Stromnetz : Deutschland im Würgegriff der Netzkrise
Deutschland läuft Gefahr, wegen mangelnder Flexibilität seines Stromnetzes, globale Trends zu verpassen, warnt Robert Busch vom Energieverband BNE. Als Grundübel betrachtet er eine ungleiche Risikoverteilung zugunsten der Netzbetreiber, verschärft durch kontraproduktive Impulse der Bundesregierung in EEG und Netzanschlusspaket.
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Die Überwindung der Netzkrise ist inzwischen eine der wichtigsten nationalen Aufgaben, da die gesamte wirtschaftliche Erholung und die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft von einer funktionierenden Elektrifizierung und damit von leistungsfähigen Netzanschlüssen abhängen. Die Netzkrise wird damit zum handfesten Standortnachteil. Sie verhindert Investitionen, verschleppt die Elektrifizierung und bremst das Wirtschaftswachstum.
Elektrifizierung und künstliche Intelligenz sind die Supertrends unserer Zeit. Allein China hat den Anteil von Strom am Endenergieverbrauch innerhalb von gut zwei Jahrzehnten von etwa 15 auf rund 30 Prozent gesteigert. Deutschland hingegen stagniert seit Jahren bei gut 20 Prozent.
Die Technologien sind auch hierzulande längst da: E-Autos und Wärmepumpen, Wind- und Solaranlagen, große und kleine Batteriespeicher, Rechenzentren und eine Industrie, die ihre Produktion elektrifizieren will. Sie alle brauchen so schnell wie möglich einen Netzanschluss und Zugang zum Strommarkt.
Intransparenz im Netz
Doch ausgerechnet das Stromnetz, Nervenzentrum unseres Landes, zeigt zunehmend Lähmungserscheinungen.
Langsame und uneinheitliche Netzanschlussverfahren verzögern Investitionen jeder Art. Es fehlt allerorten an Transparenz und Digitalisierung von Prozessen. Netzbetreiber kennen ihre Netzzustände nicht. Unternehmen wissen häufig nicht, wo freie Netzkapazitäten vorhanden sind und wann eine Anschlussmöglichkeit tatsächlich bereitsteht – wo Platz im Netz ist, wird nicht kommuniziert. Gleichzeitig bleibt die Auslastung der Netze weit hinter dem zurück, was physikalisch möglich ist und ökonomisch sinnvoll wäre. Tatsächlich bleiben sie über weite Teile des Tages schlecht ausgelastet.
Lösungen wie Digitalisierung der Netze, flexibel nutzbare Netzanschlüsse, netzdienliche Speicher und die Überbauung vorhandener Anschlusspunkte kommen dennoch kaum voran.
Eine Ursache ist auch die asymmetrische Verteilung der Risiken: Netzbetreiber tragen für langsame Verfahren und schlechte Prozesse kaum wirtschaftliche Folgen. Die Risiken werden stattdessen auf die Wirtschaft abgewälzt, die im Wettbewerb steht und die Netzanschlüsse benötigt. So wurde etwa in Brandenburg ein Hybridkraftwerk aus Solarpark und Speicher vier Jahre lang geplant und entwickelt. Wenige Wochen vor der Inbetriebnahme verweigerte der Netzbetreiber plötzlich den bereits zugesicherten Netzbezug für den Speicher. Ähnliches wird vielfach berichtet.
Die Bundesregierung droht, die Krise zu verstetigen
Eigentlich wäre jetzt die Bundesregierung gefragt, die Bedingungen für Netzausbau und -digitalisierung zu verbessern, aber auch zu verschärfen. Doch EEG und Netzanschlusspaket drohen, die Netzkrise an entscheidenden Stellen weiter auszuweiten.
Das Netzanschlusspaket erweitert die Ablehnungs- und Ermessensspielräume der Netzbetreiber deutlich, ohne verbindliche Qualitätsstandards zu setzen. Statt schneller und einheitlicher Prozesse drohen noch mehr individuelle Verhandlungen mit jedem einzelnen Netzbetreiber-Monopolisten, der naturgemäß stets am längeren Hebel sitzt.
Ein zentrales Problem des Netzpakets ist es, dass der gesetzliche Anspruch auf tatsächlichen Netzzugang für Wind- und Solarparks auf den Abschluss von Vertragslösungen verlagert wird. Damit ist er nicht mehr gegenüber den Netzmonopolisten einklagbar. Von einer Verhandlungsposition auf wenigstens einigermaßen Augenhöhe kann keine Rede mehr sein.
Die Position verändert sich vom Vertragspartner zum rechtlosen Bittsteller. Verträge, die der Netzbetreiber stellt, sind zudem auf die Interessen des Netzes bzw. des Unternehmens zugeschnitten. Projekte bekommen nur noch Netzanschlüsse, wenn der Netzbetreiber dies gewähren mag. Und selbst im positiven Fall, kann er willkürlich Vorgaben machen. Das zerstört die Rechtssicherheit, verteuert die Anlagen, erhöht die EEG-Kosten, verdrängt die Flexibilität aus dem Markt und behindert letztlich die Elektrifizierung und damit die ganze Wirtschaft.
Die Spitzenkappung stoppt auf halbem Weg
Der Redispatch-Vorbehalt gegenüber Erzeugern ist Geschenk an die Netze. Er verlagert die wirtschaftlichen Folgen eines unzureichenden Netzausbaus auf die Anlagenbetreiber. Absurderweise kann dies den Netzbetreibern im Effizienzvergleich auch noch zugutekommen: Sie erhielten mit einem Redispatch-Vorbehalt ein für sie kostengünstiges Abregelungsinstrument. Müssen sie dadurch weniger Redispatch-Kosten ausweisen, erscheinen sie in der Regulierung effizienter, ohne den Engpass beseitigt zu haben. Das mag die unternehmerische Wirtschaftlichkeit der Netzbetreiber steigern, schadet aber allen anderen.
Die vorgesehene Spitzenkappung hingegen bleibt auf halbem Weg stehen. Eine begrenzte Anschlussleistung ist durchaus sinnvoll, weil seltene Erzeugungsspitzen dann nicht länger das gesamte Netz dimensionieren. Sie muss dann aber auch Teil der Netzplanungsgrundsätze werden und bei der Netzverträglichkeitsprüfung oder der Netzausbauplanung verbindlich berücksichtigt werden. Sonst werden Anlagen gekappt, ohne Raum für zusätzliche Anschlüsse zu schaffen. Auch in den Szenarien der Netzentwicklung ist dies abzubilden: Maßgeblich für die Netzplanung muss die netzwirksame Einspeiseleistung werden, fachlich also die AC-Leistung nach der Kappung.
Mehr Markt, weniger Trägheit im Netzmonopol
Der bne empfiehlt deshalb einen energiepolitischen Aufbruch: mehr Verantwortung, weniger Trägheit im Netzmonopol.
Genau hier setzt auch die Energiewende-Digitalisierungs-Allianz an: 17 Unternehmen, davon viele Mitglieder des bne, fordern bundesweit einheitliche digitale Netzanschlussprozesse, verbindliche Fristen und Qualitätsstandards, einen schnelleren Smart-Meter-Rollout sowie eine wirksame Kontrolle und Sanktionierung der Netzbetreiber. Wenn Netzbetreiber sich nicht an gesetzliche Fristen halten, dann muss das Konsequenzen haben, sonst bringen die Fristen nichts.
Das Recht auf Netzzugang muss dabei im Grundsatz erhalten bleiben – für Erzeuger ebenso wie für Verbraucher. Über nötige Modifikationen im konkreten Fall, deren Notwendigkeit der Netzbetreiber darlegt, kann man sprechen.
Es braucht zudem klare Qualitätsvorgaben und klare Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung. Umfassende Transparenzpflichten in den Verhandlungen und finanzielle Konsequenzen mit tatsächlicher Sanktionswirkung bei Verzögerungen rund um den Netzzugang oder die Messwertübermittlung sind derartige Kriterien der Qualität der Dienstleistung. Kunden bzw. Anlagenbetreiber sollen daher eine Ausgleichszahlung erhalten, wenn Netzbetreiber wichtige Prozesse (z. B. im Rahmen der Direktvermarktung) verspätet, ungenügend oder gar nicht umsetzen.
Die Synchronisierung der Netze mit der Erzeugung und der verbrauchenden Wirtschaft kann nicht als Ergebnis haben, dass diese auf die mangelnde Geschwindigkeit der Netzbetreiber heruntergebremst wird. Ein modernes Industrieland braucht wirtschaftsdienliche Netze durch effiziente Netzbetreiber: schnelle Anschlüsse, eine hohe Auslastung und günstigen heimischen Strom. Das Netzmonopol muss sich daran messen lassen, wie gut es Investitionen und Wachstum ermöglicht. Jetzt müssen Bundestag und Bundesnetzagentur die Regeln und Gesetze dafür schaffen.
Der Jurist Robert Busch ist seit 2005 Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft.
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