Energienetze : Die Modernisierung unseres Standorts braucht die Investitionskraft aller Unternehmen
Für den Aus- und Umbau der Energieinfrastruktur sind dreistellige Milliardenbeiträge notwendig. Damit die Unternehmen investieren, braucht es einen verlässlichen Rechts- und Regulierungsrahmen sowie eine wettbewerbsfähige Rendite, die zum Risikoprofil der Anlage passt, schreibt BDEW-Chefin Kerstin Andreae.
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Eine leistungsstarke und zukunftsfähige Energieinfrastruktur bildet das Rückgrat des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Dafür gilt es, in erheblichem Umfang Kapital zu mobilisieren. Energieunternehmen investieren hohe Summen in klimaneutrale Wärme, leistungsfähige Stromnetze und eine wasserstofffähige Gasinfrastruktur.
Dabei geht es um die ohnehin notwendige Erneuerung bestehender Anlagen und Netze sowie den Umbau der Energieversorgung. Diese Investitionen stärken den Standort, unsere Versorgungssicherheit und unsere Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten. Damit die Unternehmen diese Jahrhundertaufgabe stemmen können, brauchen sie verlässliche Rahmenbedingungen und eine angemessene Vergütung ihres eingesetzten Kapitals. Politik und Bundesnetzagentur sind hier gleichermaßen gefragt.
Die Bundesnetzagentur beziffert den Investitionsbedarf der größeren Verteilnetzbetreiber für den Netzausbau bis 2045 auf rund 207 Milliarden Euro. Hinzu kommen rund 30 Milliarden Euro für Ersatzinvestitionen und Rückbau. Dieser historischen Größenordnung gilt es Rechnung zu tragen.
Wer sein Kapital für Jahrzehnte bindet, braucht Planungssicherheit. Dazu gehören ein verlässlicher Rechts- und Regulierungsrahmen sowie eine wettbewerbsfähige Rendite, die zum Risikoprofil der Anlage passt. Wer die Modernisierung unseres Landes voranbringen will, muss dafür sorgen, dass sich die dafür notwendigen Investitionen auch wirtschaftlich tragen.
Viele Energieversorgungsunternehmen stehen aktuell enormen Investitionsvorhaben gegenüber. Sie organisieren die Wärmewende vor Ort. Die in die Energieinfrastruktur investierten Mittel fließen erst über Jahre zurück. Deshalb muss ihre Eigenkapitalbasis mitwachsen. Einbehaltene Gewinne und zusätzliche Mittel der bisherigen Eigentümer reichen nicht in jedem Unternehmen aus. Ergänzend zu einem auskömmlichen Regulierungsrahmen müssen wir daher Eigenkapital und eigenkapitalähnliches Kapital mobilisieren.
Bund und Länder haben neue Eckpunkte zur Finanzierung von Stromverteil- und Wärmenetzen vorgelegt. Vorgesehen ist etwa ein Mezzanin-Angebot über die KfW und die Landesförderinstitute, das durch Garantien von Bund und Ländern als wirtschaftliches Eigenkapital anerkannt wird. Das ist ein wichtiger Schritt, um zusätzliches Kapital für eine moderne, sichere und klimaneutrale Energieversorgung zu erschließen. Eine starke Eigenkapitalbasis kann die Bonität der Unternehmen verbessern und die Finanzierungskosten senken. Das eröffnet Spielräume für weitere Investitionen.
Auch kommunale Konzernkredite können einen wichtigen Beitrag leisten. Kommunen können Kredite aufnehmen und die Gelder an ihre Unternehmen weiterreichen. Wo erforderlich, sollten die Länder die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen.
Die neuen Eigenkapitalinstrumente müssen der Vielfalt der Energiewirtschaft und ihrer Investitionsaufgaben gerecht werden. Die Unternehmen, darunter zahlreiche Stadtwerke, unterscheiden sich in Versorgungsaufgaben, Eigentümerstruktur und finanzieller Ausgangslage. Ebenso variieren ihre Investitionen in Umfang, zeitlichem Verlauf und Risikoprofil. Dies muss sich in der Palette der Finanzierungsinstrumente widerspiegeln. Dazu gehören Eigenkapitalbeteiligungen, Mezzanin-Kapital, Bankkredite und Kapitalmarktfinanzierungen. Hinzukommen können projektbezogene Finanzierungen und Kooperationen. Deshalb braucht es passende Finanzierungsinstrumente für kommunale wie private Unternehmen unterschiedlicher Größe.
Investitionen müssen sich rechnen
Maßstab muss dabei die Leistungsfähigkeit des gesamten Energiesystems sein. Die Wärmewende vor Ort, der Ausbau der Verteilnetze und die überregionale Strom- und Gasinfrastruktur greifen ineinander. Engpässe in der Finanzierung können Fortschritte an anderer Stelle bremsen. Deshalb müssen die notwendigen Investitionen auf allen Ebenen zu finanzieren sein. So unterschiedlich die Finanzierungswege sein können, eines ist ihnen gemeinsam: Die Investition muss sich langfristig rechnen. Eine wettbewerbsfähige, risikogerechte Eigenkapitalverzinsung bleibt für Kapitalanlagen in die Strom- und Gasnetze deshalb unverzichtbar.
Die Bundesnetzagentur bereitet den neuen Regulierungsrahmen für die Gas- und Stromnetze vor. Sie legt auch die künftige Gesamtkapitalverzinsung für die nächsten Jahre fest, den sogenannten WACC. Wir befürchten, dass diese nicht ausreicht, um das notwendige Kapital zu mobilisieren. So bleibt der im August veröffentlichte Festlegungsentwurf für die Kapitalverzinsung für Investitionen in Gasnetze deutlich hinter den Erwartungen der Investoren zurück. Unsere Investorenumfrage hat klar gezeigt, dass zwei Drittel der Geldgeber den von der Bundesnetzagentur geplanten Regulierungsrahmen für die Gas- und Stromnetze nicht für geeignet halten, den notwendigen Kapitalbedarf in den Netzen zu decken. Dies betrifft sowohl die Eigenkapitalzinsen als auch die auskömmliche Anerkennung der Fremdkapitalkosten.
WACC einer der niedrigsten in Westeuropa
Aufhorchen lässt unter anderem der negative Ratingausblick für einen großen Gasnetzbetreiber durch S&P Global Ratings. Einer der Gründe: der Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur. Der WACC für Gas in Höhe von 3,76 Prozent wäre einer der niedrigsten in Westeuropa. Die zugebilligten 2,43 Prozent auf Fremdkapital bewegen sich in einem herausfordernden Zinsumfeld weit ab der marktüblichen rund 4,5 Prozent. Die angespannte geoökonomische Gemengelage und die teils sehr unterschiedlichen Transformationsmöglichkeiten vor Ort erhöhen das Geschäftsrisiko für Gasnetzbetreiber zusätzlich. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum die Fremdkapitalverzinsung unter dem Niveau einer mündelsicheren zehnjährigen Bundesanleihe rangiert.
Zu befürchten steht, dass der Regulierer entgegen aller Verlautbarungen 2027 im Rahmen der Festlegung für die Kapitalverzinsung bei Strom ebenfalls mit einem nicht wettbewerbsfähigen Zinssatz ins Rennen geht. Er riskiert damit Investitionszurückhaltung in einer Zeit, in der es nur um eines gehen kann: die Netzinfrastruktur weiter zu stärken.
Die neuen Eigenkapitalinstrumente für Energieunternehmen verstehen wir als wichtigen Teil eines breiteren Finanzierungskonzepts, das zusätzlich Kapital für die Modernisierung unserer Energieinfrastruktur erschließt. Nun müssen die Eckpunkte ausbuchstabiert werden. Zugleich brauchen wir eine zukunftsfähige Anreizregulierung, die die notwendigen Investitionen in den Netzaus- und –umbau finanzierbar und für private Investoren attraktiv macht. Mit Blick auf den Festlegungsentwurf zum WACC Gas ist dies nicht der Fall. Eine moderne, sichere und klimaneutrale Energieversorgung gelingt nur, wenn alle Unternehmen die für ihre Versorgungsaufgaben nötigen Investitionen finanzieren können.
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