Beginnen wir mit einem Beispiel: 23 Prozent der Menschen in Westeuropa leiden an mehr als einer Erkrankung. Die Auswirkungen der Therapieansätze für eine Erkrankung müssen für diese Patienten mit allen Begleiterkrankungen abgestimmt werden, multifaktorielle Wahrscheinlichkeiten und Alternativen sind durchzuspielen – eine extrem anspruchsvolle Aufgabe. Selbstlernende Algorithmen bieten hierfür eine Lösung an. Sie eröffnen der Medizin einen Sprung in eine neue Dimension der Qualität.
Durch die Bewältigung großer Datenmengen, Erkennung von Mustern und Zusammenhängen entstehen verbesserte und personalisierte Diagnosen und Therapien. Radiologische Analyseprogramme erleichtern zum Beispiel die komplexe Schnittbilddiagnostik enorm, EEG-Software ermöglicht die Abschätzung der Wirksamkeit von Antidepressiva und von Krankenkassen eingesetzte Algorithmen können allein anhand vorhandener Daten Tumorwahrscheinlichkeiten ermitteln und eine rechtzeitige Behandlung ermöglichen. Und wir stehen erst am Anfang. Die zunehmende Komplexität der Medizin wird durch KI besser beherrschbar.
Algorithmus und Arzt arbeiten Hand in Hand
Wie sieht der Rechtsrahmen dazu aus? Die DSGVO erwähnt KI zwar nicht, schützt die Patienten aber vor automatisierten Entscheidungen. Ohnehin ist der gegenwärtige Konsens, dass trotz KI-Analytik ein Arzt die letzte Entscheidung über Diagnose und Therapie treffen soll. Dies führt zu besseren Ergebnissen, wenn die unterschiedlichen Kompetenzbereiche von Arzt und KI verbunden werden: Der Arzt versteht den Patienten in seinem sozialen und persönlichen Umfeld, verfügt über Empathie und kommunikative Skills. Die KI hat endlos Zeit und Geduld für die Diagnostik, entscheidet ohne emotionalen Bias. Statt Arzt oder Algorithmus muss es daher (noch) heißen: Arzt und Algorithmus.
Das Wettrennen um die bessere und schnellere Analyse wird der Menschenarzt aber verlieren. In der Folge werden wir einen schrittweisen Prozess der Übertragung von Verantwortung auf die KI sehen, ähnlich wie wir dies beim automatisierten Fahren erwarten. Für Ärzte entsteht mehr Zeit für Zuwendung und Betreuung. Weitere Regelungen sind zu prüfen und ggf. erforderlich, zum Beispiel für die Haftung: Weder die Entwickler-, noch die Anbieter- oder die Nutzerhaftung werden auf Dauer zu gerechten Lösungen führen. Die Einführung einer haftenden ePerson für die KI scheint ein diskutabler Ansatz.
Der durch KI und Big Data entstehenden Möglichkeit der De-Anonymisierung von Daten sollte mit einer Verarbeitung personenbezogener Daten mit hoher technischer Datensicherheit begegnet werden. Dadurch wird auch die viel diskutierte Datenspende für die Forschung sicherer. Und es löst sich auch das Problem, dass bei einer „sicheren“ Anonymisierung aus den Datensätzen immer mehr Attribute entfernt werden müssen, was die Daten in ihrer Aussagefähigkeit einschränkt. So wird eine Forschung vorstellbar, die alle vorhandenen Daten aus Klinik, Forschung und Versorgungsalltag verknüpft und deutlich sicherere Diagnosen und Therapien erlauben wird.
Entscheidungshoheit liegt schon heute beim Patienten selbst
Der Bürger beziehungsweise Patient sollte daher keine Angst vor einer Digitalisierung im Gesundheitswesen haben – er ist der Nutznießer der steigenden Qualität. Zugleich wächst ihm eine neue Rolle zu: Als einzige Konstante auf seinem Lebenszeitstrahl ist er in der besten Position zu entscheiden, welche Daten zu seiner Gesundheit wo gespeichert und von wem verarbeitet werden. Und er hat auch das größte Interesse daran. Diese Entscheidungskompetenz und das Recht, diese Kompetenz zu delegieren oder auch gar nicht auszuüben, billigt ihm der Rechtsrahmen bereits jetzt ausdrücklich zu. Dazu gehört in Zukunft auch die Möglichkeit einer entsprechenden Fortbildung für den Umgang mit den eigenen Daten und die Finanzierung der elektronischen Patientenakte. In einem patientenzentrierten, KI-unterstützten Gesundheitsdatensystem können wir einen gewaltigen Qualitätssprung bewirken.
Professor Christian Dierks ist Rechtsanwalt (Dierks+Company) sowie Facharzt für Allgemeinmedizin. An der Berliner Charité und am Hasso-Plattner-Institut in Potsdam unterrichtet er in den Masterstudiengängen zu Digital Health. Dierks+Company berät Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen strategisch und medizinrechtlich. Zusammen mit anderen Unternehmen aus Healthcare und Life Science arbeitet das Team im „HELIX HUB“, einer Denkfabrik für innovative Strukturen und Produkte im Gesundheitswesen.