wurden eingeführt, damit eine Operation gleich bezahlt wird, egal ob der Patient in einer ambulanten Einrichtung oder im Krankenhaus versorgt wird. Genau das sollte unnötige Klinikaufenthalte verhindern. Jetzt soll die Pauschale für ambulante Eingriffe wegfallen und an eine Übernachtung gekoppelt werden. Das ist absurd.
Das ist das Gegenteil dessen, was die Politik seit Jahren fordert: mehr ambulant, weniger Krankenhaus. Ambulant vor stationär. Wir hinken damit weltweit hinterher – mit allen gefährlichen Komplikationen wie Krankenhauskeimen, längerer Rekonvaleszenz und höheren Kosten. Alles belegt.
Jede unnötige Nacht im Krankenhaus kostet mehr als eine ambulante Operation und bindet Pflegekräfte, die für schwer kranke Patienten, darunter auch Kinder, fehlen. Die Kosten werden also insgesamt steigen – auch ökonomisch gesehen eine unsinnige Massnahme.
Wer spricht für die Kinder?
Der Plan war eigentlich schon abgeräumt: Kinder waren in die Hybrid-DRGs zunächst einbezogen. Dann wurden sie plötzlich und ohne Begründung wieder herausgenommen. Mit Protesten, Petitionen und viel Überzeugungsarbeit haben wir erreicht, dass sie wieder aufgenommen wurden. Das Jahr 2026 haben wir mit einer schlechter bezahlten Übergangslösung überbrückt, im Vertrauen darauf, dass ab Januar 2027 endlich wieder verlässliche Regeln gelten. Jetzt, wenige Wochen vorher, soll alles wieder kippen. Viele Praxen haben in ambulante OP-Strukturen investiert, die sie dann nicht mehr finanzieren können. Wir fallen auf unwirtschaftliche EBM-Erträge zurück. Für viele von uns ist das existenzgefährdend.
Die Länder bekommen ihr Geld für die Krankenhäuser. Und die Hybrid-DRG-Erlöse mit Übernachtung noch als Goodie dazu. Aber in diesem Handel hat niemand gefragt, was er für einen Zweijährigen mit Leistenbruch und seine Familie bedeutet. Kinder haben keine Lobby.
Dr. Susanne von der Heydt (MPH) ist niedergelassene Kinderchirurgin in Berlin. Für den Marburger Bund sitzt sie zudem im Vorstand der Landesärztekammer Berlin.
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