DRV-Vergütungsreform : Reha braucht Zukunft – auch finanziell
Reha ist Zukunftsmedizin! Unter diesem Schlagwort haben Reha-Träger die Bad Wildungen-Deklaration veröffentlicht. Doch die finanzielle Realität sieht anders aus. Denn eine praxisferne Vergütungsreform der Deutschen Rentenversicherung gefährdet die künftige Reha-Versorgung, schreiben Marc Baenkler, CEO der Median-Klinikgruppe, und Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken.
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Eine wirksame Reha-Versorgung sichert nachhaltig die Stabilität unserer Gesundheits- und Sozialsysteme. Sie bestimmt, ob Patientinnen und Patienten schnell wieder arbeiten können oder möglicherweise dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Als einziger Versorgungsbereich erfüllt sie mehrere Schlüsselfunktionen: Erwerbsfähigkeit erhalten, Teilhabe sichern, Prävention mit kurativer Versorgung verbinden. Mit anderen Worten: Reha ist Zukunftsmedizin. Doch droht die eigentlich begrüßenswerte Reform der Vergütung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) dieser Zukunftsmedizin die Zukunft zu nehmen.
In unserer alternden Gesellschaft erfüllt Reha eine Kernfunktion. Mehr Menschen müssen länger arbeiten und wollen am gesellschaftlichen Leben lange teilhaben. Zugleich steigt die Anzahl chronischer und insbesondere psychischer Erkrankungen über alle Altersgruppen hinweg an. Reha stärkt die Genesung, verhindert Erwerbsminderung und bringt Menschen zurück in den Job und einen gesunden Alltag.
Politischer Konsens
Damit schafft Reha zusätzliche Arbeitsjahre und trägt zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wertschöpfung bei. Politisch besteht darüber Konsens. „Prävention vor Reha vor Rente“ ist seit Jahrzehnten ein politischer Kerngedanke. Eine Studie der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED) hat ergeben, dass jeder in Reha investierte Euro bereits kurzfristig zwei bis drei Euro, langfristig sogar bis zu fünf Euro Rendite für die Volkswirtschaft bringt. Patientinnen und Patienten, die zum Beispiel eine psychosomatische Reha absolviert haben, erlernen unter anderem wichtige Methoden der „Hilfe zur Selbsthilfe“, bleiben so häufiger stabil und erleiden seltener Rückfälle. Alles wichtige Indikatoren, die das Gesundheitswesen und die Rentenkasse entlasten können.
Im April haben Vertreterinnen und Vertreter aus der Rehabilitation, von Kostenträgern, der Gesundheitswirtschaft und der Politik unter dem Schlagwort „Reha ist Zukunftsmedizin“ die Bad Wildungen-Deklaration verfasst. Die Verfasser, egal ob privat, kommunal oder kirchlich ausgerichtet, sind sich einig: Als Zukunftsmedizin muss Reha auskömmlich finanziert werden. Das heißt: Die Vergütung sollte die realen Kosten decken, steigende Qualitätsanforderungen mit abbilden und bestenfalls Anreize schaffen, Effizienzen zu heben und Innovationen zu entwickeln.
Aktuelle Vergütungsreform wäre eine Chance gewesen
Der gesetzliche Auftrag für die aktuelle DRV-Vergütungsreform, die bereits Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, verfolgt die richtigen Ziele: Der Gesetzgeber hatte die DRV beauftragt, mehr Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Diskriminierungsfreiheit im neuen Vergütungssystem umzusetzen und eine bessere Systematik zu schaffen. Doch in der Umsetzung zeigt sich nun: Im ersten Anlauf wurden diese Ziele verfehlt, es besteht Nachbesserungsbedarf.
Die Vergütung, die künftig aus einer indikationsspezifischen Komponente (EÜK, Basissatz) und einer einrichtungsspezifischen Komponente (ESK) bestehen soll, bildet die tatsächlichen Kosten der vereinbarten Reha-Behandlungskonzepte nicht mehr realistisch ab. Vor allem viele personalintensive Bereiche wie Psychosomatik und Sucht werden unter diesen Vorgaben strukturell rote Zahlen schreiben.
Gleichzeitig ist der prinzipiell sinnvolle Versuch, Vergütungen stärker zu standardisieren, am Ziel vorbeigeschossen: Aufgrund der vereinbarten Rehabilitationskonzepte unterscheiden sich die Therapieansätze der Rehabilitationseinrichtungen. Ohne Rücksicht darauf sollen die unterschiedlichen Leistungen und Anforderungen an verschiedene Standorte in ein zu starres Schema gepresst werden. Im Ergebnis bedeutet das neue System für viele Reha-Erbringer das Abrutschen ins betriebswirtschaftliche Minus; Kliniken können nicht mehr wirtschaftlich geführt werden und müssen deshalb schließen. Auch das zweite Ziel der Systemumstellung – mehr Transparenz zu schaffen – ist verfehlt worden. Kein Betreiber weiß, auf welcher Grundlage die Höhe und der Umfang von Leistungen mit der EÜK festgelegt wurden und was konkret mit der ESK abgedeckt wird. Die Betreiber navigieren hier förmlich im Nebel.
Verschiedene Indikationsbereiche werden künftig trotz aufwendiger und zunehmend sektorenübergreifender Versorgung geringer vergütet. Besonders betroffen sind personal- und vorhalteintensive Bereiche wie Psychosomatik und Suchtrehabilitation. Genau die Bereiche, in denen der Bedarf am meisten wächst.
Ergebnis der Reform ist ein Widerspruch
Rehabilitation wird mehr gebraucht denn je, aber gleichzeitig wird sie finanziell stranguliert – mit absehbaren Folgen. Einrichtungen, die heute schon mit knappen Mitteln auskommen müssen, geraten weiter unter Druck. Schon jetzt, obwohl die Reform noch gar nicht endgültig greift, zeichnen sich erste Schließungen ab.
Gehen Einrichtungen aus dem Markt, schrumpft das Reha-Angebot sofort deutlich. Die Patienten müssen länger auf einen Reha-Platz warten, manche könnten vergeblich warten – vor allem außerhalb der Ballungsräume. In den verbleibenden Reha-Einrichtungen steigt der Druck auf Personal und Qualität.
Mangelnde Reha-Kapazitäten führen auch zu längeren Verweildauern von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus. Das blockiert Betten in der Akutversorgung und erschwert die Versorgungskette. Aus einem Reha-Problem wird ein Systemproblem mit unbeabsichtigten Kostensteigerungen.
Nicht zurückdrehen, aber korrigieren
Die DRV-Reform hat ihr wichtigstes politisches Ziel bislang verfehlt. Zwar sollte das Vergütungssystem transparenter werden, aber nicht zu Finanznot und möglichen Schließungen von Einrichtungen führen. Worum es jetzt geht: Die Vergütung sollte die realen Kosten der Betreiber abbilden. Unterschiedliche Indikationen erfordern differenzierte Vergütungssätze. Transparenz gilt es tatsächlich herzustellen und nicht nur zu behaupten. Dafür ist eine stärkere Einbindung der Reha-Leistungserbringer sinnvoll, zum Beispiel in Form eines Runden Tisches. Vor allem sollte eine gelungene Vergütungsreform auch künftig qualitativ hochwertige Ergebnisse bringen – dank einer guten Reha-Versorgung.
Wer will, dass Menschen länger gesund arbeiten, muss dafür die Voraussetzungen schaffen. Bei steigenden Lebenshaltungskosten ist völlig klar, dass ein Inflationsausgleich notwendig ist – für den einzelnen Verbraucher und Arbeitnehmer genauso wie für eine Reha-Klinik. Gute Reha braucht ihren fairen Preis – und zahlt sich aus.
Die aktuelle Reform kann bei gutem Willen auch des dafür zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales noch zu einem Schritt nach vorn werden. In ihrer jetzigen Form ist sie ein Risiko. Und dieses Risiko betrifft nicht nur einzelne Kliniken. Es betrifft die Versorgung vieler Menschen, die Reha brauchen.
Prof. Dr. Marc Baenkler ist CEO der Median-Klinikgruppe. Thomas Bublitz ist Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken.
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