Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz : Türöffner für größere Akzeptanz einer Assetklasse

Hendrik Arendt
Hendrik Arendt, Steuerberater und Steuerrechts-Fachanwalt von der internationalen Anwaltskanzlei CMS Foto: CMS

Das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz verschärft ab 1. Januar 2026 die Melde- und Sorgfaltspflichten für Anbieter von Kryptowertedienstleistungen. Kryptoinvestoren können sich nicht länger vor der Finanzverwaltung verstecken – aber das öffne Investments in Kryptowerte auch die Tür in eine größere Marktakzeptanz als Assetklasse, schreibt Rechtsanwalt und Steuerberater Hendrik Arendt von der internationalen Anwaltskanzlei CMS, in seinem Standpunkt-Gastbeitrag.

von Hendrik Arendt, CMS Internationale Rechtsanwaltskanzlei

veröffentlicht am

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