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Verkehr & Smart Mobility

Standpunkte Warum Mobilitätsplattformen in die öffentliche Hand gehören

Dirk Schulte, Vorstand für Personal/Soziales bei der BVG
Dirk Schulte, Vorstand für Personal/Soziales bei der BVG Foto: BVG/Oliver Lang

Mobilitätsplattformen sollen Nutzerinnen und Nutzern den Verzicht aufs eigene Auto erleichtern. Doch damit die Mobilitätswende vorangetrieben wird, sind zwei Voraussetzungen gefordert, schreibt BVG-Vorstand Dirk Schulte. Warum es dabei auch um Exklusivrechte und Datenschutz geht, erklärt er in seinem Gastbeitrag.

von Dirk Schulte

veröffentlicht am 19.05.2020

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Es war für die Menschen in Städten wie Berlin noch nie so einfach, aufs eigene Auto zu verzichten. Denn beispielsweise in der App und an den Stationen von Jelbi finden sie neben dem ÖPNV auch die übrigen Formen geteilter Mobilität: Busse und Bahnen, Bike-, Roller-, Tretroller-, Car- bis Ridesharing. Über die Mobilitätsplattformen bekommen sie alle Möglichkeiten angezeigt, um ans Ziel zu kommen. Sie vergleichen (nach Preis und Dauer) und kombinieren die unterschiedlichen Angebote (multimodal und intermodal).

Doch damit auch tatsächlich die Mobilitätswende vorangetrieben wird, braucht es zwei Voraussetzungen:

1. Grundsatz: Mobilitätsplattformen bleiben in öffentlicher Hand

Multi- oder intermodale Mobilitätsplattformen sollten deutschlandweit in öffentlicher Hand liegen. Durch die Vernetzung und Bündelung sämtlicher Angebote geteilter Mobilität kann aktives Verkehrsmanagement betrieben werden, um Luftschadstoffe zu reduzieren und die Daseinsvorsorge abzusichern – flächendeckend von der Innenstadt bis in die Außenbezirke und für alle Bevölkerungsgruppen.

Der ÖPNV ist und bleibt das Rückgrat urbaner Mobilität. Sharing-Fahrzeuge sind Komplementärmobilität mit Zubringerfunktion („letzte/erste Meile“) und die Erweiterung zu einem bedarfsgerechten, multimodalen Angebot. Zudem genießen öffentliche Unternehmen bei Datenschutz und Datensicherheit mehr Vertrauen und stehen unter engerer Kontrolle der Landesdatenschutzbeauftragten. Hieraus muss aus Kundensicht ein Qualitätsmerkmal für die Plattformen in öffentlicher Hand entstehen.

2. Grundsatz: Nur der ÖPNV darf ÖPNV verkaufen

Damit die öffentlichen Verkehrsunternehmen auch in Zukunft in der Lage sind, ihre gestaltende Rolle für Mobilität auszuüben und für die Kunden digitale Services wie ÖPNV-Apps oder solche wie Jelbi anzubieten, muss die Exklusivität des Business-to-Customer-Vertriebs von ÖPNV-Tickets weiterhin gesetzlich geschützt werden. Sonst könnten branchenfremde, werbefinanzierte Plattformen oder Werbenetzwerke den Ticketvertrieb übernehmen, mit Werbung quersubventionieren und so ÖPNV-Fahrten billiger anbieten. Dies würde die öffentlichen Verkehrsunternehmen massiv schwächen, zumal ihnen selbst die Querfinanzierung und Rabattierung der Ticketpreise gesetzlich verwehrt ist.

Ein Verkauf von ÖPNV-Tickets durch Dritte würde nicht nur zu erheblichen Einnahmeverlusten bei den ÖPNV-Unternehmen führen (und folglich höherem Subventionsbedarf durch Steuergelder). Die Folge wäre auch der Verlust der Kundenschnittstelle und damit der Kenntnis über das Mobilitätsverhalten. Den Städten und ÖPNV-Unternehmen wäre die Grundlage für eine Angebots- und Verkehrsgestaltung im Sinne der Mobilitätswende und Daseinsvorsorge entzogen.

Wenn diese beiden Grundsätze jedoch eingehalten werden, könnten kommunale Nahverkehrsunternehmen in ganz Deutschland dafür sorgen, geteilte Mobilität in ihren Städten noch besser zu verzahnen und für die Fahrgäste und Kunden noch attraktiver und komfortabler zu machen.

Die Strategie, die wir bei der BVG verfolgen, lautet #BerlinSteigtUm: Vom eigenen Auto auf Gemeinschaftsverkehre, von Diesel und Benzin auf Elektro. Der Ausbau von Jelbi ist dabei ein wichtiger Baustein. Und wenn wir Parks statt Parkplätze wollen, ist jetzt die Zeit, um Weichen zu stellen!

Dirk Schulte ist Vorstand Personal/Soziales bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und verantwortet dort u.a. die Mobilitätsplattform Jelbi. Heute eröffnet er in der Holzmarktstraße 14, direkt neben der BVG-Zentrale, die bisher sechste Jelbi-Station in Berlin.

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