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Digitalisierung & KI

Standpunkte Mit dem Digitalministerium auf die Überholspur

Prof. Hermann Hill, DHV Speyer
Prof. Hermann Hill, DHV Speyer Foto: DHV Speyer

Die Bundesregierung täte gut daran, ein Ministerium für die digitale Transformation zu schaffen. Welche rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen es braucht, damit ein solches Digitalministerium Deutschland wirklich voranbringt, schreibt Hermann Hill von der Deutschen Verwaltungsuniversität in Speyer in seinem Gastbeitrag.

von Hermann Hill

veröffentlicht am 09.12.2019

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Immer wenn in der Vergangenheit ein neues politisches Thema von großer Bedeutung entstand, wurde dafür ein eigenes Ministerium gegründet, um dem Thema eine Stimme und einen einheitlichen Ansprechpartner zu verleihen, seine Bedeutung sowohl organisatorisch als auch personell sichtbar zu machen, Kräfte zu bündeln und Synergieeffekte zu erzielen. Das geschah so mit den Politikfeldern Umwelt, Frauen oder Europa. Wenn die Herausforderung dann ausreichend in der politischen, administrativen und gesellschaftlichen Wahrnehmung vorhanden und effektive Maßnahmen in Gang gesetzt waren, wurde es als Querschnittsthema in die Arbeit aller Ministerien integriert. Das hat sich in diesen Fällen als richtiger Weg erwiesen.

Zentrale Koordinierungseinheit notwendig

Angesichts der Bedeutung des Themas Digitalisierung ist es jetzt an der Zeit, ein eigenes Bundesministerium für digitale Transformation zu gründen. Die Digitalisierung der Lebens- und Arbeitswelt geht nicht mehr vorbei, im Gegenteil, sie schreitet mit großen Schritten voran. Die dezentralen Aktivitäten der Ministerien konnten bisher weder der Komplexität noch der Dynamik dieser Entwicklung ausreichend gerecht werden. Eine Konzentration der Kräfte sowie eine Veränderung der Herangehensweise sind daher geboten, um die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung im digitalen Zeitalter zu sichern.

Die bloße Entwicklung von Strategien sowie die Durchführung von Digitalisierungsgipfeln, Kabinettsklausuren oder interministeriellen Arbeitskreisen reichen nicht aus, um den Vorsprung anderer Nationen im internationalen Vergleich aufzuholen. Deutschland muss als große Wirtschaftsnation in den internationalen Rankings weiter nach oben rücken.

Ministerium stark aufstellen

Allerdings bedarf die Ausstattung eines Ministeriums für digitale Transformation besonderer rechtlicher, administrativer, finanzieller und kommunikativer Kapazitäten, um wirksam agieren zu können. Dazu muss man auch bereit sein, neu zu denken und neue Wege zu gehen.

Schon bei der Gründung sind rechtliche Akte erforderlich, die dem Ministerium wirksame Kompetenzen innerhalb der Bundesregierung ähnlich dem Finanzministerium, aber auch im föderativen Gesamtstaat zur Verknüpfung von Gesetzgebung und Vollzug einräumen. Über eine Organisationsverfügung der Bundeskanzlerin hinaus sollte daher über ein vom Parlament beschlossenes Organisationsgesetz oder sogar eine Ergänzung des Art. 65 GG nachgedacht werden, um ein einheitliches und durchsetzungsstarkes Vorgehen innerhalb der Bundesregierung zu gewährleisten.

Worum sich das Digitalministerium kümmern soll

Im Verhältnis zu Ländern und Kommunen wäre ein weiterer Staatsvertrag mit den Ländern zu erwägen, um etwa die Nachnutzung der im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in den Digitalisierungslaboren gemeinsam von Bund, Ländern, Kommunen und Nutzern erarbeiteten Modelle zu sichern. Im Sinne einer gesamtstaatlichen Verantwortung und zur Stärkung nationaler Interessen sollten diese Maßnahmen trotz notwendiger Abstimmungsprozesse schnell erfolgen können. Das Vorgehen innerhalb des Hauses kann durch einen Aufbaustab vorangetrieben werden.

In das Ministerium sollten die wichtigsten Anwendungsfelder der Digitalisierung aus den Fachministerien integriert werden. Dazu gehören digitale Infrastruktur, digitale Wirtschaft, digitale Verwaltung, digitale Arbeit sowie digitales Recht und Verbraucherschutz ebenso wie digitale Bildung, die Fortentwicklung digitaler Kompetenzen und der Umgang mit Daten sowie ethische und gesellschaftspolitische Fragen. Nur mit der Kompetenz aller Expertinnen und Experten aus diesen Fachbereichen kann das Ministerium auch internationalen Konzernen und nationalen Verbänden und Stakeholdern als angemessener Verhandlungspartner entgegentreten.

Mittel für die digitale Transformation flexibel einsetzen

Von besonderer Bedeutung ist die finanzielle Ausstattung des Ministeriums als Investition in die Zukunft. Es wäre daher zu erwägen, in einem Globalbudget mit flexiblen Einsatzmöglichkeiten ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, um auch neue Aufgaben und Herausforderungen anzugehen oder bestimmte Ziele, etwa durch finanzielle Ausgleichszahlungen an die Länder oder Mittel für die Kommunen zur Umsetzung des Prinzips der Konnexität, zu erreichen. Das Parlament sollte durch Änderungen des Haushaltsrechts die Möglichkeit erhalten, hierzu Leistungs- oder Innovationsaufträge zu erteilen und diese zu begleiten.

Die Arbeitsweise des Ministeriums sollte die durch die Digitalisierung und neue Managementmethoden in der „VUCA-World“ (Volatility, Uncertainty, Compexity, Ambiguity) ermöglichten Innovationen widerspiegeln. Dazu kann etwa auf vorhandenen Agenturen, Laboren, Denkfabriken und Experimenten der Bundesministerien aufgebaut werden. Daneben sollte ein methodischer und personeller Austausch mit ähnlichen Ansätzen von Unternehmen und Start-ups eingerichtet sowie eine Zusammenarbeit mit künstlicher Intelligenz aufgebaut werden. Auf diese Weise werden agile und innovative Wege der Digitalisierung entstehen, die Deutschland auch im internationalen Vergleich voranbringen.

„Muss sich lohnen, für das digitale Deutschland der Zukunft zu arbeiten“

Um diesem Vorgehen die rechtliche Basis zu schaffen, könnten in einem Artikelgesetz neben dem organisatorischen Errichtungsakt auch Experimentierklauseln sowie haushalts- und vergaberechtliche Innovationen vorgesehen werden, um bürokratische Hürden abzubauen und Verfahren zu beschleunigen, damit schnell vorläufige Lösungen („minimum viable products“) möglich sind, die in iterativen Verfahren und Anpassungs- und Lernprozessen weiterentwickelt werden können. Deutschland muss im Bereich der Digitalisierung auf die Überholspur wechseln.

Entscheidend sind nicht zuletzt die Motivation und das Engagement der Menschen, die die digitale Lebenswelt gestalten. Qualifizierung und Weiterentwicklung des Personals sowie erweiterte Möglichkeiten zur Gewinnung von Fachkräften sollten durch weitere Änderungen des Dienst- und Tarifrechts ermöglicht werden. Es muss Spaß machen und es muss sich lohnen, für das digitale Deutschland der Zukunft zu arbeiten. Deutschland hat eine Zukunft im digitalen Zeitalter und wir müssen sie gestalten.

Professor Hermann Hill ist Inhaber des Lehrstuhls für Verwaltungswissenschaft und Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Zuvor war er unter anderem Rektor der Universität (damals noch Hochschule) sowie Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Rheinland-Pfalz. Er bekam 2018 das Verdienstkreuz Erster Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

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