Poker mit der Landwirtschaft : Unsichere Prognosen beim Ammoniakziel könnten einschneidende Maßnahmen erzwingen
Morgen verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über die Klage der Deutschen Umwelthilfe zum Nationalen Luftreinhalteprogramm. Dabei geht auch um Deutschlands Strategie gegen gesundheitsschädlichen Ammoniak. Die Bundesregierung setzt auf sinkende Tierzahlen und einen Rückgang von Energiepflanzen in Biogasanlagen. Marc Meunier und Jens Hürdler von der Deutschen Umwelthilfe halten die Prognosen für zu optimistisch.
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Das Nationale Luftreinhalteprogramm reicht nicht aus, um die verbindlichen europäischen Reduktionsziele für mehrere Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) einzuhalten. Deshalb hat die Deutsche Umwelthilfe die Bundesregierung verklagt – und bereits im Juli 2024 vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Recht bekommen.
Die Bundesregierung ging in Revision. Am morgigen Mittwoch entscheidet das Bundesverwaltungsgericht nun in letzter Instanz über die Versäumnisse beim Kampf um saubere Luft. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Landwirtschaft. Drohen einschneidende Maßnahmen?
Ohne Landwirtschaft keine Lösung beim Ammoniak
Rund 92 Prozent der deutschen Ammoniakemissionen stammen aus der Landwirtschaft. Die Tierhaltung, Wirtschaftsdüngerlagerung und Düngung stehen dabei im Zentrum. Denn Ammoniak bleibt nicht auf dem Acker. Es entweicht und trägt in der Luft zur Bildung von gesundheitsschädlichem Feinstaub bei. Im Jahr 2023 gab es in Deutschland 57.564 Todesfälle durch Luftverschmutzung aufgrund von Feinstaub PM2,5.
Deutschland ist deshalb über die NEC-Richtlinie verpflichtet, seine Ammoniakemissionen bis 2030 um 29 Prozent gegenüber 2005 zu reduzieren. Laut Bundesregierung wird dieses Ziel erreicht. Doch der Schein trügt: Die vermeintlich sichere Zielerreichung steht auf wackeligen Beinen und ist keineswegs politisch abgesichert.
Die Wette der Bundesregierung auf weniger Tiere
Eine zentrale Annahme für die Einhaltung des Ammoniakziels sind sinkende Rinder- und Schweinebestände. Das ist kein Nebenaspekt: Die Entwicklung der Ammoniakemissionen aus dem Wirtschaftsdüngermanagement bei Rindern und Schweinen wird überwiegend durch die Entwicklung der Tierzahlen bestimmt. Die zugrunde liegende Projektion der Bundesregierung basiert auf der Thünen-Baseline 2024–2034 und geht bis 2034 von rund 7 Prozent weniger Milchkühen, 12 Prozent weniger Rindern und 15 Prozent weniger Schweinen aus.
Doch wie viele Tiere im Jahr 2030 tatsächlich in deutschen Ställen stehen werden, ist hochgradig unsicher. Die Annahme beruht auf einem landwirtschaftlichen Trend, hängt aber massiv von Marktpreisen, Produktionskosten, Nachfrage und Strukturwandel ab. Einen verbindlichen politischen Mechanismus, der einen entsprechenden Rückgang der Tierzahlen sicherstellt, gibt es nicht. Schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandeburg sprach im Juli 2024 deshalb von „erheblichen Unsicherheiten“ hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung.
Eklatante Widersprüche beim Biogas
Die Bundesregierung nimmt für ihre Prognose an, dass der Einsatz von Energiepflanzen in Biogasanlagen bis 2030 im Vergleich zu 2023 um 61 Prozent zurückgeht und die Vergärung von Wirtschaftsdünger nicht zusätzlich zunimmt. Das ist für die Ammoniakbilanz entscheidend, denn der Ausbau der Energiepflanzenvergärung hat die Ammoniakemissionen in der Vergangenheit deutlich erhöht.
Doch ausgerechnet jetzt setzt die Bundesregierung stärker auf Biogas und Biomethan denn je. Das Klimaschutzprogramm 2026 will ausdrücklich die Vergärung von Wirtschaftsdüngern und landwirtschaftlichen Reststoffen stärken. Gefördert werden sollen unter anderem die Umrüstung bestehender Biogasanlagen auf einen höheren Gülleeinsatz und die Wiederaufnahme der Anschlussförderung für Güllekleinanlagen.
Gleichzeitig soll mit der Grüngasquote im Gebäudebereich eine erhebliche Nachfrage für Biomethan entstehen: bis 2045 soll die gasförmige Wärmeversorgung vollständig auf grüne Gase umgestellt werden. Biomethan soll dabei eine zentrale Rolle spielen. Doch selbst das Wirtschaftsministerium hat bislang nicht beziffert, wie viel Biomethan dafür benötigt wird und woher die dafür erforderliche Biomasse kommen soll.
Vorausschauende Politik statt Pokerspiel und Unsicherheit
Die Bundesregierung rechnet heute mit viel zu optimistischen Annahmen und wird in wenigen Jahren unter erheblichem Zeitdruck und mit zunehmend einschneidenden Maßnahmen nachsteuern müssen. Am wenigsten hilft das den landwirtschaftlichen Betrieben. Gerade sie brauchen besonders langfristige Planungssicherheit.
Wenn sinkende Tierbestände eine zentrale Grundlage der Ammoniakprognose sind, muss die Bundesregierung diese Entwicklung politisch, finanziell und rechtlich absichern, statt auf Markt- und Strukturentwicklungen zu hoffen. Deswegen fordert die Deutsche Umwelthilfe eine verbindliche Kopplung der Tierzahlen an die verfügbare landwirtschaftliche Fläche.
Dasselbe gilt für Biogas. Die Bundesregierung kann für die Luftreinhaltung nicht mit 61 Prozent weniger Energiepflanzen bis 2030 und keiner zusätzlichen Güllevergärung rechnen, während sie gleichzeitig mit der Grüngasquote neue Nachfrage nach Biomethan schaffen will. Energiepflanzen gehören nicht in Biogasanlagen. Stattdessen sollte sich die Biogaserzeugung auf tatsächlich anfallende Rest- und Abfallstoffe wie Bioabfälle und landwirtschaftliche Reststoffe konzentrieren. Diese sind jedoch nur begrenzt verfügbar, weshalb Biogas und Biomethan künftig gezielt dort eingesetzt werden sollten, wo eine direkte Elektrifizierung nicht möglich ist. Damit das gelingt, müssen wir jetzt anfangen, den Anteil der Energiepflanzen massiv zurückzufahren.
Hinzu kommt, dass knappes nachhaltiges Biogas und Biomethan nicht in Heizungen verbrannt werden sollten, sondern systemdienlich eingesetzt werden müssen und für andere schwer elektrifizierbare Anwendungen, beispielsweise in der Stahl- und Chemieindustrie, reserviert werden sollten.
Für uns ist klar: Hochgradig unsichere Prognosen müssen durch konkrete Maßnahmen abgesichert werden. Wer heute auf günstige Trends wettet, riskiert morgen umso einschneidendere Eingriffe für die Landwirtschaft.
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