Das Klimapaket der Bundesregierung sieht einen bundesweit einheitlichen Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohngebäuden von 1000 Metern vor. Das Ziel ist laut Bundesregierung, die Akzeptanz der Windkraft in der Bevölkerung zu erhöhen. Während in Berlin noch darum gerungen wird, ab welcher Häuseranzahl die Abstände einzuhalten sein sollen, ist schon jetzt abzusehen, dass eine bundesweite Abstandsregelung die Dynamik der Energiewende verändern wird – mit zweifelhaftem Ausgang für deren Akzeptanz.
Aus Wind erzeugte Energie ist ein öffentliches Gut von hohem nationalem Nutzen. Gleichzeitig kann die Windkraft lokale Kosten im Naturschutz oder der Wohnqualität verursachen. Obwohl die Zustimmung für die Energiewende in der Bevölkerung durchgehend hoch ist, sind lautstarke Proteste Einzelner gegen die Beteiligung an diesen Kosten seit langem zu beobachten. Die Verantwortung der Bundesregierung ist es, eine ausreichende Bereitstellung des öffentlichen Gutes, also einen angemessenen Windausbau zu garantieren und die entsprechenden lokalen Kosten angemessen auf Länder und Kommunen zu verteilen.
Regierung übernimmt Argumente der Windkraftgegner
Unverständlich ist daher, dass sich die Bundesregierung nun die Forderungen der Windkraftgegner nach höheren Mindestabständen zu eigen macht und eine bundesweite Vereinheitlichung der Abstandsregelungen vorantreibt. Dieser Vorstoß verfestigt negative Narrative, nach denen Windkraft unzumutbar oder die Energiewende ein Kostentreiber sei. Dabei kann fälschlicherweise der Eindruck entstehen, es handele sich bei Windausbau und Energiewende um Luxusprojekte, deren Notwendigkeit im Zweifel zur Diskussion gestellt werden könne.
Stattdessen sollte die Bundesregierung öffentlich für die Vorteile des Windausbaus werben und offen darlegen, dass es zwar auch erneuerbaren Strom nicht zum Nulltarif gibt, der gesellschaftliche Gesamtnutzen die negativen Auswirkungen für Anwohner und Artenschutz aber bei weitem übersteigt. Eine breite gesellschaftliche Unterstützung der Energiewende wird sich nur aus positiven Narrativen ergeben.
Bislang lag die Flächenpolitik in Deutschland in der Zuständigkeit der Bundesländer und ihrer Kommunen. Bayern und Nordrhein-Westfalen nutzten beispielsweise ihre Kompetenzen, um besonders strenge Mindestabstände einzuführen und standen damit zu Recht als Bremser der Energiewende da. Dort drehte sich kaum noch ein neues Windrad. Dagegen haben nördliche Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen ihre Flächenpolitik genutzt, um zu Vorreitern beim Windkraftausbau zu werden. Mit der Einigung im Klimapaket werden nun die Mindestabstände in den windkraftfreundlichen Ländern bis auf Weiteres erhöht. Wollen diese das nicht, können sie 18 Monate lang eine Opt-out-Klausel geltend machen, um geringere Mindestabstände gesetzlich festzulegen.
Umkehr der Beweislast im Energiewende-Föderalismus
Damit stellt die neue bundeseinheitliche Abstandsregelung die Beweislast auf den Kopf: Nicht mehr die Länder, die hohe Mindestabstände einführen, müssen sich öffentlich rechtfertigen, sondern jene, die vom restriktiven Bundesstandard abweichen wollen. Die niedersächsische Landesregierung wird neuerdings ihren Bürgern erklären müssen, warum sie näher an Windrädern wohnen sollen, als Bayern oder Hessen. Die windkraftfreundlichen Bundesländer werden es so schwerer haben, den Rückhalt ihrer Bevölkerung aufrecht zu erhalten.
Höhere Abstände zur Wohnbebauung reduzieren die Flächen, die für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen. Somit muss Windausbau vermehrt an weniger geeigneten Standorten stattfinden. Zusätzlich könnte es notwendig werden, die Windraddichte auf den noch verfügbaren Flächen zu erhöhen und einen geringeren Grenzertrag in Kauf zu nehmen. Beide Mechanismen verringern den Wirkungsgrad der errichteten Windräder. Es werden also mehr Windräder benötigt, um die Energiewendeziele zu erreichen. In der Folge steigen Flächenverbrauch sowie Stromgestehungskosten und am Ende auch die Stromkosten privater Haushalte. Ein möglicher Akzeptanzgewinn bei Anwohnern könnte damit mittelfristig als Bumerang einer sinkenden Energiewende-Akzeptanz der Stromverbraucher zurückkommen.
Bei öffentlichen Gütern wie der Windkraft, die lokal bereitgestellt werden, aber nationalen Nutzen stiften, kann es volkswirtschaftlich sinnvoll sein, Landesregelungen durch einheitliche Bundesregelungen zu überschreiben. Dies ist allerdings nur dann vorteilhaft, wenn die Politik der Länder zu einer nicht ausreichenden Bereitstellung des öffentlichen Gutes geführt hat und durch eine ambitionierte Bundesregelung korrigiert wird. Bei der Windkraft ist nun das Gegenteil geplant: Eine Verschärfung der bisherigen Abstandsregelungen durch den Bund wird den Ausbau der Windkraft erheblich begrenzen. Somit könnten am Ende höhere Stromkosten und ein neuer Rechtfertigungsdruck für windkraftfreundliche Landespolitik die Akzeptanz des Windausbaus sogar verschlechtern anstatt sie zu verbessern.
Dr. Jasper Meya ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am deutschen Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) und arbeitet zur Verteilungswirkung von Energie- und Umweltpolitik. Paul Neetzow ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der der Humboldt-Universität und hat zur Ökonomie der Energiewende promoviert.