Krankenhausfinanzierung : Soforthilfe für Kliniken: Ein „schöpferisches“ Signal?
Der Bund will den Krankenhäusern vier Milliarden Euro Soforthilfe zur Verfügung stellen, finanziert mit Steuermitteln. Der Gesundheitsökonom Andreas Beivers analysiert, wieso das Geld überhaupt nötig ist und wie es am besten verteilt werden sollte, um Fehlanreize zu vermeiden.
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Schon der Koalitionsvertrag versprach, die Lücke bei den Sofort-Transformationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 aus dem Sondervermögen zu finanzieren. Dies ist nun auch kürzlich im Kabinett beschlossen worden, nachdem der Finanzminister den Haushalt auf den Tisch gelegt hat. Kurzum: Dieses Vorhaben nimmt Gestalt an.
So ist geplant, den Krankenhäusern vier Milliarden Euro Soforthilfe zur Verfügung zu stellen, finanziert mit Steuermitteln. Hintergrund des Rettungspaketes sind nicht nur die Klagen der Kliniken und deren Träger, sondern auch die Klinik-Insolvenzen, die seit längerem ein kontrovers diskutiertes Thema darstellen. Oft wird vom „kalten Strukturwandel“ gesprochen, der demzufolge dazu führt, dass aufgrund mangelnder Finanzierung auch diejenigen Kliniken in Schieflage geraten, die für die Versorgung der Bevölkerung dringend vonnöten sind.
Gründe für Insolvenzen
Dabei gilt es festzuhalten, dass sich die Gründe der jeweiligen Insolvenz unterscheiden. So kam es bei den insgesamt 61 Klinikstandorten, die zwischen Juli 2022 und Oktober 2024 ein Insolvenzverfahren angemeldet haben, bisher zu 13 Standortschließungen. Der hohe Anteil von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (61 Prozent) und Schutzschirmverfahren (16 Prozent) kann dabei als ein Indiz für fehlende Krankenhausplanung interpretiert werden, denn: Bei diesen Insolvenzen werden oftmals staatliche Mittel für die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft eingesetzt. Aktuell wird von weiteren neun Klinikinsolvenzen im Jahr 2025 (Stand Ende Mai 2025) berichtet.
Eine jüngst im Krankenhausreport des wissenschaftlichen Instituts der AOK publizierte Sonderanalyse zum Insolvenzgeschehen von Juni 2022 bis Oktober 2024 zeichnet dabei ein klares Bild: Es sind überwiegend kleine Standorte und solche mit einer unterdurchschnittlichen Bettenauslastung betroffen. Rund 75 Prozent der insolventen Klinikstandorte wiesen eine Auslastung von unter 70 Prozent auf, bei knapp 17 Prozent waren es sogar unter 50 Prozent Auslastung.
Auch die Analysen des Krankenhaus Rating Reports 2025 zeichnen ein düsteres Bild bezüglich der ökonomischen Lage vieler Kliniken. Demnach weisen 43 Prozent der Häuser einen Jahresverlust auf – 2020 waren es noch 22 Prozent. Für 2024 wird die Zahl der Häuser mit einem Jahresverlust auf 56 Prozent geschätzt.
Wie das Geld helfen kann
Die Krankenhausreform verspricht mittelfristig Hilfe durch eine neue Vergütungssystematik und einem Transformationsfonds und will so einen zukunftsorientierten Umbau der Kliniklandschaft erreichen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die vier Milliarden Euro Soforthilfe den anvisierten Umbau der Krankenhauslandschaft unterstützt. Ob und wie hängt dabei vor allem von der Ausgestaltung ab.
Stand jetzt soll es zu Einmalzahlungen kommen. Das ist insofern wichtig, da die Mittel dadurch mit dem Bezug auf die Betriebskosten, der durch die Krankenkassen erfolgt, nicht basiswirksam werden, sprich nicht strukturell die GKV-Ausgaben erhöhen. Das ist aus GKV-Sicht zentral, denn weiter steigende Beitragssätze – und somit Lohnnebenkosten – sind auch in Anbetracht der volkswirtschaftlichen Lage kaum tragbar. Das von der Bundesregierung jüngst versprochene Darlehen für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 3,5 Milliarden Euro wird und kann daran strukturell kaum etwas ändern – zumal Darlehen zurückgezahlt werden müssen, wie jeder redliche Kaufmann weiß.
Soforthilfe als Inflationsausgleich?
Der Druck im GKV-Bereich wird nicht zuletzt auch aufgrund des ab 2026 sich manifestierenden Wandels der Erwerbsbevölkerung deutlich zunehmen. Vor diesem Hintergrund sind mit Blick auf die vier Milliarden Soforthilfe unterschiedliche Aspekte zu diskutieren: Ist der Ausgleich allein inflationsbedingt zu rechtfertigen?
Dazu gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Zwar gab es infolge des Ukraine-Kriegs einen Inflationsanstieg, doch ist die Inflation zwischenzeitlich abgeflacht und liegt nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes um die zwei Prozent. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Krankenhausfinanzierung steigen die Landesbasisfallwerte zeitlich nachgelagert, so dass der Inflationsanstieg aus den Jahren 2022 und 2023 inzwischen ausgeglichen sein müsste, so zumindest die Sichtweise der GKV.
Sicherlich gilt es dies noch im Detail zu diskutieren. Aber nota bene: Der Anstieg der GKV-Krankenhausausgaben betrug im Jahr 2023 rund 6,5 Prozent und 2024 knapp neun Prozent. Neben der GKV sind von 2020 bis 2024 auch – unter anderem pandemiebedingt – erhebliche Bundesmittel an die Krankenhäuser gezahlt worden, die dazu beigetragen haben, dass der bereits seit 2019 beobachtbare Fallzahlrückgang nicht schon früher zu planerischen oder unternehmenspolitischen Konsequenzen geführt hat.
Wie werden die Mittel verteilt?
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Mittelverteilung: Der Auszahlungsweg muss bürokratiearm gestaltet und wettbewerbsneutral umsetzt werden. Daher sollte die Bundesregierung an den Prinzipien „Einmalzahlung“ und „Steuerfinanzierung“ festhalten – und auch ist der Betrag klar und abschließend zu beziffern.
Eine bürokratiearme Allokation der Mittel hat dabei folgende technische Details berücksichtigen: Die Verteilung der Soforthilfen sollte auf die einzelnen Krankenhäuser durch ein rechnerisches Verfahren pro versorgungsrelevanten Standort bestimmt werden. Das rechnerische Verfahren zur Bestimmung der Beträge pro Krankenhausstandort könnte von den Vertragspartnern auf Bundesebene festlegt werden – bei Nichteinigung entscheidet eine Schiedsstelle nach Ablauf einer angemessenen Frist. Die Berechnung der Beträge für die einzelnen Standorte sollte durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erfolgen und der Bund könnte die Soforthilfen an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) überweisen.
Um die festen standortbezogenen Finanzmittel zu den einzelnen Trägern zu übermitteln, sind die Ergebnisse der Berechnungen des InEK an das BAS und die Bundesländer zu übermitteln. Am Ende überweist dann das BAS den Bundesländern die für ihre Standorte vorgesehenen Finanzmittel. Für die Überweisung der Mittel wäre noch gesetzlich zu klären, ob die Auszahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt als Gesamtbetrag oder in Tranchen erfolgen soll.
Fehlanreize vermeiden
Die Soforthilfe für Krankenhäuser einmalig über Rechnungszuschläge oder die Landesbasisfallwerte zu allozieren könnte hingegen zu falschen Signalen und Fehlanreizen führen. Sicherlich will niemand einen kalten Strukturwandel und es ist richtig und wichtig die Kliniken in ihrer schwierigen Lage zu unterstützen, aber dass wir – in Analogie an Schumpeter – einen schöpferischen Strukturwandel der Kliniklandschaft benötigen, ist eindeutig.
Verteilt man nun die Mittel pauschal, bleibt vielleicht für diejenigen Kliniken, die auch zukünftig eine bedeutende Rolle in der Versorgung spielen werden und müssen zu wenig übrig. Und es steht die Gefahr im Raum, dass Klinikstandorte unterstützt werden, die am Ende als Ergebnis des Strukturwandels nicht mehr in ihrer heutigen Funktion aktiv sind.
Es wäre nicht zu verantworten, die ohnehin knappen Mittel mit der Gießkanne zu verteilen – und darüber hinaus auch ein politisch falsches Signal. Vielmehr wäre es von Nöten, dass die Mittel für diejenigen Kliniken verwendet werden, die einem Masterplan folgend auch zukünftig die Versorgung übernehmen. Scheinbar liegt dieser Masterplan aber noch nicht in allen Regionen der Republik vor. Dies wäre aber wichtig, wenn man eine derartige Mammutaufgabe in absehbarer Zeit nicht nur umsetzen, sondern auch mit knappem Staatsgeld finanzieren will.
Prof. Dr. rer. pol. Andreas Beivers ist Professor für Volkswirtschaftslehre und Gesundheitsökonomie an der Hochschule Fresenius München sowie gesundheitspolitischer Sprecher der Carl Remigius Fresenius Education Group. Außerdem ist er assoziierter Wissenschaftler des Kompetenzbereichs „Gesundheit“ am RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen und Leiter für wissenschaftliche Projekte der Rhön Stiftung.
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