Standpunkt : Was das Klima-Gutachten des IGH für Finanzinstitute bedeutet
Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 23. Juli 2025 erklärt den Klimaschutz zur völkerrechtlichen Pflicht, verankert das Recht auf eine gesunde Umwelt als Menschenrecht und verpflichtet Staaten, Emissionen zu senken und zukünftige Generationen zu schützen. Banken könnten noch stärker in die Pflicht genommen werden, schreiben Michael König-Sykorova und Mathilde Bossut von der Frankfurt School in ihrem Standpunkt-Gastbeitrag.
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Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) verschiebt die Zielmarke für den Klimaschutz. Er ist nicht länger nur ein politisches und gesellschaftliches Ziel, sondern völkerrechtliche Pflicht.
Auch für Banken hat das IGH-Gutachten Auswirkungen. Da Staaten die Vorgaben des IGH-Gutachtens in verbindliche Regularien überführen könnten, geraten Finanzinstitute als Akteure in der Finanzierung klimaschädlicher wie klimafreundlicher Investitionen künftig stärker in die Pflicht. Nach Auffassung des IGH sind Staaten verpflichtet, private Akteure wirksam zu regulieren und ihre Sorgfaltspflichten sicherzustellen.
In Deutschland gibt es zwar bereits zivil- und aufsichtsrechtliche Haftungsregeln, etwa das Umweltschadensgesetz, das ausdrücklich „Risiken für die menschliche Gesundheit“ erfasst. In der Praxis wurde das Gesetz jedoch bislang kaum angewandt – zu groß waren die rechtlichen Unsicherheiten und zu schwach die Durchsetzung. Mit dem IGH-Gutachten dürfte sich das ändern. Es ist zu erwarten, dass die bestehenden Regelungen verschärft und ausgeweitet werden, um Staaten künftig wirksamer vor klimaschutzbezogenen Klagen zu schützen. Für Banken hat das zwei Konsequenzen. Zum einen verändert es die Rahmenbedingungen des wirtschaftlichen Umfelds, und hat somit direkte Folgen für das Bankgeschäft. Gleichzeitig stehen sie selbst als Finanzierer stärker im Blickfeld von Haftung und Aufsicht.
Steigende Finanzierungskosten für Unternehmen
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, das seine Geschäftstätigkeit nicht an die genannten Rechtsverpflichtungen anpasst, Ziel juristischer Verfahren werden. Betroffene Firmen riskieren nicht nur Reputationsverluste, sondern auch steigende Finanzierungskosten. Strengere Kreditbedingungen, zum Beispiel geringere Volumina, kürzere Laufzeiten, höhere Zinssätze, verbunden mit sinkendem Eigenkapital und Marktbewertungen verschärfen die Rahmen-Bedingungen. Gerade emissionsintensive Branchen spüren die Folgen am deutlichsten. Über Kredit- und Investitionsportfolios trifft dies indirekt auch Finanzinstitute, die damit verstärkt Klimatransitionsrisiken ausgesetzt sind. Folgen Gerichte und Regierungen der Rechtsauffassung des IGH-Gutachtens, ergibt sich hieraus ein unmittelbarer Druck, Kredit- und Investitionsentscheidungen an Klima- und ESG-Kriterien auszurichten und Klimarisiken aktiver zu managen. Eine Studie der EZB aus 2025 zeigt, dass Unternehmen, die von klimabezogenen Klagen oder ungünstigen Gerichtsentscheidungen betroffen sind, im Durchschnitt einen Rückgang der Aktienrenditen um 0,4 Prozent sowie um 3,9 Prozentpunkte höhere Kreditspreads verzeichnen als Firmen ohne rechtliche Risiken. Das heißt, Marktteilnehmer und Finanzinstitute preisen Klimarechtsrisiken bereits heute in ihre Kreditvergabe und Risikobemessung ein. Ein Trend, den das IGH-Gutachten weiter verstärken dürfte.
Neue Regeln, erste Strafen – Aufseher setzen Rahmen
Seit dem Pariser Klimaabkommen arbeiten die europäischen Behörden daran, ein weitreichendes Regelwerk für nachhaltige Finanzmärkte zu etablieren. Banken sind bereits verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken zu beachten, transparent zu machen und eine nachhaltige Wirtschaft zu fördern. So schreibt zum Beispiel die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) vor, dass große Institute die negativen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Umwelt und Gesellschaft transparent machen müssen. Damit sollen Kapitalflüsse in nachhaltige Anlagen und Wirtschaftstätigkeiten gelenkt werden.
Recherchen von Correctiv und Finanztip zeigen, dass Fondsanbieter in Deutschland mindestens 150 Milliarden Euro in vermeintlich ‚nachhaltigen‘ Fonds und ETFs verwalten. Nach einer im August 2024 veröffentlichten Leitlinie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) gelten Begriffe wie ‚Klima‘ oder ‚grün‘ häufig als irreführend oder zu unbestimmt. Infolgedessen wurde u. A. aus dem ‚Allianz Green Futures‘ der ‚Allianz Multi Asset Future‘.
Das IGH-Gutachten liefert nun Aufsehern ein völkerrechtliches Fundament, um von Banken eine stringente Einhaltung regulatorischer Vorgaben, insbesondere die Integration von Klima- und Umweltrisiken zu verlangen, und Lippenbekenntnisse entsprechend zu sanktionieren. Nach der neuen Leitlinie der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zum Management von ESG-Risiken sind große Finanzinstitute bereits verpflichtet, diese Vorgaben ab Januar 2026 umzusetzen. Zudem arbeitet die EBA an einer Überarbeitung der Kapitalanforderungen. ESG-Risiken sollen künftig systematisch in Handelsbuch, Sicherheitenbewertungen, Kreditrisikomodelle und Stresstests einfließen. EU-Vorschriften verpflichten Banken ESG-Risiken zu bewerten und in ihren Kapitalpuffern abzubilden. Bei Verstößen kann die EZB tägliche Strafzahlungen von bis zu fünf Prozent des Tagesumsatzes verhängen.
Festigung von Sustainable Finance im Rechtsrahmen
Nur wenige Tage nach dem IGH-Gutachten hat der EZB-Rat verkündet, den Sicherheitenrahmen („collateral framework“) des Eurosystems, der unter anderem Staats- und Unternehmensanleihen und Kreditforderungen umfasst, um einen „Klimafaktor“ zu erweitern. Dieser soll den Wert von marktfähigen Vermögenswerten, die als Sicherheit bei Refinanzierungsgeschäften hinterlegt werden, abhängig von ihrer Exponierung gegenüber klimabezogenen Transitionsrisiken reduzieren.
Erste Fälle demonstrieren die Ernsthaftigkeit von Aufsichtsbehörden. Die EZB bereitet eine periodische Strafzahlung gegen die zweitgrößte französische Bank Crédit Agricole vor, da die Bank versäumt hatte, das (Klima-)Risikomanagement in ihr Geschäft einzugliedern. Crédit Agricole ficht diese Entscheidung an.
Mit der SFDR, der Taxonomie-Verordnung und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) existieren bereits europaweit verbindliche Vorgaben für Transparenz und Nachhaltigkeitsberichte. In Deutschland ergänzt die Bafin diese Regelungen mit eigenen Vorgaben, etwa dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Zusammengenommen bilden sie den regulatorischen Rahmen, an dem Finanzinstitute künftig gemessen werden. Verstärkt wird dieser nun durch das IGH-Gutachten, das Klimaschutz zur völkerrechtlichen Pflicht erhebt, Staaten zum Handeln anhält und Aufsehern sowie Gerichten zusätzliche rechtliche Schärfe verleiht.
Damit festigt sich Sustainable Finance weiter im Kern des aufsichtsrechtlichen und regulatorischen Rahmens europäischer Banken. Für Finanzinstitute in Deutschland und der EU lautet die Botschaft klar: Portfolios, Prozesse und Kommunikation müssen dem neuen Rechtsrahmen standhalten – und zwar sofort.
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