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Zukunft der Seehäfen : Programme dürfen keine Grundfinanzierung ersetzen

Florian Keisinger
Florian Keisinger, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) Foto: Hendrik Lueders

Die Häfen haben Transformation vorgemacht, jetzt muss die Finanzierung nachziehen: Bund und Länder sollten die Seehäfen dauerhaft als nationale Aufgabe absichern. Einen Ansatzpunkt bietet das Seehafenfinanzierungsgesetz.

von Florian Keisinger, Zentralverband Deutscher Seehäfen (ZDS)

veröffentlicht am

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Deutschland diskutiert über seine wirtschaftliche Zukunft. Über Industriezweige, die unter Wettbewerbsdruck stehen, über verschleppte Modernisierung, zu wenig Innovation und die Schwierigkeiten, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Dabei lohnt sich der Blick auf einen Wirtschaftszweig, dem genau das in den vergangenen Jahren gut gelungen ist: die deutschen Seehäfen. Sie erschließen neue Geschäftsfelder, investieren in Digitalisierung und Automatisierung und übernehmen strategische Aufgaben für Energieversorgung, Sicherheit und Verteidigung.

Bemerkenswert ist dabei vor allem eines: Die Häfen haben nicht darauf gewartet, dass ihnen die Politik neue Geschäftsmodelle vorgibt. Sie haben selbst gehandelt. Orientiert an den Bedürfnissen ihrer Kunden, den Entwicklungen der Märkte und an strategischen Notwendigkeiten.

Ob Offshore-Wind, Wasserstoff, LNG oder künftig CO2-Transport: Häfen werden zu Knotenpunkten einer neuen Energiewirtschaft. Die Energiekrise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hat gezeigt, wie schnell Hafenwirtschaft und Politik gemeinsam handeln können, wenn der Handlungsdruck und der politische Wille groß sind.

Sicherheitspolitische Bedeutung wächst

Zugleich wächst ihre sicherheitspolitische Bedeutung. Deutschland ist logistische Drehscheibe der Nato. Ohne leistungsfähige Seehäfen lassen sich große Mengen militärischen Materials und schwerer Ausrüstung weder schnell noch zuverlässig transportieren.

Hinzukommt der Schutz kritischer Infrastruktur vor hybriden Bedrohungen. Hier entsteht gerade ein weiteres Innovationsfeld. Denn mit ihrer wachsenden strategischen Bedeutung steigt zugleich die Verwundbarkeit unserer Häfen. Sie bieten ideale Voraussetzungen, um neue Sicherheitslösungen zu entwickeln und praktisch zu erproben.

Auf engstem Raum treffen komplexe Verkehrsströme, Industrieanlagen, Energieinfrastrukturen und maritime Zugänge aufeinander. Bedrohungen können aus der Luft ebenso kommen wie von der Wasserseite. Gefragt sind deshalb integrierte Lösungen. Die Häfen können dabei zu Reallaboren für den Schutz kritischer Infrastrukturen werden. Was hier entwickelt und erprobt wird, kann anschließend anderen sensiblen Einrichtungen zugutekommen.

Große Lücke bei der Finanzierung

All das kommt zum klassischen Kerngeschäft hinzu. Die Seehäfen bleiben zentrale Schnittstellen des deutschen Außenhandels und der industriellen Wertschöpfung. Aus dieser Erkenntnis muss die Politik Konsequenzen ziehen. Denn zwischen der tatsächlichen Bedeutung unserer Häfen und ihrer politischen Behandlung klafft eine immer größere Lücke, wie beim Thema Finanzierung deutlich wird.

Der Bund stellt den fünf Küstenländern auf Grundlage des Seehafenfinanzierungsgesetzes jährlich lediglich rund 38,3 Millionen Euro zur Verfügung. Gleichzeitig liegt der akute Investitionsbedarf in der öffentlichen Hafeninfrastruktur bei rund 15 Milliarden Euro. Diese Lücke lässt sich weder durch einzelne Förderprogramme noch allein aus den Haushalten der Küstenländer schließen.

Die Finanzierung der Seehäfen muss deshalb neu geordnet werden. Ausgangspunkt sollte eine gemeinsame Verständigung von Bund und Ländern darüber sein, welche Aufgaben die Häfen heute im gesamtstaatlichen Interesse erfüllen und wie die daraus entstehenden Investitionslasten künftig verlässlich getragen werden. Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vor zwei Wochen, die Stärkung der deutschen Häfen als nationale Aufgabe zu verstehen, schafft dafür eine wichtige politische Grundlage.

Ansatzpunkt Seehafenfinanzierungsgesetz

Eine solche Verständigung muss in eine dauerhafte Finanzarchitektur übersetzt werden. Dafür braucht es keinen vollständigen Systemwechsel. Das bestehende Seehafenfinanzierungsgesetz bietet einen praktikablen Ansatzpunkt. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der IHK Nord kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesetz auf Grundlage des geltenden Verfassungsrechts anspruchserweiternd geändert werden kann. Eine deutliche Erhöhung der Bundesinvestitionshilfen ist danach grundsätzlich möglich, ohne zuvor das Grundgesetz ändern zu müssen.

Damit liegt ein konkreter Weg auf dem Tisch: Bund und Länder sollten sich zunächst auf einen langfristigen Finanzierungspfad verständigen. Anschließend kann der Bundesgesetzgeber den bisherigen Betrag im Seehafenfinanzierungsgesetz deutlich anheben und die Finanzierung dauerhaft absichern. Zielgröße ist eine jährliche Summe von 500 Millionen Euro.

Eine neue Finanzarchitektur sollte drei Prinzipien folgen. Erstens braucht es Verlässlichkeit statt kurzfristiger Einzelprogramme. Hafeninfrastruktur wird über Jahrzehnte geplant und gebaut; entsprechend müssen auch Bundesmittel dauerhaft und planbar zur Verfügung stehen.

Bundesmittel regelmäßig überprüfen

Zweitens muss die Finanzierung dynamisch ausgestaltet werden. Ein erneut über Jahrzehnte eingefrorener Betrag würde das heutige Problem nur wiederholen. Deshalb sollte die Höhe der Bundesmittel regelmäßig überprüft und etwa an Preisentwicklung und Investitionsbedarf angepasst werden.

Drittens sollte die Mittelverteilung zwischen den Küstenländern transparent und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Kriterien wie Investitionsbedarf, nationale Funktion und konkrete Transformations- oder Sicherheitsaufgaben können dafür eine Grundlage bilden.

Die Länder bleiben dabei in der Verantwortung. Sie sind Träger der Hafeninfrastruktur und werden auch weiterhin eigene Mittel investieren müssen. Eine stärkere Bundesbeteiligung ersetzt diese Verantwortung nicht. Sie ergänzt sie dort, wo aus regionaler Infrastruktur längst eine gesamtstaatliche Aufgabe geworden ist.

Gemeinsame Entscheidung von Bund und Ländern nötig

Ergänzende Programme für Verteidigung, Energiewende, Klimaschutz oder den Schutz kritischer Infrastruktur bleiben sinnvoll. Sie dürfen aber eine verlässliche Grundfinanzierung nicht ersetzen. Das gilt auch für Mittel aus Sondervermögen: Sie können Investitionen beschleunigen und besondere Bedarfe abdecken, sind aber kein dauerhaftes Finanzierungsmodell für die grundlegende Modernisierung der Häfen.

Die Debatte um die Hafenfinanzierung ist damit an einem entscheidenden Punkt angekommen. Die politische Bedeutung der Häfen ist anerkannt, der Investitionsbedarf ist bekannt und die rechtlichen Möglichkeiten für eine stärkere Bundesbeteiligung sind größer als lange behauptet. Jetzt braucht es eine gemeinsame Entscheidung von Bund und Ländern.

Die Hafenwirtschaft hat gezeigt, dass sie Transformation kann. Nun muss auch die Finanzierungsarchitektur mit dieser Entwicklung Schritt halten. Wer Häfen als strategische Infrastruktur von nationaler Bedeutung begreift, muss nationale Verantwortung auch finanziell übernehmen.

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