Netzpaket : Verbindliche Fristen brauchen klare Konsequenzen
Die Netzkrise offenbart sich nicht nur in fehlenden Kapazitäten, sondern vor allem in veralteten Prozessen, findet Matthias Krülls, Leiter Energiepolitik beim Handelsverband HDE. 860 Verteilnetzbetreiber und bürokratischer Wildwuchs würden Investitionen bremsen und Wohlstand kosten. Das Netzpaket muss seiner Meinung nach Verteilnetzbetreiber endlich zu einheitlichen digitalen Standards, klaren Fristen und echter Kundenzentrierung verpflichten – notfalls mit Pönalen.
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Die Debatte um das Netzpaket dreht sich derzeit vor allem um den Redispatch-Vorbehalt. Doch für den Wirtschaftsstandort ist eine andere Frage ebenso entscheidend: Wie arbeiten Netzbetreiber und Netznutzer zusammen? Hier liegt auch ein Schlüssel, um die Systemkosten zu senken. Denn nicht jedes Anschlussproblem ist ein Kapazitätsproblem. Oft ist es schlicht ein Prozessproblem. Langwierige Verfahren, zu wenig Standardisierung und Digitalisierung verzögern Investitionen und kosten Wohlstand.
Um es klar zu sagen: Niemand verkennt die gewaltige Aufgabe der Netzbetreiber. Bis 2045 müssen sie hohe dreistellige Milliardenbeträge in die Stromnetze investieren. Das fordert sie bei Finanzierung, Personal und Umsetzung enorm. Gleichzeitig bietet sich jetzt die Chance, eine der zentralen Infrastrukturen des Landes grundlegend zu erneuern. Politikziel muss die digitale Modernisierung des Netzes, eine konsequente Kundenzentrierung gegenüber den Netznutzern und ein zeitgemäßes Rollenverständnis sein.
Für den Handel ist der Netzanschluss keine abstrakte Frage. Er entscheidet konkret, ob und wann Märkte modernisiert, Kühlanlagen erneuert, Wärmepumpen eingebaut, Photovoltaik und Speicher integriert oder Ladeangebote geschaffen werden können. Verzögerungen bremsen nicht nur einzelne Projekte, sondern hemmen die Transformation eines flächendeckenden Versorgungsnetzes.
Besonders problematisch ist die Situation für dezentral organisierte Unternehmen mit tausenden Standorten, wie sie im Handel üblich sind. Große Händler müssen mit jedem einzelnen der 860 Verteilnetzbetreiber in Deutschland zusammenarbeiten. Der Flickenteppich aus Ansprechpartnern, Unterlagenanforderungen, technischen Vorgaben und Bearbeitungslogiken verhindert Skaleneffekte und bindet Ressourcen – und zwar auf beiden Seiten. Was bei einem Einzelprojekt noch machbar ist, wird bei Tausenden Vorhaben zum strukturellen Hindernis.
Angesichts der bereits heute enormen Kosten unseres Stromnetzes ist dieser Zustand nicht tragbar. Verbraucher und nicht privilegierte Unternehmen finanzieren ein System, das sich bei grundlegenden und seit Jahren bekannten Herausforderungen nur in Trippelschritten bewegt. Die Diskrepanz zwischen den heute geltenden regulatorischen Vorgaben zum Netzbetrieb und der praktischen Umsetzung ist erheblich.
Digitale Portale als echte One-Stop-Shops
Anstatt auf bundesweit einheitliche, digitale Standards zu setzen, treffen wir nach wie vor auf parzellierte Anforderungskataloge. Zwar orientieren sich die Netzbetreiber an den Muster-TABs, in der Praxis wird dieser Rahmen jedoch regional stark angepasst und um individuelle Zusatzvorgaben ergänzt. Natürlich erfordern unterschiedliche Netzstrukturen stellenweise spezifische Regeln, doch das rechtfertigt keinen Wildwuchs. Abweichungen müssen sich auf technisch zwingende Fälle beschränken und nachvollziehbar begründet werden.
Ein bundesweit einheitliches, digitales Anschlussverfahren mit standardisierten Dokumenten und Schnittstellen ist dringend nötig. Unternehmen sollten ihre Daten einmal digital erfassen und für alle Netzanschlussverfahren nutzen können. Regionale Besonderheiten lassen sich berücksichtigen, dürfen aber keine völlig unterschiedlichen Prozesswelten schaffen. Die im Netzpaket angekündigte Plattform ist ein erster kleiner Schritt. Sie muss aber zwingend weiterentwickelt werden. Perspektivisch sollte daraus ein echter „One-Stop-Shop“ für Netzanschlüsse entstehen: ein zentrales digitales Portal, über das Unternehmen ihre Netzanschlussbegehren unabhängig vom jeweils zuständigen Netzbetreiber einreichen, den Bearbeitungsstand verfolgen und mit dem Netzbetreiber kommunizieren können.
Klare Fristen und Vollständigkeitsprüfung
Netzanschlussverfahren ziehen sich über viele Monate, ein Jahr und mehr ist in der Praxis keine Seltenheit. Unterlagen werden scheibchenweise nachgefordert, was die Bearbeitung immer wieder zurückwirft. Ein planbarer Investitionsprozess sieht anders aus. Das Netzpaket sollte daher eine verbindliche Vollständigkeitsprüfung vorschreiben: Innerhalb von vier Wochen muss der Netzbetreiber mitteilen, ob ein Antrag vollständig ist und welche Unterlagen fehlen. Was bei der Antragstellung erkennbar war, darf nicht Monate später erneut angefordert werden.
Verbindliche Rückmeldungsfristen, wie sie das Netzpaket vorsieht, sind ein guter Anfang. Entscheidend ist aber ihre Verbindlichkeit. Unternehmen brauchen in einem klaren Zeitrahmen eine verlässliche Zu- oder Absage sowie Transparenz über die Bedingungen eines Netzanschlusses. Eine Ablehnung darf nicht zur bequemen Ausweichoption werden. Sie muss auf einem objektiv nachvollziehbaren netztechnischen Grund beruhen und entsprechend begründet werden.
Und was geschieht eigentlich, wenn ein Netzbetreiber die Frist reißt? Verbindliche Fristen brauchen klare Konsequenzen. Was wie eine Binse klingt, wäre im deutschen Netzbetrieb ein Novum und eine echte Verbesserung der Rechte von Netzanschlussnehmern. Das Netzpaket muss deshalb klar festlegen, welche Folgen eine schuldhafte Fristüberschreitung hat. Ohne spürbare wirtschaftliche Sanktionen für Netzbetreiber bleibt alles beim Alten. Nur so werden aus gesetzlichen Vorgaben tatsächlich verlässliche Rechte für Netzanschlussnehmer.
Das ist besonders für den Handel relevant, der massiv in die Elektrifizierung der Logistik und den Aufbau von Ladeinfrastruktur investiert. Allein im Lebensmitteleinzelhandel verpflichtet das GEIG zum Aufbau von Ladeinfrastruktur mit einer Gesamtkapazität von 2,2 Gigawatt an über 40.000 Standorten. Viele Standorte benötigen neue Kapazitäten von über 135 Kilowatt. Diese Investitionen sind politisch gewünscht und teils gesetzlich vorgeschrieben. Die Skalierung der E-Ladeinfrastruktur setzt jedoch voraus, dass die Prozesse mit den Netzbetreibern verlässlich funktionieren.
Ähnlich groß sind die Herausforderungen in der Logistik, deren Elektrifizierung aktuell deutlich an Fahrt gewinnt. Das Öko-Institut rechnet bis 2035 mit einem Bedarf von 90.000 bis 150.000 Ladepunkte für E-LKW beim privaten Depotladen. Ein Depot mit zehn bis 20 Ladepunkten erfordert je Standort zusätzlich zehn bis 30 Megawatt. Das bedeutet zusätzlich zehntausende Netzanschlussverfahren an gewerblichen Standorten.
An Logistikstandorten müssen Anschlussleistung, Ladeplanung und zeitlicher Hochlauf frühzeitig abgestimmt werden. Unternehmen brauchen verbindliche Aussagen darüber, wann welche Leistung bereitsteht. Nur so lassen sich Fahrzeugbeschaffung, Ladeinfrastruktur, Bauvorhaben und Betriebsabläufe koordinieren und Investitionen sicher planen. Diese Prozesse beginnen jetzt. Viele Herausforderungen lassen sich nur mit Zeit und massiven Investitionen lösen. Umso drängender ist es doch, jetzt Prozesse zu schaffen, die den Anforderungen der Netznutzer gerecht werden. Denn für sie muss das System funktionieren.
Eine stärkere Ausrichtung auf die Kunden, wie sie in allen wettbewerblichen Bereichen üblich ist, erfordert keine Haushaltsmilliarden, sondern ist im ersten Schritt eine Frage des politischen Willens. Mehr Standardisierungen, digitale Prozesse, eine höhere Serviceorientierung in der Zusammenarbeit und notfalls Pönalen entlasten das Gesamtsystem und senken Systemkosten. Genau daran muss sich das Netzpaket in der Praxis messen lassen.
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