Ein Autofahrer rast in Südtirol in eine Fußgängergruppe. Ein schrecklicher Unfall, der sogleich an den Unfall in der Berliner Invalidenstraße im September 2019 erinnert. Seinerzeit habe ich denjenigen widersprochen, die uns glauben machen wollten, dass ein SUV-Verbot solche Unfälle verhindern könnte. Wie schwer die Verletzungen sind und ob es überhaupt zu einem Unfall kommt, hängt eben im Wesentlichen von der Fahrgeschwindigkeit ab und nicht vom Auto. Das hat sich in Südtirol wieder erwiesen, denn hier handelte es sich um einen eher leichten Sportwagen. Aber jeder schwere Unfall trägt ja gleichwohl die Möglichkeit in sich, daraus zu lernen und die Dinge zum Besseren zu wenden. Was können wir also jetzt lernen?
Zunächst habe ich gelernt, dass in Italien die Freiheitsstrafen für solche Delikte deutlich höher ausfallen als in Deutschland. Das mag für die bei diesen Unfällen Verletzten und für die Angehörigen der Toten, ja sogar für die Gesellschaft als Ganzes für eine gewisse Erleichterung sorgen. Die Tat würde, falls das überhaupt möglich ist „angemessen“ gesühnt. Verhindert hat es das Geschehen aber nicht.
Drohende Strafen verhindern Alkoholfahrten nicht
Dieser Mechanismus ist nicht bei allen Delikten gleich. Ganz sicher aber gilt für das Fahren mit hohen Blutalkoholkonzentrationen, dass die potenzielle Strafe die Tat nicht verhindert. In diesem Fall wurden knapp zwei Promille gemessen. Ein Wert, den ein Gelegenheitstrinker gar nicht erreichen würde. Wir wissen längst, dass wir weniger ein Problem mit trinkenden Fahrern als vielmehr mit fahrenden Trinkern haben. In Deutschland ist die Zahl der unter Alkoholeinfluss verursachten tödlichen Unfälle von 1114 im Jahr 1998 auf 244 im Jahr 2018 zurückgegangen. Auch ein Erfolg von Aufklärungsarbeit, aber vor allem zurückzuführen auf eine veränderte Einstellung der Gesellschaft zu diesem Delikt.
Alkohol-Wegfahrsperre sollte in jedem Fahrzeug verbaut sein
Was übrig bleibt, sind in vielen Fällen alkoholgewöhnte Menschen. In Deutschland müssen Ersttäter ab 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) und Wiederholungstäter ab 1,1 Promille BAK zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, kurz MPU. Eine Intervention, die keine Strafe ist, sondern dem Delinquenten helfen soll, mit dem Thema Alkoholkonsum im Allgemeinen und mit dem Thema Fahren und Alkohol im Besonderen anders umzugehen. Leider sind die Rückfallquoten (und das sind ja nur die entdeckten Delikte) hoch.
Ich vertrete daher den Standpunkt, dass wir technisch verhindern sollten, dass ein Fahrzeug von einem alkoholisierten Fahrer überhaupt gestartet werden kann. Die Technik steht mit der Alkohol-Wegfahrsperre (Alcolock) zur Verfügung. Ich verstehe nicht, warum wir das nicht als europäische Regelung für alle neuen Fahrzeuge verpflichtend machen können. Sicher dauert es, bis das in allen Fahrzeugen verbaut wäre, aber wir können ja alle Instrumente, die wir schon haben, weiter nutzen. In rund zehn Jahren wäre der Alkoholunfall dann weitgehend Geschichte und ich wüsste nicht, mit welcher anderen Strategie wir das erreichen könnten. Die Senkung der Promille-Grenze würde übrigens keine großen Effekte haben: Für die jungen Fahrer haben wir schon ein absolutes Alkoholverbot, und die fahrenden Trinker erreichen wir damit nicht.
Raser sollen einen Widerstand im Gaspedal fühlen
Und noch ein technisches System hätte hier geholfen und würde in vielen anderen Fällen auch segensreiche Wirkung entfalten. ISA ist die Abkürzung für Intelligent Speed Assistance. Damit ist gemeint, dass der Fahrer optische und akustische Hinweise bekommt, wenn er schneller als erlaubt fährt. Ich plädiere für mindestens auch haptische Hinweise, also einen deutlichen Widerstand im Gaspedal. Eigentlich bin ich aber dafür, dass ISA wieder für Intelligent Speed Adaptation steht. Die Hersteller sagen, die Verkehrsschilderkennung sei noch nicht so gut, um den Fahrer tatsächlich „überstimmen“ zu können. Ich sage: Wer automatisiert oder gar autonom fahren möchte, sollte das allerdings beherrschen. Also geben wir ihnen noch drei Jahre Zeit. Dann möchte ich ein System, das die Geschwindigkeit innerhalb des Erlaubten hält, der Fahrer darf umgekehrt dann das System notfalls „überstimmen“.
Eine erste Version dieses Beitrags veröffentlichte der Autor Anfang der Woche auf dem UDV-Blog.