Digitale Innovationen versprechen gerade im Gesundheitswesen riesige Fortschritte für Individuum und Gesellschaft. Das Bundesministerium für Gesundheit hat nun mit dem kürzlich beschlossenen Digitalen-Versorgungs-Gesetz (DVG) die Weichen für die digitale Zukunft des deutschen Gesundheitswesens gestellt. Deutschland könnte vom beinahe Schlusslicht des europäischen Digital-Health Index der Bertelsmann Stiftung zum europaweiten Treiber des vernetzten und digitalen Gesundheitswesens werden – so erste Reaktionen auf die Novelle. Ein wesentlicher Teil des DVG ist, dass Ärztinnen und Ärzte künftig digitale Gesundheitsanwendungen (DiGa) auf Rezept verschreiben können.
Apps stärken die Gesundheitskompetenz
Die Einsatzmöglichkeiten von digitalen Gesundheitshelfern sind vielfältig, so etwa im Bereich des Kinderwunsches. Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist jedes 10. Paar in Deutschland ungewollt kinderlos. Doch noch lange bevor es zu einer medizinischen Kinderwunschbehandlung kommt, nutzen Betroffene zunächst niederschwellige Angebote, um die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft zu erhöhen.
Mithilfe einer Zyklus-Tracker-App können etwa Parameter wie die Monatsblutung einfach und digital erfasst und damit Prognosen zu den fruchtbaren Tagen generiert werden. Das schafft Transparenz für (Un-)regelmäßigkeiten und unterstützt Paare auf dem Weg zum Kinderwunsch. Je mehr Daten die Nutzerinnen angeben – etwa zu ihrer Stimmung, der mentalen Gesundheit, dem Sexualleben, dem Schlaf oder dem Alkoholkonsum – desto genauer wird die Prognose. Dabei bietet die App jederzeit zusätzliche Informationen an und erklärt verständlich die medizinischen Zusammenhänge.
So lernen Nutzerinnen ganz nebenbei ihren Körper besser kennen und einzuschätzen. Das stärkt die individuelle Gesundheitskompetenz (Health Literacy) und erlaubt die gezielte Förderung der eigenen Gesundheit. Der seit Jahren beschworene „informierte Patient“ wird auf diesem Wege langsam Realität.
Datenmonetarisierung ist systemimmanent
Die Kehrseite der Medaille wird ersichtlich, wenn wir das Prinzip hinter Apps wie dieser genauer betrachten: Der Algorithmus wird präziser, je mehr Daten er bekommt. Und diese, im Falle einer Zyklus-Tracker-App sehr persönlichen und sensitiven Daten, teilen weltweit Millionen Nutzerinnen in bis zu 112 unterschiedlichen Tracking-Kategorien – im Austausch für den Service. Allein diese Daten sind der Grund, warum Technologie-Startups für die Entwicklung solcher digitalen Assistenten durch Venture Capital finanziert werden. Investiert wird hier in Innovationen, um datengetriebene Geschäftsmodelle aufzubauen, die einzig und allein auf die Monetarisierung dieser Daten ausgelegt sind. Nutzerinnen und Nutzer – also im Falle des Gesundheitswesens Patientinnen und Patienten – rücken dabei doch wieder aus dem Blickfeld, da sie letztlich zu Datenlieferanten degradiert werden.
Die DSGVO reicht hier nicht aus
Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben wir nun bereits ein umfangreiches juristisches Werkzeug, um die Daten von Nutzerinnen und Nutzer in Europa zu schützen. Das Gesetz bietet zwar eine solide Basis, allerdings kann es die angesprochenen Probleme allein nicht lösen. Denn selbstverständlich wird zu Beginn der Nutzung entsprechender Dienste eine „informierte Einwilligung“ zur Datenverwendung eingeholt. Wir wissen jedoch alle aus eigener Erfahrung, dass auch noch so transparent aufgebaute Datenschutzerklärungen rein aufgrund ihres Umfangs nicht oder nur unvollständig gelesen werden. Und gerade in Fragen der Gesundheit, bei denen der Leidensdruck der Betroffenen oftmals hoch ist, geraten Datenschutzbedenken auf Seiten der Nutzerinnen und Nutzer schnell in den Hintergrund.
Eine Frage der digitalen Verantwortung
Wenn rechtliche Mittel wie die DSGVO nicht ausreichen, sollten wir die Treiber digitaler Innovationen direkt in die Verantwortung nehmen. Selbstregulierungsmechanismen können hier ein erster Schritt sein. Der kürzlich von der Datenethikkommission angeregte Comply-or-explain-Ansatz eines Algorithmic Accountability Codex könnte als Vorbild nicht nur in Bezug auf Algorithmen, sondern auch auf Daten dienen. Wenn Unternehmen sich klar positionieren müssen, wie sie mit den Daten der Nutzerinnen und Nutzer umgehen, wird dies einen Einfluss auf die Nutzungsbereitschaft der Patientinnen und Patienten haben.
Dabei sollten Unternehmen solche Selbstregulierungsmaßnahmen nicht als Innovationshemmnis, sondern als Chance begreifen. Letztlich profitieren auch sie von verantwortungsbewussten Produkten und Dienstleistungen, denn wer bereits im Innovationsprozess beispielsweise Fragen nach Datenhoheit der Patienten berücksichtigt und auf Werten wie der Würde des Menschen, Selbstbestimmung und Privatheit aufbaut, der entwickelt nachhaltige Produkte, die eine höhere Akzeptanz bei Nutzerinnen und Nutzern erreichen werden. Bis es soweit ist, bleibt jedoch noch viel zu tun.
Sarah J. Becker ist Gründerin und Managing Partner des Institute for Digital Transformation in Healthcare, einem Spin-off der Universität Witten/Herdecke. Die gelernte Medizinerin sowie Ökonomin befasst sich aus Unternehmensperspektive mit Fragen der Digitalen Ethik und Verantwortung. Heute hält sie auf der Veranstaltung „Umgang mit ethischen Implikationen neuer Technologien im Gesundheitsbereich“ der Hessischen Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten Luca Puttrich in Brüssel einen Impulsvortrag.