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Strafrecht : Rechtssicherheit für die IT-Sicherheitsforschung

In einem Whitepaper untersucht das Horst-Görtz-Institut für IT-Sicherheit (HGI) an der Ruhr-Universität Bochum die strafrechtlichen Probleme der Sicherheitsforschung. Durch Paragraf 202 im Strafgesetzbuch droht auch bei gutartiger Suche nach Sicherheitslücken eine Anzeige. Die Umsetzung eines Vorhabens des Koalitionsvertrags könnte das Problem beseitigen.

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