Neuer Anlauf für bekannte Forderung : Bundesstiftung für Prävention und Gesundheit
Es wird viel in die Behandlung, aber zu wenig in die Vermeidung von Krankheiten investiert. Eine Bundesstiftung für Prävention und Gesundheit könnte hier ansetzen - koordinieren und operativ gestalten. Thomas Schlegel, Kanzlei für Gesundheitsrecht, Dennis Ostwald, WifOR Institute, und Albrecht Kloepfer, iX-Institut für Gesundheitssystem-Entwicklung, erläutern ihren Vorschlag.
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Seit Jahren ist unstrittig, dass Prävention im deutschen Gesundheitssystem zu kurz kommt. Die politischen Sonntagsreden betonen zwar ihre Bedeutung – doch im operativen Alltag bleibt sie hinter der dominierenden Versorgungs- und Finanzlogik unseres traditionell „reparator-orientierten“ Systems zurück. Die Konsequenz: Deutschland investiert viel in die Behandlung von Krankheiten, aber vergleichsweise wenig in deren Vermeidung. Der Vorschlag zur Gründung einer Bundesstiftung für Prävention und Gesundheit nimmt diese Schieflage zum Ausgangspunkt: ein ressortübergreifendes, öffentlich-rechtliches Dach, das Prävention nicht nur koordinieren, sondern selbst operativ gestalten soll. Die Bundesstiftung für Prävention und Gesundheit hat mit anderen Worten zum Ziel, unser Krankheitsversorgungssystem durch ein präventiv ausgerichtetes, echtes Gesundheitssystem wirkungsvoll zu flankieren und zu entlasten.
Dabei kann eine Bundesstiftung, also auch die Bundesstiftung für Prävention und Gesundheit, durch ein einfaches Errichtungsgesetz ins Leben gerufen werden. Dies ist, wie das Beispiel „Bundesstiftung Frühe Hilfen“ zeigt, ohne größeren politischen und juristischen Aufwand auf wenigen Seiten möglich. Die Bundesstiftung für Prävention und Gesundheit verfügt über einen zwingend ressortübergreifenden Stiftungsrat, über ein gesellschaftlich breit verankertes Kuratorium (inklusive Wirtschaftsvertretern und Förderern der Stiftung) sowie einen Vorstand und eine im Idealfall beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angesiedelte Geschäftsstelle. Diese Struktur ermöglicht eine Förderung der Stiftung und ihrer Einzelprojekte auch durch gemeinnützige und private Dritte mit Finanz- und Sachmitteln als Kooperationspartner. Damit können – ähnlich wie bei den „Frühen Hilfen“ (einer Bundesstiftung des Familienministeriums) – auf Projektbasis oder im Rahmen einer Dauerfinanzierung unterschiedliche Kampagnen und Adressatenkreise zur Vermeidung und im Umgang mit „Volkskrankheiten“ (Adipositas, Impfen, Herz-Kreislauf, COPD, Diabetes, mentale Erkrankungen etc.) mit operativen Mitteln ausgestattet werden – zum Beispiel Kommunen, Kindergärten/Lehreinrichtungen, Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD), Arbeitgeber, Bürger sowie Patienten.
Außerdem sollte die Bundesstiftung für Prävention und Gesundheit auch die enge Zusammenarbeit mit dem ÖGD ermöglichen. Sie könnte damit einen wertvollen Beitrag für epidemiologisch dringend benötigte präventionsbezogene Register- und Gesundheitsdaten leisten.
Ein System, das erst reagiert, wenn Menschen krank sind
Obwohl das Präventionsgesetz 2015 als Meilenstein gefeiert wurde, blieb die Wirkung begrenzt. Die Verantwortung liegt weiterhin weitestgehend bei den Krankenkassen. Prävention unterliegt damit im Kern dem Kassenwettbewerb und wird darüber hinaus innerhalb eines Systems implementiert, das wirtschaftlich erst aktiv wird, wenn aus Versicherten Patienten geworden sind. Mit dem anderen Ansatz der Bundesstiftung für Prävention und Gesundheit brauchen die Präventionsansätze der Krankenkassen nicht für obsolet erklärt zu werden. Doch dass Prävention nicht allein in der GKV verankert werden kann, ist inzwischen politischer Konsens. Dennoch fehlt nach wie vor eine operative Instanz, die Länder, Kommunen, Zivilgesellschaft und weitere Ressorts dauerhaft koordiniert und für eigene Präventionsansätze befähigt.
Wir verweisen daher mit unseren Ansätzen auf eine grundlegende systemische Schieflage: Gesundheit „rechnet“ sich im deutschen System erst, wenn Menschen krank werden. Ökonomische Vorteile von Prävention tauchen in den bestehenden Finanzierungslogiken praktisch nicht auf. Dabei sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: Das Wirtschaftsforschungsinstitut WifOR beziffert allein die Produktivitätsverluste durch vorzeitige Todesfälle aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Jahr 2019 auf 23,4 Milliarden Euro. Krankenhaus- und Reha-bedingte Ausfälle verursachten weitere 1,1 Milliarden Euro. Ähnliche Befunde gelten für Muskel-Skelett- oder chronische Atemwegserkrankungen. Diese Zahlen stehen exemplarisch für die großen Volkskrankheiten und sie machen deutlich, wie dringend ein neuer institutioneller Ansatz gebraucht wird – auch und gerade aus volkswirtschaftlicher Sicht. Abgesehen davon, dass bereits jetzt der kontinuierlich anwachsende Fachkräftemangel uns in wachsendem Maße vor Versorgungsherausforderungen stellen wird.
Was die Stiftung leisten soll
Die vorgeschlagene Bundesstiftung soll eine öffentlich-rechtliche, ressortübergreifende Plattform bilden – mit klarer Mandatierung durch den Bund, aber offen für Kooperationen mit Ländern, Kommunen, NGOs und der Privatwirtschaft. Ihr Kernziel: Prävention aus dem engen Korsett des SGB V befreien und wirksam in genau jenen Lebenswelten verankern, in denen gesundheitliches Verhalten entsteht: in Schulen, Kommunen, Betrieben und im öffentlichen Raum. Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen und politischen Partnern entwickelt die Bundesstiftung für Prävention und Gesundheit konkrete, operativ wirksame Kampagnen und Projekte, etwa zu Impfungen, Früherkennung oder Bewegungsförderung. Zugleich könnte sie auch Finanzierungsgrundlage für offensichtliche, aber bislang nicht eingelöste Strukturdefizite sein – beispielsweise durch die im Idealfall flächendeckende Finanzierung von Schulgesundheitsfachkräften.
Wichtig ist uns dabei der Gedanke einer „Health in all Policies“. Spätestens aus dieser Perspektive wird deutlich, dass Prävention nicht allein aus dem Gesundheitsressort heraus gedacht und organisiert werden kann. Verkehr, Arbeitswelt, Umwelt, Bildung und andere Ressorts müssen eingebunden werden und einem intersektoralen Ansatz folgen.
Auch die Finanzierung kann einem intersektoralen Ansatz folgen: Denkbar wäre es beispielsweise, die Industrie über entsprechende PPP-Ansätze in Modelle einer Matching-Finanzierung aus Privatwirtschaft, Bund und Ländern einzubinden, um auf diese Weise auch die gesamtwirtschaftlichen Aspekte von Prävention zu adressieren. Nachgedacht werden könnte auch über eine Sockelfinanzierung der Bundesstiftung über eine (im Idealfall freiwillige) zweckgebundene Abgabe auf gesundheitsschädigende Konsumgüter wie Alkohol, Nikotin und Zucker. Zahlen zu deren volks- und gesundheitswirtschaftlichen Folgekosten liegen in reichem Maße vor.
Fazit: Die Bundesstiftung als Baustein für eine überfällige Neuorientierung
Wir verstehen unseren Vorschlag nicht als Allheilmittel. Doch er könnte ein entscheidender Baustein sein, um die vielfach beschriebenen strukturellen Lücken zwischen Gesundheitsförderung, Politik und Alltagswelten zu schließen. Die Stiftung würde Prävention dauerhaft institutionalisieren – und aus der Projektlogik in eine langfristige gesamtgesellschaftliche Aufgabe überführen.
Aus unserer Sicht ist es an der Zeit, die stehende Rede von „einem der besten Gesundheitssystemen der Welt“ zu relativieren. Nicht, dass dies grundsätzlich aus der Perspektive der Krankheitsbehandlung nicht mehr so wäre, aber der beständige Fokus auf die Erfolge unseres Systems verstellt mehr und mehr den Blick dafür, was in wachsendem Maße eben auch nicht gut läuft und wo tatsächlich fundamental umgesteuert werden müsste. Der Bereich Prävention gehört – trotz vielfacher Bemühungen in entsprechenden Räten und Arbeitskreisen und den Präventionsverpflichtungen der Krankenkassen – seit Jahren zentral zu diesen nur unzureichend beackerten Feldern.
Wenn Deutschland also den Anspruch eines leistungsfähigen Gesundheitssystems ernst nimmt, muss Prävention künftig eine deutlich stärkere Rolle spielen. Die hier skizzierte Bundesstiftung für Prävention und Gesundheit könnte für eine solchen Umsteuerung ein zentraler Baustein sein. Sie wird daher unserer Gesundheitspolitik in Zeiten eines erkennbar kollabierenden Reparaturbetriebs der Versorgung dringend zu Umsetzung empfohlen.
Prof. Dr. Thomas Schlegel ist Medizinjurist bei der Kanzlei für Gesundheitsrecht.
Prof. Dr. Dennis Ostwald ist Gründer und CEO des WifOR Instituts.
Dr. Albrecht Kloepfer ist Gründer iX-Instituts für Gesundheitssystem-Entwicklung.
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