Warkens Reformpläne : Noch mehr Pflegebedürftige auf die Warteliste?
Das PNOG wäre die Gelegenheit, den Wettbewerbsnachteil der Heimpflege gegenüber der Krankenpflege zu beseitigen, meint bpa-Präsident Bernd Meurer. Stattdessen geschehe das Gegenteil: Durch die geplanten Gehaltsbegrenzungen in der Langzeitpflege öffne sich die Schere zwischen den konkurrierenden Sektoren weiter. Dass immer mehr Pflegekräfte in die Krankenhäuser abwandern, könne sich das Land aber nicht leisten. Schon jetzt suchten viele Betroffene vergeblich nach Pflegeplätzen.
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) die Pflegeversicherung stabilisieren. Das ist ein ehrenwertes Ziel. Aber das Gesetz hat eine Nebenwirkung, die in Berlin offenbar niemanden beunruhigt: Es treibt Pflegekräfte aus der Langzeitpflege in die Krankenhäuser. Und das in einem Moment, in dem die Langzeitpflege keinerlei Kapazitäten hat, sich diesen Aderlass zu leisten. Die Babyboomer kommen erst noch – erst als in Rente gehende Pflegefachkräfte und etwas später selbst als Pflegebedürftige. Diese Entwicklung trifft die Langzeitpflege also in zwei schmerzhaften Wellen – während mehr und mehr Pflegebedürftige versorgt werden müssen.
Die Zahlen sind bekannt, werden aber viel zu selten zusammen gedacht. In den letzten Jahren haben die Krankenhäuser mehr als 60.000 Pflegestellen zusätzlich besetzt. Allein zwischen 2023 und 2024 ist die Zahl der Pflegekräfte im Krankenhaus laut dem Fachkräftemonitoring 2026 der Deutschen Krankenhausgesellschaft um mehr als 25.000 gestiegen. Dabei stellen die Krankenhäuser auch immer mehr Altenpflegekräfte ein, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) belegt. Laut einer Studie stieg die Zahl der ausgebildeten Altenpflegekräfte in den Kliniken von 2019 bis 2023 um das 2,5-fache.
Gehaltsschere öffnet sich weiter
Diese Entwicklung ist nicht zufällig, sondern eine direkte Folge davon, dass die Pflegekosten aus dem DRG-System herausgenommen wurden. Das war eine politische Entscheidung mit einer vorhersehbaren Konsequenz: Wer den Krankenhäusern erlaubt, Pflegestellen ohne Budgetdeckel zu finanzieren, der schafft einen Sog. Und dieser Sog zieht Pflegekräfte auch aus der Langzeitpflege ab.
Natürlich, ein Teil kommt auch aus dem Ausland, und das ist gut so. Aber angesichts von teils 500 Tage dauernden Anerkennungsverfahren ist der große Aufwuchs an Pflegekräften in den Krankenhäusern allein damit nicht zu erklären.
Jetzt kommen das PNOG und das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz obendrauf und verschärfen die Situation. Das Zusammenspiel von Gehaltsbegrenzungen in der Langzeitpflege – durch das PNOG und das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – und den Ausnahmen für die Krankenhäuser im Krankenhausentgeltgesetz lässt die Gehaltsschere zwischen Langzeit- und Akutpflege weiter aufgehen.
Kliniken mit strukturellem Wettbewerbsvorteil
Der Mechanismus dahinter ist komplex, aber im Kern simpel. Die Grundlohnsummenentwicklung im SGB V gilt für die ambulante Langzeitpflege: Sie begrenzt, wie stark die Refinanzierung von Lohnsteigerungen wachsen darf. Die Krankenhäuser hingegen haben ein eigenes System im Krankenhausfinanzierungsgesetz und können sich zum Beispiel zur Einhaltung von Personalvorgaben höhere Lohnsteigerungen refinanzieren lassen. Das ist kein bürokratisches Versehen. Das ist ein struktureller Wettbewerbsvorteil – zulasten der Langzeitpflege. Und mit dem PNOG wird dieser Vorteil noch weiter zementiert.
Man könnte das als internes Regulierungsdetail abtun, wenn die Zeit eine andere wäre. Aber sie ist es nicht. In den nächsten Jahren werden rund 20 Prozent aller Pflegekräfte in den Ruhestand gehen. Die Babyboomer verlassen den Arbeitsmarkt – und das nicht nur als Rentnerinnen und Rentner, die bald Pflege brauchen, sondern auch als erfahrene Pflegefachkräfte, die die Pflege leisten. Beides gleichzeitig. Auf der einen Seite eine stark wachsende Zahl von Pflegebedürftigen, auf der anderen Seite ein dramatisch schrumpfendes Fachkräftereservoir. Wer jetzt strukturell dafür sorgt, dass Pflegekräfte die Langzeitpflege verlassen, handelt grob fahrlässig.
Politik in der Verantwortung
Es geht hier nicht um eine Konkurrenz zwischen Langzeitpflege und Krankenhaus – beide brauchen gutes Personal, beide leisten Unverzichtbares. Es geht um faire Rahmenbedingungen. Es ist Gift für die generelle pflegerische Versorgung, wenn Kliniken in einem Vollkaskosystem ungezügelten Stellenaufbau betreiben können.
Die Verantwortung dabei liegt aber bei der Politik. Wer ein System baut, in dem Krankenhäuser strukturell mehr zahlen können als Pflegeheime und ambulante Dienste, der muss sich nicht wundern, wenn das Personal wandert. Der befördert es aktiv. Und der trägt damit Mitverantwortung für jeden Pflegebedürftigen, der keinen Heimplatz und keinen Pflegedienst mehr findet. Das ist keine abstrakte Zukunftsangst. Das ist die Richtung, in die wir uns gerade bewegen.
Wir brauchen stattdessen auch in der Pflege die Möglichkeit zu freier Lohngestaltung in einem sozialen marktwirtschaftlichen System, in dem Unternehmen selbstverständlich durch ihre Lohnpolitik auf die Situation auf dem Arbeitsmarkt reagieren können müssen. Politische Regulatorik mit starren Deckelungen würgt eine positive Entwicklung sofort ab und befördert den Fachkräftemangel.
Verzweiflung bei betroffenen Familien
Und genau das kann sich Deutschland nicht leisten. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt massiv, die Strukturen wachsen nicht nach. Nach einer Welle von Insolvenzen und Heimschließungen kämpfen viele Regionen bereits heute damit, überhaupt noch ausreichend ambulante Dienste, Tagespflegeangebote und vollstationäre Plätze vorzuhalten. Die Verzweiflung betrifft längst nicht mehr nur die Finanzierungsfrage, sondern die schlichte Verfügbarkeit von Pflege. Familien fragen nicht mehr zuerst, was Pflege kostet. Sie fragen, ob sie für ihre Angehörigen überhaupt noch einen Platz finden.
Die Personalsicherung in der Langzeitpflege ist deshalb keine sekundäre politische Frage. Sie ist die Kernaufgabe einer Pflegepolitik im Jahr 2026. Wer das PNOG verabschiedet, ohne diese Wechselwirkung zu adressieren, beantwortet die wichtigste Frage der Pflegepolitik nicht – er stellt sie nicht einmal. Die Frage lautet: Wer soll die älteren Menschen pflegen? Und sie wird drängender, je länger sie unbeantwortet bleibt.
Wettbewerbsnachteil für Langzeitpflege
Gleiche Refinanzierungsbedingungen für gleiche Pflegearbeit – das klingt nach Selbstverständlichkeit. Die Realität aber sieht anders aus. Und solange das so ist, verschlechtert jede neue Ausnahmeregelung für Krankenhäuser die Position der Langzeitpflege im Wettbewerb um gutes Personal. Das PNOG wäre die Gelegenheit, diesen Wettbewerbsnachteil zu beseitigen. Stattdessen schreibt es ihn fest.
Ministerin Warken hat mit dem PNOG die Chance, Pflegepolitik neu zu denken. Sie sollte sie nutzen – und zwar für alle, die Pflege brauchen, und für alle, die sie leisten.
Bernd Meurer ist Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden