Kürzungen am Innovationsfonds : Für ein Jahr verkraftbar
Eine Kürzung der Finanzmittel für das Jahr 2026 sei zwar kein leichter Schritt, könne aber – wenn sie wie vorgesehen klar befristet bleibt – als solidarischer Beitrag zur Stabilisierung des Gesamtsystems mitgetragen werden, meint Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die einmalige Absenkung der Fördersumme des Innovationsfonds von 200 Millionen auf 100 Millionen Euro gefährde keine laufenden Projekte.
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Schwierige Zeiten erfordern, dass wir Probleme angehen und bisweilen auch zeitlich befristete Einschränkungen akzeptieren. Und die Zeiten für die gesetzliche Krankenversicherung sind nicht nur schwierig, sondern – ich formuliere es bewusst so – dramatisch. Es besteht ein enormer Handlungsdruck durch die Auswirkungen einer alternden Gesellschaft: wachsender Versorgungsbedarf, weniger Beitragszahlende und zunehmender Fachkräftemangel im Gesundheitswesen. Dazu kommen kostenintensive Mehrausgaben durch neue Medikamente und Therapien. Für die Patientenversorgung können diese Innovationen Hoffnung und Segen bedeuten. In der aktuellen Situation belasten sie jedoch die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich und führen zu steigenden Versicherungsbeiträgen.
Angesichts dieser komplexen Lage ist das vorgeschlagene kleine Sparpaket von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) als schnell wirkendes Mittel nachvollziehbar, um kurzfristig auf die angespannten finanziellen Rahmenbedingungen zu reagieren. Das sage ich als Vorsitzender des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss, der neben den Krankenhäusern und Krankenkassen auch einen zeitlich befristeten Sparbeitrag leisten soll.
Diese Mittelkürzung ist zwar für uns nicht einfach, aber für ein Jahr verkraftbar. Allerdings fordere ich nachdrücklich: Diese Begrenzung der Mittel muss tatsächlich auf die kommenden zwölf Monate beschränkt sein und darf nicht zu einer dauerhaften Verknappung der Gelder führen. Denn der Innovationsfonds hat sich in den letzten Jahren als zentraler Motor für Verbesserungspotenziale in unserem Gesundheitssystem etabliert. Mit Geldern der gesetzlichen Krankenversicherung können Probleme in der Gesundheitsversorgung angegangen und innovative Versorgungskonzepte erprobt, sektorenübergreifende Strukturen weiterentwickelt, Fragen der Versorgungsforschung vorangebracht und die Arbeit an medizinischen Leitlinien unterstützt werden.
Beitrag zur Modernisierung und Zukunftsfähigkeit des Gesundheitssystems
All dies führt zu wichtigen Erkenntnissen und ermöglicht evidenzbasierte Entscheidungen in der Gesundheitsversorgung. Die Projektergebnisse werden an verschiedene Akteure im Gesundheitswesen mit der Bitte zur Umsetzung oder zumindest zur Kenntnisnahme weitergegeben. Stand heute sind etwa 27 Prozent der vom Innovationsausschuss geförderten Projekte in der Umsetzung begriffen. Damit tragen die Gelder des Innovationsfonds und die Arbeit des Innovationsausschusses wesentlich zur Modernisierung und Zukunftsfähigkeit des Gesundheitssystems bei.
Wie wichtig die Förderung von Projekten durch die Gelder des Innovationsfonds seit seiner Einführung 2016 ist, zeigen auch die alarmierenden Aussagen der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sowie die Kritik von Fachgesellschaften und Verbänden an den Mittelkürzungen. Ich möchte Projektteams, Forschende und Akteure in der Versorgung beruhigen: Die einmalige Absenkung der Fördersumme des Innovationsfonds von 200 Millionen auf 100 Millionen Euro gefährdet keine laufenden Projekte.
Durch die bestehenden Finanzierungsregelungen des Fonds werden im Jahr der Förderzusage die kompletten bewilligten Mittel für die gesamte Projektlaufzeit gebucht, so dass bewilligte Projekte ausfinanziert sind. Und: Auch neu bewilligte Projekte können im Jahr 2026 gefördert werden, sowohl im Bereich der neuen Versorgungsformen als auch der Versorgungsforschung. Der Fonds kann im Moment noch auf Rücklagen zurückgreifen: Denn einige Projekte rufen nicht immer das komplett bewilligte Mittelvolumen ab oder werden vorzeitig beendet und schöpfen das Fördervolumen nicht aus. Damit ist der Innovationsausschuss trotz der zeitlich begrenzten Mittelkürzung handlungsfähig und kann Projekte im Jahr 2026 entsprechend ihrer Qualität in einem angemessenen Umfang fördern.
Kein leichter Schritt
Eine Kürzung der Finanzmittel für das Jahr 2026 ist kein leichter Schritt, kann aber – wenn sie wie vorgesehen klar befristet bleibt und die Funktionsfähigkeit des Fonds unangetastet lässt – als solidarischer Beitrag zur Stabilisierung des Gesamtsystems mitgetragen werden. Das Akzeptieren der zeitlich befristeten Mittelkürzung hat für mich viel mit Vertrauen in politisches Handeln und mit Demokratieverständnis zu tun.
Oft genug trifft man gerade im politischen Alltag auf das Phänomen, dass Sparvorschläge immer dann leicht ausgesprochen werden, wenn andere sparen sollen. Der deutsche Politiker Norbert Blüm hatte es sehr treffend formuliert: „Alle wollen den Gürtel enger schnallen, aber jeder fummelt am Gürtel des Nachbarn herum.“ Wenn man den von der Selbstverwaltung gerne als Prinzip hoch gehaltenen Solidaritätsgedanken ernst nimmt, müssen breitere Schultern mehr tragen, nicht nur in Krisen, aber da vor allem. Solidarität darf man nicht nur einfordern, sondern muss sie auch selbst geben, wenn man kann. Das ist eine Frage des Vertrauens und der Glaubwürdigkeit.
Prof. Josef Hecken ist unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und Vorsitzender des Innovationsausschusses beim G-BA.
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