GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz : Sparpläne gefährden den ohnehin sparsamen Hilfsmittelbereich
Die GKV steht vor Milliardenlücken, doch gekürzt wird ausgerechnet bei den Hilfsmitteln, einem Bereich, der seit Jahren stabile Ausgaben vorweist, schreibt der Präsident des Bundesinnungsverbandes Orthopädie-Technik, Alf Reuter. Obwohl die Finanzkommission dort keinen Ausreißer erkenne, setze das BMG auf pauschale Abschläge. Das treffe gerade die aufwendigsten, personalintensiven Versorgungen und gefährde langfristig die wohnortnahe Versorgung.
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2027 klafft in der GKV eine Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro. 2030 sind es 40,4 Milliarden. Niemand kann ernsthaft bestreiten, dass gehandelt werden muss. Aber genau in dieser Lage zeigt sich, ob Politik nach System vorgeht – oder nach politischer Bequemlichkeit. Im Hilfsmittelbereich entscheidet sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für Bequemlichkeit.
Denn ausgerechnet dort, wo die Finanzkommission Gesundheit keinen Ausreißer erkennt, wird mit dem Rasenmäher gekürzt. Die Kommission hält ausdrücklich fest, dass die Zuwächse bei den Hilfsmittelausgaben aktuell und auch im Zehnjahresvergleich unter fünf Prozent liegen – übrigens genauso wie die Nettoverwaltungskosten der Krankenkassen. Bei einem Ausgabenvolumen von knapp zwölf Milliarden Euro beziehungsweise rund vier Prozent der GKV-Gesamtausgaben ist der Hilfsmittelbereich alles andere als ein Systemsprenger. Dennoch ist das der Bereich, den man jetzt zum Symbolfall macht, weil er sich am leichtesten pauschal belasten lässt.
Drei-Prozent-Abschlag als pauschale „Überbrückung“
Genau darin liegt die strukturelle Ungerechtigkeit. In fast allen anderen SGB-V-Bereichen beschreibt die Kommission eine schrittweise Entkopplung vom Grundsatz der Beitragssatzstabilität seit 2009, teils mit Auflockerung, teils ohne Geltung, teils mit Sonderregeln. Beim Hilfsmittelbereich gibt es gerade keine solche Betrachtung der bereits heute bestehenden Belastung. Im Gegenteil: Dort gilt der Grundsatz der Beitragssatzstabilität laut Hintergrundpapier des gleichen Bundesgesundheitsministeriums bereits heute in den Preisverhandlungen und soll nur zu einem Orientierungsmaßstab aufgewertet werden. Anders gesagt: Andere Bereiche werden an die Systemlogik zurückgeführt. Der Hilfsmittelbereich wird bestraft, obwohl er ihr schon folgt.
Und damit nicht genug. Während andere Bereiche differenziert gesteuert werden, bekommt der Hilfsmittelbereich zusätzlich einen pauschalen Drei-Prozent-Abschlag auf verhandelte Vertragspreise bis 2028 obendrauf. Nicht, weil dort nachweislich Übertreibungen stattgefunden hätten. Nicht, weil dort eine systemische Preisexplosion zu sehen wäre. Sondern als pauschale „Überbrückung“, bis Festbeträge ab 2029 stärker greifen sollen.
Das Hintergrundpapier benennt dafür eine Finanzwirkung von 0,4 Milliarden Euro in den Jahren 2027 und 2028 sowie 0,5 Milliarden Euro ab 2029. Das ist der eigentliche Skandal: Der Bereich, der schon unter der Logik der Beitragsstabilität verhandelt, durch eine umgekehrte Einnahmedynamik den Betriebskosten sowieso schon immer mehr hinterherhinkt, bekommt als einziger zusätzlich den pauschalen Strafabzug. Das ist keine Gleichbehandlung. Das ist eine Schieflage mit Ansage.
Disziplin allein scheint nicht zu reichen
Denn andere Sektoren im Gesundheitssystem erhalten Instrumente, die ihre Strukturen wenigstens noch abbilden: In der ärztlichen Versorgung wird mit Fixkostendegressionen, EBM-Logik und sektoralen Vorgaben gearbeitet. Im Heilmittelbereich wird die enge Bindung an gemeinsame Richtlinien und vertragliche Vorgaben (GLR-Bindung) mit der Streichung spezifischer Pauschalen kombiniert. In anderen Bereichen wird die Tarifrefinanzierung parallel gestrichen, weil die Kommission ausdrücklich auf Systemkohärenz achtet. Beim Hilfsmittelbereich hingegen lautet die Botschaft: Ihr wart schon diszipliniert, also kürzen wir euch jetzt noch pauschal dazu.
Noch gravierender wird diese Ungerechtigkeit, wenn man sich die Realwirtschaft dieses Bereichs ansieht. Das Ministerium räumt selbst ein, dass im Hilfsmittelbereich eine nicht näher bekannte Zahl von Verträgen im vierstelligen Bereich existiert. Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) beschreibt die Realität konkreter: Ein Vollsortimenter müsste heute rund 700 Verträge pflegen, der Verband verwaltet rund 380.000 einzelne Beitrittsverträge. Ein einziger Rahmenvertrag für die Orthopädie-Technik mit Barmer und TK dauerte 30,5 Monate und verschlang knapp 240 Verhandlungstage. Wer unter solchen Bedingungen einen pauschalen Preisabschlag verhängt, spart nicht gegen Ineffizienz. Er spart in ein Bürokratiesystem hinein, das der Staat und die Kassen selbst mit aufgebaut haben.
Und genau deshalb trifft die Kürzung auch nicht „den Hilfsmittelmarkt“ im luftleeren Raum. Sie trifft die falschen Teile dieses Marktes. Das BMG und die Finanzkommission Gesundheit wollen mit Festbeträgen ausdrücklich stärker in standardisierbare Bereiche hineinsteuern; aktuell bestehen Festbeträge in nur vier von 39 Produktbereichen. Der pauschale Drei-Prozent-Abschlag wirkt aber nicht präzise auf standardisierbare Produktmärkte. Er wirkt breit auf verhandelte Vertragspreise – also gerade auch auf die dienstleistungsintensiven, personalintensiven und handwerksbasierten Versorgungen.
Patient:innen mit hohem Versorgungsbedarf als Leidtragende
Genau das benennt die Stellungnahme des BIV-OT zum Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Standardisierte Bereiche werden relativ begünstigt, komplexe und wohnortnahe Versorgungen überproportional belastet.
Damit wird der Hilfsmittelbereich nicht nur ungleich behandelt, sondern innerhalb des Bereichs noch einmal zulasten der aufwendigsten Versorgung verzerrt. Betroffen sind gerade jene Strukturen, die mehrfachbehinderte Kinder, Menschen nach Amputation, Querschnittgelähmte, Menschen mit schweren neurologischen Ausfällen oder Patienten nach Unfall, Tumor oder Verbrennung versorgen. Das sind keine Randfälle. Das sind die teuer anmutenden, aber volkswirtschaftlich hochwirksamen Versorgungen, die Klinikaufenthalte verkürzen, Wunden vermeiden, Mobilität sichern und Folgekosten verhindern. Wer dort pauschal kürzt, spart heute auf dem Papier und produziert morgen neue Kosten in anderen SGB-V-Bereichen.
Und dann kommt noch hinzu, dass bereits jetzt die orthopädie-technischen Betriebe unter einem hohen Fachkräftemangel leiden. Die OT-Fachkräfte verdienen im Vergleich zu anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen deutlich schlechter.
Mein Fazit: Die aktuellen Pläne zur GKV-Beitragsstabilisierung werden kurzfristig zu Einsparungen führen und langfristig die wohnortnahe Versorgung mit Hilfsmitteln deutlich gefährden.
Alf Reuter ist der Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT), der als Spitzenverband des orthopädie-technischen Handwerks mehr als 4500 Sanitätshäuser und orthopädie-technische Werkstätten vertritt.
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