Kleine Straßen dürfen Kundenanlagen kreuzen
Privilegien für selbst erzeugten und verbrauchten Strom unterliegen strengen Beschränkungen. Ein aktuelles Urteil zeigt aber: Zumindest über eine Anliegerstraße hinweg darf Strom aus einem Blockheizkraftwerk verkauft werden, ohne dass Netzentgelte anfallen.
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