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Energie & Klima

Standpunkte Keine Abgabe ersetzt echte Partizipation

Marco Gütle, Referent Politik beim Bündnis Bürgerenergie
Marco Gütle, Referent Politik beim Bündnis Bürgerenergie

Mehr Geld für die Gemeinde und billiger Strom für die Anwohner reichen nicht aus: Eine echte Beteiligung von Bürger*innen an Windparks muss verpflichtend werden, fordert Marco Gütle vom Verein Bündnis Bürgerenergie in seinem Standpunkt.

von Marco Gütle

veröffentlicht am 01.07.2020

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Der Lärm um die Abschaffung des Solardeckels hat zeitweise vergessen lassen, dass Vieles aus dem energiepolitischen Programm der Bundesregierung nach wie vor einer Umsetzung harrt. Nun endlich ist die große Koalition bei ihrer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, Kommunen und Bürger*innen an den Erträgen der Windkraft zu beteiligen, zu Potte gekommen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Eckpunkte eines Gesetzes hierzu vorgestellt: Es plant eine verpflichtende Zahlung von Betreiber*innen von neu errichteten Windparks an Kommunen, welche durch ein optionales Angebot eines Bürgerstromtarifes reduziert werden kann.

Der Hintergrund: die vermeintlich schwindende „Akzeptanz“ der Windenergie vor Ort. Diese Geisterdebatte unterstellt, dass die Energiewende zähneknirschend hingenommen werden muss. Wie auch immer, die durchgängig hohen Zustimmungswerte für die Energiewende in der Bevölkerung können sicherlich weiter steigen, wenn durch eine Abgabe die Erträge aus der Windkraft anteilig den Kommunen und den Anwohner*innen zu Gute kommen. Klar muss aber auch sein: Keine Abgabe kann ein Ersatz für den Mangel echter Partizipationsangebote für Bürger*innen bei der Windkraft sein.

Bürgerwindparks waren lange Zugpferd und Goldstandard einer inklusiven Energiewende vor Ort. Die Ausschreibungen in der Windkraft haben diesem Modell den Garaus gemacht. Mit der Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie muss dieser Missstand behoben werden: sie ermöglicht mit Marktprämienmodellen bis zu einer Parkgröße von 18 Megawatt im Sinne des Europäischen Wettbewerbsrechts und einer neuen Definition von Bürgerenergiegemeinschaften eine Renaissance der Bürgerwindparks.

Wie aber ist die vom Ministerium vorgeschlagene Abgabe aus Sicht der Bürgerenergie zu bewerten? Eine hohe regionale Wertschöpfung gehört zur DNA der Bürgerenergie. Eine verpflichtende Zahlung an Standort-Kommunen – abhängig von Standort und Ertrag zirka 20.000 Euro pro Jahr – ist daher aus Sicht des Bündnis Bürgerenergie zu begrüßen. Was aber vergessen wird: Die Bürgerenergie bietet schon lange erprobte Methoden, die nicht nur finanzielle Teilhabe, sondern auch echte Partizipation ermöglichen. Bürgerenergie ermöglicht Mitbestimmung, Identifikation und lokale Wertschöpfung.

Regionale Versorgung ist resilienter

Dezentrale Bürgerenergieprojekte bedeuten: Die wirtschaftliche Wertschöpfung kommt direkt den Menschen zugute, in deren Nähe die Energie erzeugt wird. Die regionale Wirtschaft wird gestärkt: Arbeitsplätze, Erhöhung der lokalen Kaufkraft, wirtschaftlich stabile Kommunen. Klimaschutz geht Hand in Hand mit der wirtschaftlichen Entwicklung vor Ort. Regionale und dezentrale Versorgungsstrukturen sind nicht nur klima- und umweltfreundlicher, sondern auch resilienter gegenüber Krisen und Pandemien. Kein Wunder, dass an bestehenden Bürgerwindparks oft Bürger*innen und Kommunen beteiligt sind. Solche Bürgerwindparks wären von Altmaiers kommunaler Windprämie benachteiligt, wenn sie noch die volle Kommunalabgabe bezahlen müssen. 

Statt Bürgerenergie aber sieht der Vorschlag des BMWi nur Bürgerstromtarife vor. Diese haben als Instrument der Bürgerbeteiligung zwar eine hohe Akzeptanz, wie Umfragen zeigen. Aber schaffen Tarife allein Partizipation und Identifikation? In einer Telefonkonferenz hat das Bundeswirtschaftsministerium betont, dass keine Herkunftsnachweise gefordert werden sollen. Das heißt, dass in den allermeisten Fällen der Strom aus dem Windpark voraussichtlich eben nicht in Sichtweite an die Bürger*innen geliefert wird.

In Anbetracht des administrativen und finanziellen Aufwandes zur Erarbeitung eines Bürgerstromtarif-Angebotes vor Ort besteht zudem die Gefahr, dass viele Windparkbetreiber auf diese Option verzichten werden und lediglich Zahlungen an die Kommunen abführen. Aus einer gut gemeinten Beteiligung vor Ort würde auf diesem Wege eine reine Schenkung an die Kommune, die sich nur sehr bedingt „akzeptanzsteigernd“ auswirken kann. Eine Beteiligung der Bürger*innen, die für Projektierer gemäß der Vorschläge des BMWi zur freiwilligen Kür wird, würde strukturell benachteiligt und kannibalisiert.

Finanzielle Beteiligung sollte zwingend sein

Eine umfassende Lösung muss deshalb neben der Zahlung an die Kommune eine finanzielle Beteiligung der Bürger*innen zwingend vorsehen. Im Mindesten muss dabei eine Offerte von finanziellen Beteiligungsoptionen der Windparkbetreiber an die Bürger*innen vor Ort erfolgen, etwa in Form eines Sparproduktes oder eines Nachrangdarlehens. In so einem Fall sollte die Zahlung an die Kommune nicht reduziert werden, sondern in voller Höhe erfolgen. Denn eine Reduktion der Zahlung an die Kommune muss sich der Windpark verdienen: mit einer echten gesellschaftsrechtlichen Beteiligung – in Form des Aufbaus eines Bürgerenergieprojektes unter Einbeziehung der Kommune. Kommt der Aufbau eines Bürgerenergieprojektes zustande, reduziert sich in unserem Vorschlag die Zahlungspflicht der Abgabe an die Kommune von 0,2 auf 0,1 Cent je Kilowattstunde. 

Und es darf noch ein bisschen mehr sein. Was die Akzeptanz wirklich steigern würde, wäre eine lokale Stromversorgung durch „Energy Sharing“ in Bürgerenergiegemeinschaften. Das Konzept ist Bestandteil der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU (RED II) und muss von der Bundesregierung bis spätestens Juni 2021 umgesetzt werden. Energy Sharing bedeutet, dass sich Mitglieder solcher Gemeinschaften, zum Beispiel Energiegenossenschaften, mit Strom aus ihren eigenen dezentralen Anlagen versorgen können. Das vom Bündnis Bürgerenergie in Auftrag gegebene Impulspapier von Energy Brainpool zeigt Anreize auf, wie Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften möglichst viel des gemeinsam erzeugten Stroms auch regional nutzen und damit die Netze entlasten. 

Der Weg zurück zu einem Energiesystem, bei dem die Windkraft von Bürger*innen vor Ort mit geplant, finanziert und genutzt wird, ist lang. „Billiger Strom“ mit Bürgerstromtarifen wie vom BMWi vorgeschlagen wird dabei nicht ausreichen. Nötig sind die Ausnahme von den Ausschreibungen für Bürgerenergiegemeinschaften und ein Abgaben-Modell, das die Wertschöpfung fair an Kommunen und Anwohner*innen verteilt. Das Trauerspiel der vergangenen Ausschreibungsrunden zeigt: Die Zukunft der Energiewende steht auf dem Spiel. Es ist also an der Zeit umzusteuern.

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