Sektorenübergreifende Versorgung : Mehr Ambulantisierung wagen
Die deutsche Krankenhausversorgung steht vor einem grundlegenden Umbruch. Steigende Gesundheitsausgaben, Fachkräftemangel, demografischer Wandel und strukturelle Unterschiede zwischen urbanen und ländlichen Regionen stellen das bisherige System vor große Herausforderungen. Im europäischen und weltweiten Vergleich gehört Deutschland beim Thema Ambulantisierung zu den Schlusslichtern.
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Bedarf und Potenzial der Ambulantisierung sind unbestritten hoch. Entlastung und Einsparungen werden vor allem bei Personal und Ressourcen erwartet. Die Einführung von sektorgleichen Vergütungsmodellen, sogenannten Hybrid-DRGs, stellt einen zentralen Baustein der Krankenhausreform dar. Ihr Ziel ist es, die Ambulantisierung medizinischer Leistungen durch ein einheitliches Finanzierungssystem zu fördern, und zwar unabhängig davon, ob die Leistung im Krankenhaus oder in einer vertragsärztlichen Praxis erbracht wird.
Die neue Bundesregierung hat auf diese Entwicklungen mit einer umfassenden Krankenhausreform reagiert, die sich auf eine qualitative, bedarfsgerechte und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähige Krankenhauslandschaft konzentriert. Zentrale Stellschrauben dieser Reform sind die stärkere Ambulantisierung medizinischer Leistungen sowie die Einführung neuer sektorenübergreifender Finanzierungsmodelle, insbesondere der sogenannten Hybrid-DRGs. Die Hoffnung: Bei konsequenter Umsetzung von Fallvermeidung und Hybrid-DRGs sollen in den kommenden Jahren bis zu zwei Millionen Fälle eingespart werden. Das Krankenhausreformgesetz (KHVVG) setzt auf einen forcierten Ausbau des Hybrid-DRG-Bereichs und gibt dafür ehrgeizige Zielgrößen von bis zu zwei Millionen Fällen ab 2030 vor, die zukünftig ambulant statt stationär versorgt werden sollen
Megatrend in der gesundheitlichen Versorgung
Die sektorenübergreifende Fallpauschalen (Hybrid-DRGs) stehen für das politische und wirtschaftliche Ziel, sektorale Grenzen zu überwinden und somit Effizienz und Zusammenarbeit zu fördern und die Möglichkeit zu bieten, die Versorgung flexibler zu gestalten und die Ressourcen effizienter zu nutzen. Mit den Hybrid-DRGs geht die Krankenhausreform nun einen entscheidenden Schritt weiter. Sie sollen die starre Trennung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung aufbrechen und eine gemeinsame Vergütung für bestimmte medizinische Leistungen schaffen, und zwar unabhängig davon, ob diese ambulant oder stationär erbracht werden.
Damit wird nicht nur die bisherige Sektorengrenze zwischen Krankenhaus und Vertragsarztpraxis infrage gestellt, sondern auch ein Anreizsystem geschaffen, das stärker auf medizinische Notwendigkeit, Versorgungsqualität und Ressourceneffizienz abzielt. Durch eine einheitliche Vergütung sollen Fehlanreize vermieden werden, die bislang zur unnötigen Stationarisierung führten. Gleichzeitig eröffnen Hybrid-DRGs die Chance, Versorgungsstrukturen flexibler zu gestalten, Ressourcen gezielter einzusetzen und die Behandlungsqualität zu verbessern.
2026 kommt es zu einer Ausweitung der Hybrid-DRGs, die zu einer Veränderung der bisherigen Vergütungs- und Versorgungslogik führt. Betroffen sind vor allem Fachgebiete wie die interventionelle Kardiologie, Gefäßmedizin (Radiologie, Angiologie, Gefäßchirurgie), Allgemein- und Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie / Orthopädie und die onkologische Diagnostik. Für diese gilt in Zukunft stärker denn je „ambulant vor stationär“, sofern die medizinische Eignung und kurze Verweildauer gegeben und keine Kriterien vorhanden sind, die gegen eine Eingruppierung in einer Hybrid-DRG sprechen.
Offene Fragen und Antworten
Etliche Fragen kommen mit der Reform auf. Führt die Einführung von Hybrid-DRGs tatsächlich zu einer besseren Versorgungsqualität oder bringt sie zusätzliche Bürokratie, komplexe Abrechnungslogiken und neue Unklarheiten in der Verantwortungsverteilung mit sich? Die Krankenhäuser kritisieren zu Recht, dass die bislang stark pauschalierten Hybrid-DRG-Vergütungen zu Anreizen für die vertragsärztliche Seite führen, sich auf leichtere Fälle zu konzentrieren, und dass schwerere Fälle im Krankenhaussektor bleiben, für die dann die Vergütung häufig nicht die Kosten deckt.
Der Konflikt lässt sich lösen, wenn man das Vergütungssystem nachbessert und eine stärkere Differenzierung zulässt, die sich nicht an Sektoren, sondern an Patientenmerkmalen und dem Behandlungskontext orientiert. Noch ist unklar, wie hoch die Vorhaltepauschalen ausfallen, bevor Erlöse durch die Hybrid-DRGs wegbrechen. Die Hybrid-DGRs führen heute kurzfristig zu Erlösverschiebungen in den ambulanten Sektor, während die Vorhaltefinanzierung noch nicht flächendeckend implementiert ist. Damit droht eine kalte Entfinanzierung kleinerer und mittlerer Häuser.
Versorgungspfade abbilden, Nachsorge sicherstellen
Wie lässt sich das Ambulantisierungspotenzial fair erschließen? Erstens geht es darum, die sektorengleiche Vergütung weiterzuentwickeln, um Fehlanreize zu vermeiden. Hierzu kann eine stärker an unterschiedlichen Patientenmerkmalen und Behandlungskontexten orientierte Differenzierung beitragen. Zweitens müssen ambulante Versorgungspfade und -strukturen umfassender abgebildet werden, insbesondere im Hinblick auf (häusliche) Nachsorge und Patientenmobilität in ländlichen Regionen mit alternder Bevölkerung.
Die Umsetzung der Ambulantisierung wird daher neue Kooperationsmodelle zwischen Kliniken, niedergelassenen Ärzten und anderen Versorgungsträgern erfordern. Um die Versorgung trotz geringerer Bevölkerungsdichte wohnortnah sicherzustellen, braucht es eine stabile und digitale Infrastruktur und flexible Planungsmodelle. Ambulantisierung wird zum strategischen Ziel einer neuen Versorgungspolitik. Die Hybrid-DRGs sind dabei nicht nur ein technisches Vergütungsinstrument, sondern ein wichtiger Baustein zu einem neuen Verständnis integrierter Versorgung.
Dr. Daniel Dettling ist Geschäftsführer Gesundheitsstadt Berlin, Jürgen Möller ist Geschäftsführer der PVS Berlin-Brandenburg-Hamburg.
Der Beitrag basiert auf dem Trendpaper „Mehr Ambulantisierung wagen! Ein Neustart für die sektorenübergreifende Versorgung von morgen“, das zum Neuen Qualitätskongress Gesundheit heute veröffentlicht werden soll.
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