Impfabfrage : Impfouting nur mit Einwilligung?

Mathias Bradler
Mathias Bradler ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Tholen, Bradler & Kollegen Foto: privat

Dürfen Arbeitgeber Informationen über den Impfstatus ihrer Beschäftigten veröffentlichen? In Thüringen hat ein solcher Fall für Furore gesorgt. Hintergrund war der Wunsch, Geimpfte im Pausenraum des Betriebs von einer Maskenpflicht befreien zu können.

von Mathias Bradler

veröffentlicht am

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