Sicherheit der Energieversorgung : Die Leerstellen bei der Energieresilienz

Jakob Schlandt
Jakob Schlandt, Leiter der Abteilung Policy & Markets und des Berliner Büros von HIC Consulting Foto: HIC Consulting

Viereinhalb Jahre nach der „Zeitenwende" fehlt der deutschen Energiepolitik weiterhin eine umfassende Energieresilienzstrategie, kritisiert Jakob Schlandt von HIC Consulting. Es gebe weder breite Szenarien noch ein klar definiertes und finanziertes Schutzniveau, das auch Störungen jenseits der direkten Gefahrenabwehr umfasst.

von Jakob Schlandt, HIC Consulting

veröffentlicht am

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Deutschland bereitet sich an vielen Stellen intensiver auf schwere Störungen der Energieversorgung vor. Soweit die gute Nachricht angesichts einer vielfach verschärften Bedrohungslage. Sie reicht von Angriffen auf die Infrastruktur (jüngst auf das Stromnetz in Brandenburg und im Rheinland) über Lieferunsicherheiten (Straße von Hormuz und Abhängigkeit von US-Gaslieferungen) bis zu immer schwereren Klimaschäden. Dass Branchenverbände und Bundesnetzagentur in dieser Lage unter anderem über die Bevorratung und Standardisierung von Stromnetzkomponenten sprechen, ist sehr viel besser als nichts. Und: Das dieses Jahr in Kraft gesetzte KRITIS-Dachgesetz hebt den direkten Anlagenschutz auf ein neues Niveau.

Doch eine umfassende Resilienzstrategie fehlt, die diesen Bemühungen im Energiesektor einen Rahmen gibt und sie ausweitet, wo es nötig ist. Resilienz ist eine nationale Aufgabe, die zwar in der Verantwortung aller liegt, aber auch auf umfassende staatliche Koordination angewiesen ist. Stattdessen bleiben große Lücken viereinhalb Jahre nach der „Zeitenwende" und dem Gaspreisschock.

Für eine Studie im Auftrag des BDEW hat HIC Consulting untersucht, wie sechs Vorreiterländer Resilienz in ihre Energieplanung integrieren. Als Schablone taugt sie nicht, dafür sind die strukturellen Unterschiede zu groß. Sie liefert aber praxiserprobte Anregungen und macht auf Leerstellen aufmerksam. Vier Dinge fehlen aus meiner Sicht hierzulande besonders schmerzlich.

I. Umfassende Szenarien

Um die Energieresilienz zu steigern, sollte ein Land wissen: Worauf genau bereiten wir uns vor – und worauf im Umkehrschluss bewusst nicht? Großbritannien zum Beispiel führt im National Risk Register 87 eigenständige Risiken und acht verknüpfte Szenarien, jeweils mit einem „Reasonable Worst Case“. Jedes Risiko erhält eine Eintrittswahrscheinlichkeit und wird in sieben Wirkungsdimensionen bewertet. Und für jedes Risiko ist ein Ressort federführend, das auch für den Vorsorgestand geradestehen muss. Betreibern kritischer Infrastruktur nennt das Dokument konkrete Vorsorgeschritte.

Japan wiederum verankert Resilienz im Strategic Energy Plan des Wirtschaftsministeriums, gleichrangig neben Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz. Szenarien basieren dort im Kern auf realen Ereignissen, unter anderem dem Erdbeben vor der Fukushima-Katastrophe.

In Deutschland ist das Feld sehr viel enger abgesteckt. Vom KRITIS-Dachgesetz werden im Regelfall nur Anlagen erfasst, die mehr als 500.000 Menschen versorgen. Vor allem aber steht der Anlagenschutz im Fokus. Das KRITIS-DG ist gar nicht darauf ausgelegt, mögliche Probleme jenseits der Perspektive einzelner Systeme in den Blick zu nehmen. Eine unterbrochene Importroute, zum Beispiel ausbleibende Gaslieferungen aus den USA, beschädigt keine einzige kritische Anlage in Deutschland. Kraftwerke bleiben einsatzbereit, die Produktionsanlage unbeschädigt und die Netze sind intakt, während die Versorgung trotzdem gefährdet ist. Nationale Brennstoffbevorratung, Diversifizierung der Bezugsquellen, Reservekapazitäten und die Resilienzwirkung des Erzeugungsmixes bleiben systematisch außerhalb eines Gesetzes, das am einzelnen Objekt ansetzt.

Überdacht werden soll die anlagenscharfe Regulierung zwar von einer KRITIS‑Resilienzstrategie. Die aber lässt auf sich warten. Sie hätte nach der europäischen CER-Richtlinie am 17. Januar 2026 vorliegen müssen. Das Dachgesetz trat erst zwei Monate nach diesem Termin in Kraft, und im April musste der Bundesrat die Bundesregierung daran erinnern, sie überhaupt erst auszuarbeiten. Bis dahin bleibt die KRITIS-Strategie der Bundesregierung von 2009 maßgeblich.

II. Ein definiertes und finanziertes Schutzniveau

Ein klar formuliertes Schutzziel gibt Antworten auf die Fragen, wie gut vorbereitet wir sein wollen und was uns das wert ist. Schweden beispielsweise hat eine Woche Selbstvorsorge als Zielmarke gesetzt und regelt über ein detailliertes und bis ins Lokale reichendes Vorplanungssystem („Styrel“), wer bevorzugt Energie erhält. Japan dagegen bevorratet besonders detailliert und umfassend: Staatliche Reserven, Pflichtbestände der Mineralölwirtschaft und gemeinsame Lagerhaltung mit Exportländern belaufen sich auf rund 254 Tage Ölverbrauch, weit über der IEA-Pflicht von 90 Tagen, dazu 40 Tage Flüssiggas. Finnland setzt generell auf ein hohes Autarkie- bzw. Schutzniveau und pocht energieträgerübergreifend auf fünf Monate Bevorratung von lagerbaren Energieträgern.

In Deutschland fehlt nicht nur ein klar definiertes Schutzniveau, dem als Grundlage ja schon die übergreifenden Szenarien nicht zur Verfügung stehen. Auch die Bevorratung ist historisch beinahe willkürlich gewachsen. Bei Öl werden 90 Tage Nettoeinfuhren vorgehalten, was auf die Ölkrisen der 70er-Jahre zurückgeht. Für Gas gilt seit 2022 ein völlig anderer Mechanismus mit Füllstandsvorgaben, die seither mehrfach abgesenkt und ständig diskutiert wurden – in der Regel ohne breitere Resilienzdebatte. Für Steinkohle und Biomasse gibt es keine vergleichbare Vorsorge.

Öl, Gas, Kohle: Ließe sich die Debatte nicht einfach dadurch umgehen, dass die Klimatransformation des Energiesystems möglichst entschlossen fortgeführt wird? Leider nicht. Verbrauchsnahe erneuerbare Erzeugung, Speicher und Flexibilität erhöhen die Resilienz zwar erheblich: Dann gibt es keine Brennstoffroute, die unterbrochen werden kann, und viele kleine statt weniger großer Ziele. Genau das ist auch ein Leitmotiv für viele der untersuchten Länder: Sie sehen dieses „Ko-Benefit“ von Klimaschutz sehr deutlich. Teilweise ist es sogar schon umgekehrt: Der Resilienzaspekt der Erneuerbaren rückt in den Vordergrund.

Die Schnittmenge von Klimaschutz und Vorsorge ist aber keinesfalls vollständig, auch das ist eine Tatsache. Finnland hat ein großes Kohlekraftwerk vertraglich für Krisenlagen reserviert, auch andere Länder setzen explizit auf Resilienzreserven. Gerade Kohle lässt sich hervorragend für Notfälle lagern. Deutschland hält unter anderem mit Netzreserve und Kapazitätsreserve zwar fossile Kapazitäten außerhalb des Marktes, sie sind aber nicht explizit der Vorsorge zugeordnet. Andersherum können sehr zentrale erneuerbarenbasierte Investitionen hohe Verletzlichkeiten aufweisen.

III. Gebündelte Verantwortung

Viele der untersuchten Länder verorten die Verantwortung für Resilienz möglichst eindeutig. Polen hat 2024 einen Regierungsbevollmächtigten für strategische Energieinfrastruktur eingesetzt, der ressortübergreifend steuert und im Krisenfall koordiniert. Japan bündelt Regulierung und Finanzierung von Energieresilienz innerhalb eines Ministeriums. In Deutschland stehen die operative Ebene der Betreiber, die regulatorische mit der Bundesnetzagentur, die energiepolitische mit dem BMWE und die sicherheitsbezogene mit BMI, BBK, Ländern und Sicherheitsbehörden nebeneinander, ohne dass eine ressortübergreifende Federführung deutlich würde.

Der Fokus liegt zudem auf dem Ernstfall, nicht auf der Planung eines möglichst wenig verwundbaren Systems. Die Krisenkoordinierungsstelle Gas und die vergleichbaren Strukturen im Strombereich sind für den Notfall geschaffen, nicht für die strategische Vorsorge in ruhigen Zeiten. Eine dauerhaft tagende, ressortübergreifende Stabsstelle für Energieresilienz im BMWE oder im Kanzleramt, ausgestattet mit Entscheidungskompetenz und einer festen Schnittstelle zur Energiewirtschaft, wäre möglicherweise ein vielversprechender Ansatz.

IV. Systematische Sektorregulierung

Auch bei einer übergreifenden Strategie: Am Ende entscheidet die Sektorregulierung, ob aus Zielen Investitionen werden, die an der richtigen Stelle landen. Bei Betreibern (regulierter) Infrastruktur stellt sich sofort die Frage: Welche Resilienzkosten dürfen sie weiterreichen? Einiges liegt in einer regulatorischen Grauzone. Immerhin wird darüber, wie eingangs erwähnt, inzwischen offen gesprochen.

Manche Länder gehen sehr zentralistisch vor: Schwedische Verteilnetzbetreiber können zum Beispiel direkt beim Übertragungsnetzbetreiber Svenska Kraftnät eine Kofinanzierung für Krisenvorsorgemaßnahmen beantragen. Diese Bündelung ist in Deutschland weder zu erwarten noch wünschenswert. Systematisch geklärt werden muss aber, wer Resilienz bezahlt und bis zu welchem Punkt.

Der internationale Vergleich hat im Übrigen gezeigt, dass sich Reformfenster meist nach konkreten Ereignissen öffnen: in Polen nach dem russisch-ukrainischen Gastransitstreit von 2006, in Japan nach Fukushima. Großbritannien nahm seine Netzresilienz nach einem Brand im Umspannwerk North Hyde im März 2025 unter die Lupe, der den Flughafen Heathrow lahmlegte. Deutschland hat aus meiner Sicht die Handlungsschwelle für einen umfassenden Ansatz spätestens dieses Jahr überschritten.

Jakob Schlandt leitet die Abteilung Policy & Markets und das Berliner Büro der Strategie- und Politikberatung HIC Consulting, die für Kommunen, Ministerien und Unternehmen arbeitet. Bis März 2024 war er Redaktionsleiter von Tagesspiegel Background Energie & Klima.

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