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Energie & Klima

Standpunkte Haarsträubende Mängel der DUH-Kritik an Palmöl

Elmar Baumann, Geschäftsführer Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie
Elmar Baumann, Geschäftsführer Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie Foto: Foto: promo

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in der vergangenen Woche die Studie „Öl ins Feuer“ zu den Auswirkungen der weltweiten Biokraftstoffnutzung vorgelegt. Auch Tagesspiegel Background berichtete. Es geht darin insbesondere um die Nutzung von Palmöl zur Biokraftstoffherstellung. In seinem Standpunkt verweist Elmar Baumann, Geschäftsführer des Biokraftstoffverbandes VDB, auf Mängel des Papiers.

von Elmar Baumann

veröffentlicht am 19.03.2020

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Hätte ein Industrieverband das Papier „Öl ins Feuer“ veröffentlicht, wäre der Aufschrei groß: „Ein tendenziöses Lobbypapier, das Tatsachen bewusst auslässt und verdreht, den aktuellen Stand der Forschung nicht berücksichtigt und in dem der Autor unentwegt sich selbst zitiert.“ Es handelt sich bei der Abhandlung aber um ein Papier der Nichtregierungsorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH), dessen Mängel offenbar niemanden stören (Anm.d.Red.: Auch Tagesspiegel Background berichtete). Das ist besorgniserregend, denn mit dem Papier wird selbstverständlich Politik gemacht, nach dem Motto: Irgendein Dreck wird schon hängen bleiben. Eine differenzierte Diskussion zu dem wichtigen Thema Palmöl ist auf Grundlage solch eines Beitrages nicht möglich; denn die Mängel des Textes sind vielfältig und teilweise haarsträubend.

Für Biokraftstoffe aus Palmöl läuft die Förderung in Europa nach der Erneuerbare Energien-Richtlinie II (RED II) sukzessive aus. Palmöl wird also nach 2030 in Europa für Biokraftstoffe nicht mehr genutzt werden. Trotzdem unterstellt der Autor des DUH-Beitrags, dass auch 2030 noch vier Millionen Tonnen Palmöl für Biokraftstoffe aus der EU nachgefragt werden. Dies wäre deutlich mehr als die gesamte deutsche Biodieselproduktion, die bedeutendste in der EU. Obwohl das geltende europäische Recht anders lautet, übernimmt die DUH die abwegige Annahme und die daraus fälschlicherweise abgeleiteten Zahlen in ihrer Pressemitteilung. Die DUH redet damit ein unrealistisches Horrorszenario herbei, um es für ihr Lobbying zu nutzen.

Deutschland hat Nachhaltigkeit als erster EU-Staat umgesetzt

Die Europäische Union schreibt seit 2009 vor, dass die Rohstoffe für Biodiesel, Bioethanol und Biomethan nachhaltig produziert werden müssen. Deutschland hat die Vorgaben als erster Mitgliedstaat im Jahr 2011 umgesetzt. Rohstoffe dürfen demnach nicht von Flächen stammen, die nach dem 1.1.2008 gerodet oder trockengelegt wurden. Die Regelung gilt für alle geografischen Herkünfte, also auch für Palmöl aus Regenwaldgebieten in Indonesien. Wichtig zu wissen ist, dass nur für die Biokraftstoffnutzung die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien verbindlich ist, für Nahrungsmittel und Kosmetik darf dagegen gerodet werden. Man könnte meinen, dass ein Papier, das sich mit der Palmölnutzung in Europa auseinandersetzt, diese wichtigen Regelungen thematisiert. Falsch. Die geltende Rechtslage und gelebte Praxis in Indonesien und Malaysia erwähnt der Autor mit keinem Wort.

Die Biokraftstoffindustrie hatte jahrelang gefordert, die Geltung der Nachhaltigkeitsgesetze auch auf die Lebensmittel- und chemische Industrie zu übertragen, um Regenwaldrodungen für den Ölpalmenanbau grundsätzlich auszuschließen. Außerdem hatte der VDB eine Deckelung der Nutzung von Biokraftstoffen aus Palmöl empfohlen, um eine Ausweitung des Anbaus von Ölpalmen zu vermeiden. Schließlich brannte  und brennt  der Regenwald in Indonesien weiterhin.

Stattdessen hat das Europäische Parlament unter Führung des grünen Berichterstatters Bas Eickhout 2018 nach zähen Verhandlungen durchgesetzt, Biokraftstoffe aus Palmöl bis 2030 auszulisten. Anstatt die gesetzlichen Nachhaltigkeitsregeln auszuweiten, wurde ihr Anwendungsbereich also verringert. Diese kurzsichtige Regelung war unter anderem auf Druck von Nichtregierungsorganisationen wie der DUH zustande gekommen.

Als direkte Folge des europäischen Ausstiegs aus der Palmölnutzung für Biokraftstoffe steigerte Indonesien kürzlich die Beimischung von Biodiesel zu fossilem Diesel auf 30 Prozent. Die europäischen Nachhaltigkeitsstandards spielen nun allerdings keine Rolle mehr, denn der Biokraftstoffsektor der EU ist den palmölproduzierenden Ländern ja spätestens ab 2030 verschlossen. Auf diesen Zusammenhang hätte die DUH-Arbeit hinweisen können, aber das lag offenbar nicht im Interesse der Auftraggeber und des Autors.

iLUC-Kontroverse ficht den DUH-Autor nicht an

Ein zentraler Kritikpunkt an Biokraftstoffen betrifft unterstellte indirekte Effekte der Flächennutzung: Nach Ansicht von Kritikern rufen Biodiesel und Bioethanol iLUC (indirect Land Use Change) hervor, was zu steigenden Treibhausgasemissionen führe. Auch das DUH-Papier rechnet wie selbstverständlich mit iLUC.

Dabei verschweigt der Autor geflissentlich, dass der IPCC in seinem Special Report „Climate Change and Land“ der iLUC-Theorie eine klare Absage erteilt hatte: Schätzungen der iLUC-Emissionen seien von Natur aus unsicher, in wissenschaftlichen Kreisen stark umstritten und in hohem Maße abhängig von den Modellannahmen, heißt es beim IPCC. In einigen Fällen hätten iLUC-Schätzungen nicht Emissionssteigerungen, sondern eine Minderung ergeben. Insgesamt, so erklären die Autoren des IPCC-Reports, bestehe wenig Vertrauen in die Anrechenbarkeit von iLUC-Emissionen zur Bioenergie.

Dies ficht jedoch den DUH-Autor nicht an. Obwohl er den IPCC-Report an anderer Stelle zitiert, bezieht er ungerührt iLUC-Werte in seine Berechnungen ein und kommt zu vermeintlich immens hohen Emissionen durch Biokraftstoffe. Damit die Nachfrage nach Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse nicht ungewollte Effekte hervorruft, ist ihr Anteil in Deutschland übrigens auf 6,5 Prozent gedeckelt, auf europäischer Ebene liegt das iLUC-freie Cap bei maximal sieben Prozent.

Auf unerwartete Weise erheiternd ist die Besorgnis der DUH, dass die Kraftstoffpreise durch die Beimischung von Biodiesel steigen. Normalerweise fordert die Umwelthilfe, CO2-Emissionen im Verkehr zu verteuern und die Verbraucher nicht durch die Anhebung der Pendlerpauschale zu entlasten. Jetzt warnt der Autor des DUH-Papiers dagegen geradezu fürsorglich vor zusätzlichen Kosten für den Autofahrer durch die Verwendung von Biokraftstoffen aus Pflanzenöl.

Bei der DUH passt in Bezug auf Biokraftstoffe vieles nicht zusammen. Bis 2030 wird es einen Bestand von voraussichtlich über 35 Millionen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor in Deutschland geben. Biokraftstoffe sind derzeit im Straßenverkehr die einzige in größeren Mengen verfügbare Alternative zu fossilen Kraftstoffen. Die Ablehnung von Biodiesel und Bioethanol durch die DUH läuft deshalb faktisch auf eine Verkaufsförderung für fossile Kraftstoffe hinaus.

Valide Argumente, bitte!

Für das 2030-Verkehrsziel werden Biokraftstoffe eine wichtige Rolle spielen müssen. Biodiesel, Bioethanol und Biomethan stellen heute rund 86 Prozent der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor und sparen jährlich über nein Millionen Tonnen Treibhausgase in Deutschland ein. Biokraftstoffe müssen zusätzlich zu Verkehrsvermeidung, -verlagerung, Effizienz (z. B. Tempolimit) und E-Mobilität eingesetzt werden, andernfalls verfehlt der Verkehrssektor drastisch seinen Beitrag zum 2030-Klimaziel.

In den vergangenen Jahren hat unsere Industrie eine intensive Debatte um Biokraftstoffe mit Gesellschaft, Wissenschaft und Politik geführt. Diese harte Auseinandersetzung muss fortgeführt werden, und zwar auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnis und valider Argumente. Das von der DUH vorgelegte Papier bringt diese Diskussion nicht voran. 

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