Aktien Neues Gesetz soll virtuelle Hauptversammlungen verstetigen
Das BMJ spricht von „grundsätzlich positiven Erfahrungen“, die Aktiengesellschaften während der Pandemie mit virtuellen Hauptversammlungen gemacht haben. Aus diesem Grund soll die derzeitige Ausnahmeregelung durch ein neues Gesetz verstetigt werden. Geplant ist auch eine „Vorverlagerung“ von Aktionärsrechten.
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