Reifegradverfahren : Wir brauchen gesetzlich verankerte Kontingente für Netzanschlüsse!
Mit dem Reifegradverfahren ist die Frage, wie Netzanschlüsse priorisiert werden können, nur zum Teil beantwortet. Nicht beantwortet ist die Frage, wer zuerst ans Netz darf, schreibt Christoph Müller, CEO des Übertragungsnetzbetreibers Amprion. Hier sieht er die Politik in der Pflicht.
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Jeder, der die deutsche Stromwirtschaft verfolgt, hat es mitbekommen: Der Netzanschluss ist bei allen Netzbetreibern ein knappes Gut geworden. Im Grundsatz läuft die Vergabe in Deutschland nach dem Windhundprinzip. Um das wenigstens ein bisschen zu strukturieren, haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) das Reifegradverfahren eingeführt. Damit zählt nicht nur der Eingangsstempel des Antrags, sondern der konkrete Projektfortschritt und die Realisierungschance.
Zum 30. Juni war der erste Stichtag: In Summe sind allein bei uns (Amprion) 62 Anträge für weitere rund 28 Gigawatt (GW) Entnahme und 16 GW Einspeisung eingegangen. Wie viel wir davon berücksichtigen können, müssen wir jetzt prüfen. Sicher ist: Wir werden nicht jedes Projekt zum gewünschten Datum anschließen können. Zur Einordnung: Die aktuelle Spitzenlast in der Amprion-Regelzone beträgt 27 GW, und schon heute haben wir Projekte mit einer Gesamteinspeisung von über 30 GW, die wir bis 2030 umsetzen wollen. Bei den anderen Netzbetreibern, ÜNB wie VNB (Verteilnetzbetreiber), ist die Lage ähnlich.
Perspektivisch werden wir den Engpass nur über Netzausbau auflösen. Neue Umspannwerke und Leitungen erzeugen aber nirgendwo Begeisterungsstürme. Häufig kommt daher das Argument, dass wir mit Digitalisierung und höherer Auslastung mehr Anschlüsse realisieren könnten. Mit engen Einschränkungen mag das so sein, und wir prüfen fortlaufend, was wir hier tun können. Am Ende müssen uns aber zwei Punkte klar sein: Wir reden schlussendlich immer über Versorgungssicherheit (bei der es eben nicht einfach nur heißen kann: „Da geht doch noch ein bisschen was!“). Und: Selbst, wenn noch „ein bisschen was“ geht – im Kern stoßen wir an physikalische und damit absolute Grenzen.
Insofern sollten wir uns Gedanken darüber machen, wie wir das knappe Gut Netzanschluss bewirtschaften. Mit dem Reifegradverfahren haben wir die Frage nach dem „Wie“ beantwortet: diskriminierungsfrei und immer daran orientiert, den Projekten mit der größten Realisierungschance möglichst schnell einen Netzzugang zu geben. Die entscheidende Frage des „Was zuerst?“ bleibt aber unbeantwortet. Das Reifegradverfahren kann einiges, aber sicher keine Industriepolitik. Die grundlegende Priorisierung der Anschlüsse von Industriebetrieben, Speichern, Rechenzentren und Kraftwerken muss die Politik treffen, das heißt: eindeutig gesetzlich verankern. Darin liegt auch eine große Chance für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Vorrang für Endkundenentnahme
Aus gesamtwirtschaftlicher und -gesellschaftlicher Sicht sollten wir die Anschlüsse nämlich danach vergeben, welche volkswirtschaftliche Wertschöpfung an ihnen hängt – das bedeutet für mich einen Vorrang für „echte Endkundenentnahmen“. Hier ließe sich noch einmal unterscheiden zwischen Kunden, die an einen konkreten Ort gebunden sind, und solchen, die es nicht sind. Mir ist die Komplexität von Industrieansiedlungen in den rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Prozessen bewusst, aber ein Industriebetrieb, der sich im Rahmen der Transformation elektrifizieren möchte, kann das nur an seinem bestehenden Standort machen.
In diesem Sinne positiv zu priorisieren, ist einfach – schwieriger ist die Frage, was wir de-priorisieren wollen. Wenn direkte Kundenabnahme und in ihrer Folge auch VNB-Anschlüsse an vorderster Stelle stehen, haben Speicher und Erzeugungsanlagen zunächst das Nachsehen. Ein Blick auf die Strompreise, die in den vergangenen Wochen in den Abendstunden enorm hoch waren, sowie unsere Analysen zur Versorgungssicherheit zeigen: Wir werden auch Speicher und Erzeugungsanlagen brauchen.
Auflösbar ist dies wohl nur über Kontingente. Mit einer politisch gesetzten Priorisierung können die Übertragungsnetzbetreiber unter Aufsicht der Bundesnetzagentur diese Entscheidungsgrundlage entwickeln. Innerhalb dieser Kontingente könnte man die energiewirtschaftlichen Anlagen danach sortieren, welchen Beitrag sie zur preisgünstigen und sicheren Energieversorgung (eben für echte Endkunden) leisten. Die grundsätzliche Priorisierung ist und bleibt eine Aufgabe der (Industrie- und Wirtschafts-)Politik.
Dabei muss klar sein, dass eine derartige Priorisierung nicht sofort den Engpass beim Netzanschluss auflöst. Sie wird nur auf die wenigen noch freien Kapazitäten wirken und natürlich auf das, was mit dem voranschreitenden Netzausbau wieder dazukommen wird. Gesamtwirtschaftlich macht es daher auch Sinn, die Anschlusszusagen zu betrachten, die bereits vergeben sind, aber nicht genutzt werden. Mit Blick auf bestehende Verträge und Vertrauensschutz ist das sicherlich ein großes Thema. Aber bei der Dauerkarte für meinen Lieblingsverein ist es doch auch so: Wenn ich sie in der Saison viermal nicht nutze, ist sie weg. Wir Netzbetreiber haben schließlich konkrete Netzanschlüsse vergeben, nicht Call-Optionen auf einen Netzanschluss.
Am Ende droht auch hier – wie üblich – die „Das ist das Ende der Energiewende“-Diskussion. Auf der Einspeiseseite haben erneuerbare Anlagen eine gesetzliche Priorität. Über Batterien sind aus netzplanerischer Sicht Einspeisungen und Entnahmen miteinander verbunden, und insofern bedeutet eine Prio 1 für echte Entnahmen auch ein Ende der Prio 1 für den Anschluss erneuerbarer Energien. Vielleicht sollten wir uns noch einmal an einen ganz einfachen Umstand erinnern: Wir machen das alles, um Kunden mit erneuerbarer und bezahlbarer Energie zu versorgen. Für diese Versorgung brauchen wir natürlich Erzeugung und Speicher, aber eben als Mittel zum Zweck.
Dr. Christoph Müller ist seit Juli 2024 Mitglied der Geschäftsführung der Amprion GmbH und hat seit Januar 2025 ihren Vorsitz inne. Zuvor war er Vorsitzender der Geschäftsfhrung von Netze BW.
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