Biokraftstoffe : RED III-Umsetzung: Schonzeit für Mineralöl beenden
Der Anteil fossiler Kraftstoffe im Verkehr liegt weiterhin bei 93 Prozent, während erneuerbare Energien nur sieben Prozent ausmachen. Trotz Quoten und Förderung bleibt der Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe gering, da Betrugsfälle und fehlende Anreize den Klimaschutz erschweren, bemängelt Elmar Baumann. Um das zu ändern, fordert der Geschäftsführer des Verbands der Deutschen Biokraftstoffindustrie höhere Quoten und die Nutzung aller Optionen.
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Es ist eigentlich unfassbar: Im deutschen Verkehr beträgt der Anteil fossiler Kraftstoffe 93 Prozent, erneuerbare Energien liefern nur sieben Prozent. Seit 2007, als dieser Wert schon einmal erreicht wurde, ist ihr niedriger Marktanteil nicht überschritten worden. Erneuerbare produzieren 54 Prozent des elektrischen Stroms und 18 Prozent der Wärme, aber nicht einmal zehn Prozent der Antriebsenergie im Verkehr.
Wie kam es dazu? Nach einem Flirt mit Steuerbegünstigung stellte die deutsche Politik die Förderung von Biokraftstoffen vor 18 Jahren auf Ordnungspolitik um. Mineralölunternehmen wurden verpflichtet, anteilig Biokraftstoffe abzusetzen. Seit 2015 ist eine bestimmte Minderung der Treibhausgasemissionen (THG-Quote) vorgeschrieben, die bisher im Wesentlichen durch die Beimischung von Biokraftstoffen erfüllt wurde.
Der Wechsel von Steuerbegünstigung zu Quotenverpflichtung provozierte einen Strukturbruch, weil Mineralölkonzerne Markt- und Verhandlungsmacht bei Biokraftstoffen erhielten. Sowohl 2007 als auch 2015 reduzierte sich das zuvor erreichte Marktvolumen für Biokraftstoffe; eine 2009 vorgesehene Erhöhung der Quote wurde zurückgenommen. Grund dafür waren Behauptungen, die Verpflichtung sei nicht erfüllbar. Auch bei der anstehenden RED III-Umsetzung werden wir hören, warum eine ambitionierte THG-Minderung leider nicht zu leisten sei – obwohl die Quote immer erreicht wurde.
Trotz höherer Quoten bleibt eingesetzte Biokraftstoffmenge gleich
Die seit 2021 steigende THG-Quote wird durch größere Anteile reststoffbasierter Biokraftstoffe mit höherer THG-Minderung erfüllt, während weniger Anbaubiomasse genutzt wird. Der Einsatz fossiler Kraftstoffe wird aber nicht reduziert; denn trotz höherer Quoten bleibt die eingesetzte Biokraftstoffmenge insgesamt in etwa gleich. Eine höhere THG-Quote wäre also problemlos möglich, wenn der zulässige Anteil nachhaltiger Anbaubiomasse zum Einsatz kommt.
Abseits der THG-Quote fehlen Anreize, zusätzlich zur E-Mobilität mehr erneuerbare Kraftstoffe einzusetzen und so die THG-Minderung im Verkehr noch einmal wesentlich zu verbessern: Besteuerung, CO2-Bepreisung und CO2-Flottengrenzwerte fallen bis auf Weiteres als wirksame Instrumente hierfür aus.
Diese wenig aussichtsreiche Konstellation ist jüngst durch zwei Betrugsstrategien noch drastisch verschlechtert worden: die angebliche Reduzierung von Begleitgas der Erdölförderung (UER Upstream Emission Reduction) und die Falschdeklarierung von Biokraftstoff als fortschrittlich im Sinne des Anhangs IX Teil A der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.
Für deutsche Klimaziele sind UER-Projekte wertlos
Ursprungsland ist in beiden Fällen China. UER-Projekte sind bis 2025 auf die deutsche THG-Quote anrechenbar und erleichtern der Mineralölwirtschaft, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Sie zählen aber nicht in Deutschland, sondern in dem Staat, wo die Erdölförderung stattfindet. Für die deutschen Klimaziele sind UER-Projekte daher wertlos und sogar schädlich; denn die Berücksichtigung von UER hat dafür gesorgt, dass weniger Erneuerbare im Verkehr eingesetzt werden mussten.
Im Jahr 2023 ergaben sich bei Nachforschungen der Landwärme GmbH Verdachtsmomente für gravierend fehlerhafte Angaben, die später von der zuständigen Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt bei Prüfungen im Wesentlichen bestätigt wurden. In Deutschland tätige Mineralölunternehmen hatten die vermeintlichen THG-Minderungen der UER-Projekte erworben, um sie auf ihre THG-Quotenverpflichtung anrechnen zu lassen.
Erstaunlich ist, dass international in der Erdölförderung tätige und mit eigenen UER-Maßnahmen vertraute Großunternehmen klimapolitisch wertlose Projekte von Briefkastenfirmen kauften. Die spätere Aufdeckung von Betrug brachte für die Käufer keine Nachteile mit sich: Die THG-Minderungen aus nicht-existenten oder nicht den Regularien entsprechenden UER-Projekten konnten unverändert angerechnet werden.
Zeit für regulatorische Änderungen
Zu Beginn des gleichen Jahres fielen riesige Importmengen als „fortschrittlich“ deklarierter, billiger Biokraftstoffe auf. Da sie doppelt angerechnet werden können, erleichtern sie die Erfüllung der THG-Quote. Durch die bis zu zehnfache Übererfüllung der Unterquote in den Jahren 2022, 2023 und 2024 sowie die daraus resultierende deutliche Übererfüllung der THG-Quote wurden andere Biokraftstoffe verdrängt. Die deutsche Biodieselproduktion muss verstärkt exportiert werden, die Ertragslage ist desaströs.
Untersuchungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und Nachforschungen von Unternehmen der Biokraftstoffbranche legen nahe, dass Biodiesel und HVO aus Palmöl umdeklariert und hierzulande als fortschrittlicher Biokraftstoff verkauft werden. Besonders pikant: Palmöl ist in Deutschland seit 2023 nicht mehr als Rohstoff zugelassen; NGOs, Europäische Kommission und das Bundesumweltministerium hatten sich für den Marktausschluss eingesetzt.
Was grotesk ist: Selbst einwandfrei belegter Betrug wie der Verkauf von „fortschrittlichem HVO“ aus einer nicht existierenden Produktionsanlage in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat bislang keine Konsequenzen; denn die ausgestellten Nachhaltigkeitsnachweise bleiben gültig. Es ist daher Zeit für regulatorische Änderungen, damit Betrugsrisiken angemessen im Markt bewertet werden.
Entgangenen Klimaschutz nachholen
Der Betrug mit UER und fortschrittlichen Biokraftstoffen hat auf dem Papier zur Übererfüllung der Vorgaben und einem drastischen Verfall beim THG-Quotenpreis geführt. Ein Stopp von Investitionen in Ladestationen, grünen Wasserstoff, fortschrittliche Biokraftstoffe und E-Fuels ist die Folge. Keine gute Voraussetzung, um den Rückstand beim Klimaschutz im Verkehr wettzumachen.
Was ist also zu tun? Den entgangenen Klimaschutz nachholen, und zwar durch eine Anhebung von IX A-Unterquote und THG-Quote. Betrug vorbeugen, durch ein Registrierungsverfahren für IX A-Produzenten. Falsche Nachweise aberkennen, damit verantwortungsvolles Handeln einen wirtschaftlichen Wert erhält. Und nicht zuletzt: Alle nachhaltigen Potenziale der Erneuerbaren im Verkehr nutzen, auch Anbaubiomasse und biogenen Wasserstoff. So beendet man die Schonzeit für Mineralöl.
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