Vom Gesetz zur Praxis : Was das GeDIG von der Verwaltungsdigitalisierung lernen kann

Felix Pickhardt
Felix Pickhardt ist Senior Consultant Public Health bei der init AG. Foto: init AG

Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen ist im parlamentarischen Verfahren angekommen. Ob ePA, eÜberweisung und Co. den Alltag tatsächlich verbessern, entscheidet sich jedoch nicht allein im Gesetz, sondern an ihrer Umsetzung, schreibt Felix Pickhardt von der init AG. Dafür müssen Gesundheitsdaten über Sektor- und Systemgrenzen hinweg interoperabel fließen. Diese Voraussetzung sollte die weitere Debatte bestimmen.

von Felix Pickhardt, init AG

veröffentlicht am

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen

Mit bestehendem Konto anmelden

Mit dem Kabinettsbeschluss ist das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) im parlamentarischen Verfahren angekommen. Der Entwurf zielt darauf, Gesundheitsdaten, digitale Anwendungen und Versorgungsprozesse so weiterzuentwickeln, dass daraus ein echter Nutzen für Versicherte, Leistungserbringer, Forschung und Versorgungssteuerung entsteht. Aber ob die ePA und neue Rechte an Gesundheitsdaten im Versorgungsalltag tatsächlich funktionieren, entscheidet sich nicht im Gesetzblatt, sondern in der Qualität ihrer Umsetzung.

Die Debatte greift zu kurz

Das GeDIG wird häufig entlang einzelner Diskussionspunkte gelesen: bei den erweiterten Möglichkeiten der Krankenkassen zur Datennutzung, beim digitalen Zugang zur Versorgung oder bei der Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten. Diese Debatten sind berechtigt, greifen aber zu kurz, wenn sie die technische und organisatorische Grundbedingung des Erfolgs ausblenden: Interoperabilität.

Digitale Anwendungen wie die eÜberweisung oder die digitale Impfdokumentation entfalten ihren Nutzen nicht dadurch, dass sie als Einzelfunktion existieren, sondern erst wenn sie Ende-zu-Ende gedacht und umgesetzt werden: von verständlicher Nutzerführung über standardisierte Datenmodelle und klare Schnittstellen bis zur stabilen Integration in Primärsysteme und Betrieb.

Genau darin liegt der eigentliche Hebel des GeDIG. Der Entwurf adressiert dies ausdrücklich, indem er Leistungserbringer zur interoperablen Vorhaltung von Daten verpflichtet, Hersteller stärker in die Verantwortung nimmt und die Interoperabilitäts- und Steuerungsrolle der Gematik ausbaut. Diese Punkte sollten im parlamentarischen Verfahren stärker in den Mittelpunkt rücken.

Was die Verwaltungsdigitalisierung lehrt

Erfolgreich wird Digitalisierung nicht durch die Einführung einzelner Anwendungen, sondern durch das Zusammenspiel aus Standards, Governance, Nutzerführung und Betrieb. Genau deshalb lohnt sich ein Vergleich. In der Verwaltungsdigitalisierung hat sich vielfach gezeigt: Es reicht nicht, digitale Leistungen oder Datenflüsse isoliert zu betrachten. Entscheidend ist, wie Schnittstellen verbindlich gemacht, Verantwortlichkeiten geklärt, Versionen gesteuert und Prozesse aus Sicht der Nutzenden zusammengeführt werden. Diese Logik lässt sich auf das Gesundheitswesen übertragen.

Ein konkretes Beispiel ist der im GeDIG vorgesehene digitale Versorgungseinstieg. Eine Patientin startet in ihrer ePA-App mit einer strukturierten Ersteinschätzung. Die Angaben werden strukturiert und semantisch eindeutig erfasst. Auf dieser Grundlage erfolgt die Steuerung in die passende Versorgungsebene, gegebenenfalls ergänzt um Terminvermittlung und eÜberweisung.

In der weiterbehandelnden Praxis oder Klinik liegen die relevanten Informationen bereits strukturiert vor. Nach der Behandlung fließen Befunde, Medikationsänderungen und Folgeempfehlungen interoperabel in die ePA zurück. Der Nutzen für Patientin und Leistungserbringer ist konkret: keine Mehrfacheingaben, weniger Medienbrüche und Informationsverlust an Sektorgrenzen.

Zwei zentrale Anschlussnutzungen

An diesem Punkt verzweigt sich die Patientenreise in zwei für das GeDIG zentrale Anschlussnutzungen. Zum einen kann eine rechtssichere Sekundärnutzung nach den Vorgaben des europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) ansetzen. Wenn die Daten interoperabel, vergleichbar und mit klaren Rechten versehen vorliegen, können sie für Forschung, Qualitätsverbesserung und Versorgungssteuerung genutzt werden.

Die GeDIG-Forschungskennziffer kann dabei eine ähnliche Ordnungsfunktion erfüllen wie die Steuer-ID im Verwaltungskontext. Solche Schlüssel funktionieren jedoch nur mit klarer Zweckbindung, Datensparsamkeit, Governance und Transparenz. Auch das geplante Register für Betroffenenrechte kann von der Verwaltung lernen: vom Datenschutzcockpit als transparente Übersicht darüber, welche Behörde wann und zu welchem Zweck personenbezogene Daten genutzt oder ausgetauscht hat.

Zum anderen kann die Krankenkasse auf Basis zulässiger und transparenter Datennutzung präventiv tätig werden – etwa indem sie bei erkannten Impflücken, Chronifizierungsrisiken oder ungünstigen Versorgungspfaden gezielt auf passende Angebote hinweist. Beides setzt voraus, dass relevante Daten nicht nur digital vorhanden, sondern über System- und Institutionsgrenzen hinweg anschlussfähig sind. Interoperabilität ist kein Technikdetail, sondern wird zur Voraussetzung für eine bessere Prävention, Versorgung und Forschung.

Was jetzt noch fehlt

Mit dem Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) der Gematik und den Standardisierungsarbeiten von HL7 Deutschland ist dafür inzwischen ein belastbares Grundgerüst vorhanden. Das KIG bündelt Governance, Priorisierung, Wissensplattform und Konformitätsbewertung. Das dort geplante Gutachten zu den Kosten fehlender Interoperabilität ist ein sinnvoller Schritt, um den Nutzen weiterer Vernetzung greifbar zu machen. HL7 Deutschland entwickelt und verbreitet die fachlichen Grundlagen, insbesondere für FHIR-basierte Spezifikationen und Implementierungsleitfäden.

Was weiterhin fehlt, ist die operative Orchestrierung über priorisierte Versorgungsszenarien hinweg. Entscheidend ist, welche Artefakte in welcher Version in welchem Versorgungspfad verbindlich gelten, wie Änderungen gesteuert werden, wie semantische Vorgaben sektorübergreifend konsistent bleiben und wie die praktische Wirksamkeit im Alltag nachgewiesen wird.

Auch hier lohnt ein Blick in die Verwaltungsdigitalisierung. Bisherige Konzepte wie die „Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen“ haben gezeigt, wie Standards strukturiert, bewertet und architektonisch eingeordnet werden können. Mit der Plattform XRepository existiert in der Verwaltungsdigitalisierung eine zentrale Struktur, über die Spezifikationen, Codelisten und Versionen nachvollziehbar und wiederverwendbar bereitgestellt werden. Das Gesundheitswesen muss diese Modelle nicht kopieren. Aber es sollte sich an ihrer Logik orientieren: klare Verbindlichkeit, transparente Versionierung, gemeinsame Artefaktpflege und einfache Nachnutzung.

Interoperabilität ins Zentrum rücken

Das parlamentarische Verfahren sollte daher nicht nur über Zugriffsrechte, Zuständigkeiten und Einzelfunktionen entscheiden. Es sollte klären, wie aus dem vorhandenen Grundgerüst ein wirksamer Betriebsrahmen für Interoperabilität wird, der sektorenübergreifend trägt. Dafür braucht es klare Vorgaben für Verbindlichkeit, Versionierung und Artefaktpflege. Dann wird das GeDIG zum Umsetzungsrahmen für eine Versorgung, die im Alltag einfacher, verständlicher, anschlussfähiger und präventiver funktioniert.

Felix Pickhardt ist Senior Consultant Public Health bei der init AG.

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen

Mit bestehendem Konto anmelden