Medienstaatsvertrag Medienstaatsvertrag: Sorgfaltspflicht für Youtuber?
Fake News mögen verwerflich sein, strafbar sind sie in der Regel nicht. Für Presse und Rundfunk gibt es daher Aufsichtsgremien, die journalistische Grundstandards vorschreiben – nicht jedoch für reine Online-Medien wie Youtube-Kanäle. Das könnte sich nun ändern.
Jetzt registrieren und sofort weiterlesen.
Außerdem erhalten Sie per E-Mail den vollständigen Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI zur Probe.
Ihr persönlicher Ansprechpartner für eventuelle Fragen und Anregungen:
- Sabrina Mehlitz
- +49 30 22957200
- background.sales@tagesspiegel.de