Beiträge auf Kapitaleinkünfte : Gerechter finanzieren und effizienter werden
Immer weniger Menschen finanzieren über ihre Löhne und Gehälter ein immer teurer werdendes Gesundheits- und Pflegesystem. Das könne nicht so weitergehen, meint der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis. Im Streit um die Verbeitragung von Kapitaleinkünften gehe es daher nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie. Zwingend nötig seien substanzielle Freibeträge und Schutzmechanismen für angesparte Altersrücklagen – und auch entschlossene Strukturreformen.
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Der Einbezug von Kapitaleinkünften in die Finanzierung von Gesundheit und Pflege hat einen sehr nüchternen Ausgangspunkt: Unser System ist historisch fast vollständig auf Arbeitseinkommen aufgebaut, während sich die Einkommensrealität der Gesellschaft deutlich verändert hat. Immer weniger Menschen finanzieren über ihre Löhne und Gehälter ein System, dessen Ausgaben durch Demografie, medizinischen Fortschritt und steigende Pflegebedarfe wachsen. Gleichzeitig nimmt der Anteil der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu, der nicht aus Arbeit, sondern aus Kapitalerträgen stammt. Diese Schieflage führt dazu, dass Beschäftigte und Arbeitgeber über steigende Beitragssätze immer stärker belastet werden – mit negativen Folgen für Kaufkraft, Beschäftigung und Akzeptanz des Sozialstaats.
Der Gedanke, Kapitaleinkünfte einzubeziehen, ist deshalb kein ideologisches Umverteilungsprojekt, sondern ein Finanzierungsansatz: Die Beitragsbasis soll verbreitert werden, damit Arbeit entlastet und Leistungen stabilisiert werden können. Entscheidend ist dabei, dass es nicht um den Zugriff auf bestehendes Vermögen, Erspartes oder Rücklagen geht, sondern ausschließlich um laufende Einkommen – also um Erträge, die in einem bestimmten Jahr tatsächlich zufließen, etwa Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen. Dieser Unterschied ist zentral, wird in der öffentlichen Debatte aber häufig verwischt.
Ohne Freibeträge nicht vertretbar
Gleichzeitig ist klar: Ob ein solcher Ansatz gerecht oder politisch fatal wird, entscheidet sich vollständig an der Ausgestaltung. Ohne substanzielle Freibeträge und Schutzmechanismen wäre ein Einbezug von Kapitaleinkünften weder sozial noch politisch vertretbar. Insbesondere private Altersvorsorge, betriebliche Vorsorge und langfristige Rücklagen müssen geschützt werden, weil sie keine frei verfügbare Leistungsfähigkeit darstellen, sondern Ergebnis individueller Vorsorgeentscheidungen. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen, die über Jahre Eigenverantwortung übernommen haben und keine Möglichkeiten zur steuerlichen Gestaltung besitzen, dürfen nicht stärker belastet werden als sehr Vermögende.
Der oft zitierte Passus „ab dem ersten Euro“ ist in diesem Zusammenhang kein fertiges Belastungskonzept, sondern beschreibt lediglich die Systematik: Keine Einkommensart soll von vornherein ausgenommen sein, um Schlupflöcher zu vermeiden. Das bedeutet nicht, dass tatsächlich jede Person ab dem ersten Euro real zahlen würde. Freibeträge, Staffelungen und Differenzierungen sind zwingender Bestandteil jeder seriösen Umsetzung – andernfalls würde das Modell genau jene treffen, die weder ausweichen noch gestalten können.
Politisch ehrlich betrachtet gibt es nur drei Alternativen, wenn Kapitaleinkünfte vollständig außen vor bleiben: weiter steigende Beiträge auf Arbeit, Leistungskürzungen in Gesundheit und Pflege oder immer höhere Steuerzuschüsse aus einem ohnehin stark belasteten Bundeshaushalt. Der Einbezug von Kapitaleinkünften ist daher kein Selbstzweck, sondern der Versuch, diese Optionen zu vermeiden. Die eigentliche Streitfrage ist nicht das Ob, sondern das Wie: ab welcher Höhe, mit welchen Freibeträgen, für welche Einkommensarten und mit welcher konkreten Entlastung für Beschäftigte im Gegenzug. Am Ende gilt: Der Einbezug von Kapitaleinkünften kann nur dann sinnvoll sein, wenn er Arbeit spürbar entlastet, Altersvorsorge schützt, mittlere Einkommen nicht überfordert und hohe Leistungsfähigkeit tatsächlich erreicht. Alles andere würde Vertrauen zerstören – und genau das darf sich eine sozialdemokratische Reform nicht leisten.
Plädoyer für ein „Sowohl-als-auch“
Als entschiedene Reformer entbindet uns die Debatte über eine gerechtere Finanzierung ausdrücklich nicht von der Pflicht, die erheblichen Wirtschaftlichkeits- und Effizienzreserven im Gesundheitssystem konsequent zu heben. Im Gegenteil: Beides gehört untrennbar zusammen. Mit der Krankenhausreform haben wir strukturelle Fehlanreize korrigiert und Qualität stärker in den Mittelpunkt gerückt; die anstehende Notfallreform sowie der Aufbau eines leistungsfähigen Primärversorgungssystems setzen diesen Weg fort.
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode haben wir in der Ampelkoalition tiefgreifende Reformen auf den Weg gebracht, um Über- und Unterversorgung abzubauen, Versorgungsstrukturen neu zu ordnen und Mittel zielgerichteter einzusetzen. Das System ist an vielen Stellen historisch gewachsen, aber nicht optimal aufgestellt – und genau deshalb müssen wir Ausgabentreiber dämpfen, Doppelstrukturen reduzieren und Qualität vor Quantität stellen.
Das ist kein Widerspruch zur Finanzierungsdebatte, sondern Voraussetzung für ihre Glaubwürdigkeit. Ich bin ein klarer Vertreter des „Sowohl-als-auch“: Wir werden die Strukturreformen entschlossen weiter vorantreiben und zugleich die Finanzierungsbasis gerechter und langfristig tragfähig aufstellen. Wer nur über Einnahmen spricht, greift zu kurz – wer nur über Effizienz spricht, ebenso. Nachhaltige Stabilität erreichen wir nur, wenn wir beides verantwortungsvoll miteinander verbinden.
Christos Pantazis ist gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
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